Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1882-04-25 · Heft 17 (25.4.1882) · p. Seite 280

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
46 (1882)
Issue
Heft 17 (25.4.1882)
Date
1882-04-25
Page
Seite 280 (sequence 12)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3224737-3227393-3227411--39837-3257441
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

mit je 5000 L. betheiligen sollen und welcher ausschließlich zur Ansiedelung der in Amerika ankommenden jüdischen Auswanderer verwendet werden soll. Das Londoner, Pariser und Frankfurter Hülfs-Comits haben bereits je 5000 L. votirt und die Comitös in Berlin und Wien versprachen, den Vorschlag in Erwägung zu ziehen. Pie „Alliance Jsraelite Universelle" hat für den Zweck 2000 L. beigesteuert. London, 4. April. Die Zahl der in London aus Rußland ankommenden jüdischen Flüchtlinge mehrt sich mit jedem Tage. Der ehrwürdige Mr. Keizer, der Organisator der Auswanderung und Unterstützung in England, hat entdeckt, daß unter Denjenigen, welche die Mittel für die Ueberfahrt nach Amerika oder Unterstützung beanspruchen, eine große Anzahl rumänischer Juden sich befinden, welche klagen, daß sie einer nicht minder grausamen Verfolgung wie ihre russi- ' sehen Glaubensgenossen seitens ihrer Regierung ausgesetzt sind. Der Mansionhouse-Fonds kann aber für solche Fälle nicht verwendet werden. Eine andere Schwierigkeit ist in Folge des von den New-Aorker Behörden ausgedrückten Wunsches entstanden, daß künftighin nur kräftige unverheirathete Männer nach Amerika geschickt werden sollen. Obwohl die große Masse der in London eintreffenden Flüchtlinge aus Handwerkern besteht, so befinden sich darunter auch Studenten, Handelsleute, Apotheker, Dienstboten und kleine Fabrikanten, so daß es keine leichte Sache ist, dem Wunsche der New-Aorker Regierung Rechnung zu tragen. Die vereinigten Comitös des jüdischen Armenväter-Collegiums und des Mansionhouse-Fonds haben sich mit dem chilenischen Gesandten in Berlin behufs der Gründung einer jüdischen Handwerker-Colonie in Chili in Verbindung gesetzt. Mehrere Flüchtlinge, welche Maschinenbauer sind, haben Beschäftigung in London gefunden. Am nächsten Mittwoch segelt wieder ein großes Contingent russischer Juden von London nach New-Aork ab. Rußland. Petersburg , 12. April. So viele Einzelheiten jetzt auch über die Excesse in dem Oertchen Molegozulowo und einigen anderen bekannt werden, so geht doch daraus hervor, daß die Behörden dagegen energisch eingeschritten und daß die Excesse keinen weiteren Umfang angenommen haben. Viel mehr Aufsehen macht der Artikel Katkow's, des mächtigsten Publizisten Rußlands, gegen die Verordnung Jgnatiew's betreffs der jüdischen Apotheker; er wird wie eine Kriegserklärung gegen Jgnatiew betrachtet. Der Artikel lautet in wortgetreuer Übersetzung: „Die-Mittheilung der Regierung über die unlängst erfolgte Verfügung, betreffend die israelitischen Besitzer und Pächter von Apotheken in St. Petersburg, ruft eine ganze Reihe von Zweifeln und Fragen hervor: Obschon diese Mittheilung gegen „falsche und entstellte" Nachrichten, die in dieser Hinsicht in der Presse auftauchten, gerichtet ist, so bestätigt sie doch die in. dieser Hinsicht früher von den Blättern gebrachten Meldungen. Es erweist sich, daß von 52 Apotheken in St. Petersburg, 11 Juden gehören, 2 an Juden verpachtet sind und 3 von Juden verwaltet werden. Am 10. Marz wurde den israelitischen Apothekenbesitzern und Provisoren erklärt, daß sie verpflichtet seien: die Ersteren, im Verlaufe eines Jahres ihre Apotheken an Nichtjuden zu verkaufen und die Letzteren , daß sie sofort von der Verwaltung der Apotheken zurückzutreten hätten. Das Hauptmotiv ist in einem Allerhöchsten Befehl vom 19. Januar 1879 enthalten. Dieser Befehl gestattet israelitischen Pharmaceuten den Aufenthalt im ganzen Reich, enthält aber in Bezug auf dieselben noch nicht das Recht, Apotheken besitzen oder verwalten zu können. In diesem Sinn ist der Allerhöchste Befehl durch Ükase des Senats vom 30. Mai 1880 und 3. November 1881 erläutert. Die genannten Ukase des dirigirenden Senats sind nirgends veröffentlicht und wir kennen nicht die Motive, auf Grund welcher eine solche Auslegung erfolgt ist. Wir gestehen aber zu, daß es uns unbegreiflich ist, Kraft welcher Schlußfolgerungen man zu einer solchen Deutung gelangen konnte. Das Gesetz, welches den israelitischen Pharmaceuten den Aufenthalt im ganzen Reich gestattet, kann nicht anders als in dem Sinn einer Erlaubniß, die implieite tit demselben enthalten ist, ausgelegt werden, d. h. sich im ganzen Reich mit ihrer Profession, der sie ihre Arbeiten gewidmet haben und in Folge welcher ihnen der Aufenthalt im ganzen Reich gestattet ist, zu beschäftigen. Eine andere Auslegung ist unmöglich. In der That räumt das Gesetz vom 19. Januar 1879 den israelitischen Pharmaceuten das obengenannte Recht ein, selbstverständlich nicht weil sie Juden sind, sondern ungeachtet ihrer mosaischen Confession, weil sie Pharmaceuten sind. Wenn dem aber so ist, was wohl Niemand in Abrede stellen wird, so fragt es sich, ob wohl behauptet werden kann, daß die israelitischen Pharmaceuten das ihnen gewährte Recht benutzen und überall sich aufhalten-können unter der Bedingung, daß sie sich, womit sie wollen, beschäftigen, nur nicht mit ihrer Profession, welche gerade in den Augen des Gesetzes gewissermaßen eine Garantie für ihre Qualification als Bürger bietet. Außerhalb des Gebiets, in dem Juden der Aufenthalt gestattet ist, können sie jedes vom Gesetz erlaubte Geschäft ausüben, dürfen aber nicht Pharmaceuten sein. Wahrlich eine unbegreifliche Deutung! Das ist aber noch nicht alles! In der Mittheilung heißt es weiter, daß durch die Verfügung vom 10. März keine Rechte der Inden dadurch eingeschränkt.seien, daß auf sie ein Gesetz angewandt worden, welches sie durch falsche Deutung übertreten. Die Anwendung dieses Gesetzes sei im Gegentheil in der mildesten Form durchgeführt. Wenn sich unter den St. Petersburger Apothekenbesitzern 11 Juden befinden, so konnte wohl Nie-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.