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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1882-03-14 · Heft 11 (14.3.1882) · p. Seite 172

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
46 (1882)
Issue
Heft 11 (14.3.1882)
Date
1882-03-14
Page
Seite 172 (sequence 8)
Language
German
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kommt er auf die bekannte Eides-Affaire eines protestantischen Pfarrers vor einem jüdischen Richter zurück, will aber die Juden nicht blos aus dem Richterstande, sondern auch aus der Advocatur entfernen, und* auch dies soll die Verwaltung fertig kriegen. Der-fromme Mann fordert also die Verwaltung auf, gegen das Gesetz zu handeln. Selbstverständlich will er die Juden auch aus dem öffentlichen Leben, aus der Presse, von den Wahlen ausschließen, und ihnen nicht minder die „Geldmacht" entreißen. Zum Schluß bittet er die linke Seite des Hauses, daß sie „durch ihre Presse, durch ihre persönliche Mitwirkung helfe, daß der Kampf ohne Gewaltthat verlaufe und Ausschreitungen nicht wieder Vorkommen." Gewiß, Herr Stöcker ist ein Friedensengel! (Schluß folgt.) Deutschland. Reustettin, 1. März. Der Vorstand der Synagogen- Gemeinde zu Neustettin veröffentlicht folgende Erklärung: Wir ersuchen höflichst im Interesse der.guten Sache folgender Richtigstellung in Ihrem geschätzten Blatte Raum zu geben. Laut den gleichlautenden Berichten der Tagesblätter hat der Abgeordnete Graf Clairon d'Haussonville in der Abgeordnetensitzung vom 25. d. (Febr.) folgende Aeußerung gethan: „Jedes Kind in Neustettin weiß, daß ein Christ nicht schuld ist an dem Synagogenbrand, sondern höchst wahrscheinlich ein Tempeldiener; übrigens schwebt die gerichtliche Untersuchung in dieser Angelegenheit." 'Wir legen hier zur Entkräftigung dieser Behauptung, eine Abschrift des Beschlusses des königlichen Landgerichtes zu Köslin vom 8. Juli 1881 und des denselben bestätigenden Beschlusses des königlichen Oberlandesgerichts zu Stettin, vom 28. Juli 1881 bei (Die betreffenden Aktenstücke liegen uns in beglaubigter Abschrift vor. D. Red.), woraus erhellt: I. Daß die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den hiesigen Synagogendiener, wegen, fahrlässiger Brandstiftung, als jedes thatsächlichen Moments entbehrend, von beiden Instanzen abgelehnt wurde; H. daß nach dem Gutachten der Sachverständigen, sowie eines großen Theils der Zeugen in vorliegendem Falle die Annahme der vorsätzlichen Brandstiftung durchaus nicht unwahrscheinlich und für eine'solche bei dem Tempeldiener jedes Motiv fehlt; III. daß seit diesen Daten jede gerichtliche Untersuchung in dieser Angelegenheit aufgehört hat. Wir vernehmen also mit Befremden und mit dem tiefsten Bedauern, daß der Vertreter des ersten Regierungsbeamten dieses Bezirkes sieben Monate nach Erfolgen dieses gerichtlichen Bescheides in öffentlicher Abgeordnetenversämmlung .die Behauptung aufgestellt, daß der Brand der hiesigen Synagoge durch Fahrlässigkeit des Tempeldieners entstanden sei, und daß die Untersuchung in dieser Angelegenheit noch schwebe. Eine Behauptung, die ganz dazu geeignet ist, der Anschuldigung seitens der hiesigen und auswärtigen Antisemitenpresse, als hätten die Juden selbst ihre Synagoge angezündet, neue Nahrung zu geben. - Hochachtungsvoll Der Vorstand der Synagogengemeinde W. Löwe. Berlin, 1. März. (Privatmittheilung.) Der „Verein zur Erziehung jüdischer Waisen in Palästina" hat seinen Bericht für das Jahr >1881 ausgegeben, und erweist dieser ein erfreuliches Wachsthüm. Wir heben aus demselben folgendes hervor: „Unsere Waisenanstält, welche am 1. November mit vier Knaben eröffnet worden, hat bereits vom 1. Januar 1882 an zehn Knaben aufnehmen können. Dieselben erhalten daselbst außer Wohnung, angemessener reichlicher Kost und passender Bekleidung ihre Erziehung durch einen europäisch gebildeten und der jüdischen Religion warm und treu ergebenen Leiter, so wie Unterricht in den Elementen, in der hebräischen und in'der deutschen Sprache, i) Sie sollen zu nützlichen Mitgliedern der menschlichen Gesellschaft erzogen und in den Stand gesetzt werden, sich durch eigene Thätigkeit zu erhalten. Zum Bedauern aller derjenigen, welche der europäischen Cultur die Bahnen in Palästina geebnet sehen möchten, sind es grade die Mitglieder dev Aschkenasim- Gemeinde, welche zu feindlichen Angriffen gegen unsere Anstalt aufgestachelt werden, während von Seiten der Sephardim und der Moghrebim* 2) die Anstalt mit Freuden begrüßt wird. Der Unterzeichnete Verein erkennt freilich in jedem Juden, aus welchem Lande er auch stammen möge, seinen Bruder, für den er nach Kräften zu sorgen habe, und kann es nur bedauern, wenn ein großer Theil der Glaubensgenossen aus Mißverstand und Unkenntniß der Sachlage die ihm gebotene Wohlthat zurückweist. Ein Comit6 in Jerusalem, aus zuverlässigen Männern zusammengesetzt, führt die Aufsicht über die Anstalt und giebt >) In den hebräischen Stunden sind zunächst Bibel und Gebetbuch nebst hebräischer Grammatik die Unterrichtsgegenstände; später sollen Mischna und Talmud, dann auch überhaupt Arabisch uud Französisch gelehrt werden. Corr. 2) D. h. den aus Fez und Marokko stammenden Juden. Corr.

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