Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 46 (1882)
- Issue
- Heft 13 (28.3.1882)
- Date
- 1882-03-28
- Page
- Seite 211 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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keilen gegen die israelitischen Mitbürger, diese Aufforderung sei entschieden als zur Gefährdung des öffentlichen Friedens geeignet zu bezeichnen, das Bewußtsein hiervon müsse zweifellos der Ängeklagte Berens ebenso wie der Mitangeklagte Einsender Wolter gehabt haben, darum seien diese beiden Angeklagten entsprechend zu bestrafen, und zwar sei der Angeklagte Berens zu 100 Mark Geldstrafe (everrt. 10 Tagen Gefängniß), Wolter zu 50 Mark (event. 5 Tagen Gefängniß) | zu verurteilen, auch sei Vernichtung der noch aufzufindenden Exemplare der betreffenden Nummer der „Patriotischen Zeitung" und Unbrauchbarmachung der etwa noch vorhandenen, dämals zur Herstellung benutzten Formen und Platten zu verfügen. Görlitz, 13. März. Vor dem hiesigen Schöffengericht kam heute eine Angelegenheit zum Austrage, welche in weiteren-Kreisen Interesse erregen dürfte. Als im vorigen Mai die Wogen der antisemitischen Bewegung hoch gingen, ging es auch hier nicht ohne Reibereien ab. In dem damals erst kurze Zeit eröffneten Sommertheater waren Bemerkungen seitens des Publikums über das etwas laute Benehmen einiger Herren Officiere gefallen, und diese Bemerkungen verünlaßten in der Nähe des Büffets einen Officier zu den Worten:, Na, das wäre noch besser, wenn die Juden darüber urtheilen wollten. Hierdurch fühlte sich ein jüdischer Handlungsreisender Isidor Caro aus Berlin beleidigt, und er machte deshalb am folgenden Tage Ln einem an das Commando des hiesigen Jäger-Bataillons gerichteten Briefe den Herren Officieren den Vorwurf der Taktlosigkeit, da sie nicht berücksichtigt hätten, ob sich nicht andere Juden ebenfalls dadurch gekränkt fühlen könnten. Als dem Antragstellerj auf dieses Schreiben, welches auch die Androhung enthielt, die Angelegenheit dem General - Commando unterbreiten zu wollen , die Mittheilung wurde, daß nur dann gegen den Officier seitens des Commandos des Bataillons vorgegangen werden könne, wenn der Name desselben angegeben würde, schrieb Herr Caro unter dem 31. Mai von Danzig aus, daß er glaube, der Herr Officier habe röthliches Haar und werde wohl Muth genug haben, sich selbst zu nennen. Daraufhin stellte das Officiercorps des Jäger-Bataillons Strafantrag wegen Beleidigung, welcher seitens der Staatsanwaltschaft ausgenommen wurde. Von dem Schöffengericht wurde jedoch auf Freisprechung des Angeklagten erkannt und in den Gründen hervorgehoben; daß sich das Officiercorps gar nicht in seiner Gesammtheit, sondern höchstens der mit den Worten gemeinte Officier beleidigt fühlen könnte, derselbe scheine sich aber nicht gemeldet zu haben, wie aus dem Bescheide des Commandeürs hervorgehe. Der Beweis der Taktlosigkeit sei übrigens für den einen Fall erbracht, und es stehe dem Officiercorps nicht zu, über eine Religionsge-. nossenschaft, wie die Juden sind, so abfällig zu urtheilen.? Hörde, 12. März. (Privatmitth.) Die Mittheilung in Nr.' 10 über die Entscheidung der König?. Regierung zu Aachen ist höchst erfreulich und das energische Vorgehen des Herrn Rabbiners vr. Jaulus in Aachen verdient allgemeine Anerkennung. Ersieht man doch hieraus, daß, wie Viele hier in Westfalen glauben, die Anstellung eines Rabbiners nicht überflüssig oder unnöthig ist.; Seit dem Tode unseres seligen Rabbiners Sutro irr Münster ist keine Stimme laut geworden, die sich für das Bedürfniß eines solchen Beamten erhoben hätte,-.wenngleich bei dem religiösen Jndifferentismus unserer Gegend ein solcher Mann hier gerade am Platze wäre und ein großes Feld für seine Wirksamkeit fände; denn die in Aachen gerügten Uebelstände treffen auch in vielen unserer Gemeinden in großem Maßstabe zu. Wie verdient könnte sich hier ein strebsamer Rabbiner machen! Indem ich mir erlaube, Ihnen meine individuelle Ansicht über diesen Gegenstand mitzutheilen, möchte ich durch Ihr geschätztes Organ hierdurch die Anregung gegeben haben,' daß hierzu berufene Männer diese höchst wichtige Angelegenheit in die Hand nehmen und dafür Sorge tragen, daß wir einen wahrhaft religiösen, zeitgemäß gebildeten Rabbiner wieder erhalten, der sich für Schule und Religion interessirt, damit den israelitischen Kindern der Religionsunterricht in unverkürzter Weise ertheilt werde und zwar ein Religionsunterricht, der neben Toleranz positives Wissen zum Zwecke haben muß. I. Nußbaum. Oesterreich-Ungarn.! Wien, im März. (Privatmitth.) Es ist erfreulich, daß neben den vielen und großartigen Wohlthätigkeitsanstalten, welche die Wiener Gemeinde unterhält, auch eine Pflanzstätte der jüdischen Wissenschaft florirt, wir meinen das Wiener Bet hä-Midrasch, das soeben seinen Rechnungsausweis für das Jahr 1881 ausgegeben hat. Das Berzeichniß der Vorlesungen während des Wintersemesters 1881/82 zeigt, daß sowohl die heilige Schrift als Talmud und Midrasch hier ihre Pflege fanden und zwar unter der Wirksamkeit der Herren I. H. Weiß, M. Friedmanu, A. Jellinek und Simon Szanto, Männer, deren große Qualitäten nicht erst hervorgehoben zu werden brauchen. Lobenswerth ist auch die Einrichtung, daß Herr Friedmann für Gymnasialschüler wöchentlich vier Stunden Bibel und Mischna vorträgt. Außerdem wurden vier populär-wissenschaftliche Vorträge gehalten. Man sieht hieraus,, daß das Bet ha-Midrasch seine Wirksamkeit nicht auf die Theologie als Fachwissenschaft beschränkt, son- , dern auch auf das größere Publikum überträgt. Die finanzielle Gebahrung zeigt ein gutes Wachsthum, da der Saldo- . vortrag auf 1882 fl. 1180 beträgt und das Vermögen auf i fl. 37,350 gewachsen ist. Jndeß sind auch die Gehalte und