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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1882-03-28 · Heft 13 (28.3.1882) · p. Seite 209

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
46 (1882)
Issue
Heft 13 (28.3.1882)
Date
1882-03-28
Page
Seite 209 (sequence 9)
Language
German
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In Betreff der europäischen Israeliten liefe der Versuch Semiten an das heilige Land; weit davon, die Bewegung einer Calonisation in Palästina noch eine andere Gefahr, zu. hemmen, würde man sie noch beschleunigen und bald nämlich die öffentliche Meinung über den Ursprung und den Beginn der Bewegung, zu täuschen. Unsre Feinde würden sie nicht der traurigen Nothwendigkeit, einem Stiefvaterlande zu entfliehen, zuschreiben, sondern der Anhänglichkeit der würden wir einer Katastrophe beiwohnen, wie sie seit zwanzig Jahrhunderten Israel keine ähnliche erduldet hat. Paris, im März 1882. .. . Charles Netter. Deutschland. Berlin, 16. März. In Greifswalde hat sich der interessante Fall ereignet, daß ein Jude, der Professor des deutschen Rechts vr. Behrendt, zum Rektor der Universität erwählt worden. Der bei der Wahl unterlegene Rival war der orthodoxe Theologe Cremer. Man ist nun sehr gespannt darauf, ob die Regierung, diese Wahl bestätigen werde. Einstweilen speit die „Kreuzzeitung" Feuer und Flamme gegen diese Wahl und verlangt die Nichtbestätigung, schon weil der „statutenmäßig evangelische Charakter" der Universität und der „christliche" Eid des Rektors diese Wahl nicht zulasse. Man wird sich erinnern, daß früher der „statutenmäßige evangelische Charakter" der preußischen Universitäten (mit Ausnahme der Akademie zu Münster, die katholisch ist) gegen die Anstellung von Professoren jüdischer Religion angerufen wurde. Warten. wir ab, ob dieselbe Insinuation in dem vorliegenden Falle mehr Erfolg bat, als in der früheren Zeit. Es versteht sich , jdaß die Universität und das Professoren - Collegium bei der „Kreuzzeitung schlecht wegkommen", worüber, diese sich wohl trösten werden. Uebrigens kann die Religion als solche keinen Grund der Verweigerung abgeben, da das Reichsgesetz vom . 3. Juli 1869 die „Bekleidung öffentlicher Aemter" von dem religiösen Glauben ausdrücklich für unabhängig erklärt, Reichsgesetze den Landesgesetzen vorangehen und die Universitäten lediglich Staatsanstalten sind. Gegen die „Statuten" kann die Wahl wohl nicht verstoßen, da sie sonst nicht erfolgt wäre, doch würden selbst die Statuten vor dem Reichsgesetz zurücktreten müssen. Die Beamteneide sind überdies gesetzlich geordnet und es ist darin jedem Schwörenden freigestellt, ob er die seiner Religion angemessene Bekrästigungsformel zusetzen will oder nicht. Professor Behrendt ist übrigens ein geborener Berliner und der Sohn eines noch hier im hohem Alter lebenden, früher auch als medizinischer Schriftsteller genannten Arztes. —. Hier besieht auch ein „Verein zur Fürsorge für jüdische Proselyten", der vor Kurzem seine Jahresversammlung abhielt. Dem vom Mkssionsprediger Daab erstatteten Bericht zufolge ist im abgelaufenen Jahre die Zahl der Mitglieder und Wohlthäter, sowie die Summe, der Beträge erheblich zurückgegangen. Während noch im Jahre 1871 183 Mitglieder und 96 Wohlthäter mit 4309 Mark Beiträgen dem Verein zur Seite standen, zählte derselbe im letzten Jahre nur 114 Mitglieder und 17 Wohlthäter mit insgesammt nur 2074 Mark Beiträgen. Hieraus geht hervor, daß der Antisemitismus diesem Vereine nicht zu Gute kam, und daß die Mitglieder und „Wohlthäter" vornehme und reiche Leute sein müssen, da sich ihr Beitrag durchschnittlich auf jährlich fast 20 Mark beläuft. Berlin, 19. März. Die Rectoratswahl der Universität Greifswald hat durch den denunciatorischen Artikel der „Kreuzzeitung" eine höhere Bedeutung erhalten und wird zu einem Prüfstein für die gegenwärtige Lage. Um so wichtiger ist es, die Sache genauer kennen zu lernen. Hierzu diene ein Bericht, welchen die gestrige „Voss. Ztg." bringt, und dem wir Folgendes entnehmen: „Wenn der Berichterstatter der „Kreuzzeitung" weiter hinzufügt: „Die Universität Greifswald ist statutenmäßig „evangelischen Charakters", so befindet er sich , mit dieser Aeußerung im Jrrthum. In den uns vorliegenden Statuten der Universität Greifswald findet sich auch nicht eine einzige Bestimmung, aus welcher der evangetische Charakter der Universität mit Sicherheit abgeleitet werden könnte. Die Statuten sind von Sr. Majestät, unserem König, , am 10. Nov. 1865 bestätigt. § 1. lautet: „Die Bestimmung der Universität ist, die allgemeine und besondere wissenschaftliche Bildung gehörig vorbereiteter Jünglinge durch Vorlesungen und akademische Hebungen zu fördern und zu pflegen und dieselben zum Eintritt in die verschiedenen Zweige des höheren Staats¬ und Kirchendienstes,, sowie für jeden Lebenslauf, zu welchem eine höhere wissenschaftliche Ausbildung nothwendig odernützlich ist, tüchtig zu machen". Aus dieser Bestimmung wird doch wohl ein confessioneller Charakter der Universität nicht abgeleitet werden können; ebensowenig wird dieses aus § 10. der Statuten geschehen können, welcher das Patronat für mehrere ländliche und einige städtische Pastorate der Universität überträgt. Wenn neulich Herr Windthorst die Universität Greifswald als das Beispiel filier protestantischen

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