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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1882-03-07 · Heft 10 (7.3.1882) · p. Seite 154

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
46 (1882)
Issue
Heft 10 (7.3.1882)
Date
1882-03-07
Page
Seite 154 (sequence 6)
Language
German
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154 wurden; zur dritten Kategorie wurden ehemalige Hausbesitzer von mittlerem Stande gezählt, die gegenwärtig großen Mangel leiden und zur vierten Kategorie diejenigen Personen gerechnet/ die zwar durch den Krawall gelitten haben, aber auch ohne Hilfeleistung fort existiren können. Folgende Tabelle kann (nach der Taxation der Commission) die Höhe und den Grad der Verluste, sowie die Zahl der Beschädigten veranschaulichen: t & Zahl r der j Familien 1 Nach proi centalem! Verhält- I nisse! H»r°! des I Schadens Nach procentalem Verhältnisse Schaden Pro Familie I | 948! 47,0 I 255,489 33,2 . 1 269,5 n i 475 > 23,6! 146,818 19,1 j 309,0 in 1 303! 15,3 168,735 21,9 i 556,6 rv! 285! 14,1 ' 196,297 25,5 | 688,7 Hieraus ist zu ersehen, daß jede Familie der letzten zwei Kategorien einen doppelt größern Schaden, als eine solche der ersten beiden Kategorien erlitten hat, während Kategorien I. und U. eine mehr als doppelt größere Zahl der beschädigten Familien (70, 6 %), als Kategorie IH. und IV. zusammen (29, 4%l, anfzuweisen haben. — Die 2011 Familien hatten 84 verschiedene LebensLerufe, und find vom Comits in folgende 8 Gruppet clafsificirt worden. Lebensberuf Isis SIS Kategorie Z e"5 «SS I. II jlll IV 1 Prostituirte Inhaberinnen tolerirter Häuser und Leute ohne Beschäftigung.... 14 0,69 6 I | 5 Personen, deren Beschäftigung vom Comite nicht festgesetzt wurde. 12 0,59 i 5 2 3 2 Wittwen . ..j 17 0,84 12} 4'! l — 2! Schenkwirthe.i 246 12,23 66 55 73|52 3 Hausbesitzer: a) Juden . .! i 105 5,22 7I 13,18167 b) Christen. .! 83 4,12 2 10 2 69 4 Synagogen.. ..1! 3 0,14 2 —! 1 .— 5 Tagelöhner, Arbeiter. . . . | 318 j 15,81 185 8831 14 6 Galanterieu. Kleiderhandlungen, Conditoreien. . . 1 281 113,97 140 1 - 8337 21 7! Sonstige Händler.! 498 124,81 245 135 79 36 8 i Handwerker ........ 1 434 21,57 278 | 79 58|19 Aus dieser, auf officiellen Daten und Belegen beruhenden Tabelle kann man leicht ersehen, wie wenig die berüchtigte jüdische „Pseudoexploitation" bei dieser antijüdischen Bewegung betheiligt ist. Während das Contingent der beschädigten Schenkwirthe 12, 23% ausmacht, bilden die betroffenen Arbeiter und Handwerker einen Theil von 37, 32%!! Lenken wir unser Augenmerk auf die Kategorien, so nehmen wir wahr, daß die Wittwen, Handwerker (52%) . und Arbeiter (25 %) am meisten gelitten haben, indem sie, zum größten Theil in den beiden ersten Kategorien (d. h. am meisten der Hilfe bedürftig) vertreten siud. Wie der „Kur. War." schreibt, befinden sich unter den Beschädigten überhaupt nur 3 Inhaberinnen tolerirter Häuser und 4 Wucherer. resp. Besitzer von Leihkassen. Die Zahl der Personen, die sich mit einer schädlichen Profession beschäftigen, verhält sich, nach derselben Quelle-' zur allgemeinen Zahl der Beraubten wie 1:137. Zahlen sprechen und zwar recht deutlich, wenn auch die „Now. Wr." und Consorten diese Sprache nicht — verstehen wollen. II. Die Processe über die Ruhestörer. Sämmtliche Angeklagte sind in zwei Kategorien eingetheilt worden, und zwar in solche, die eines leichten Vergehens (Störung der öffentlichen Ruhe, Ungehorsam gegen die Polizei, Diebstahl und Hehlung geraubter Gegenstände re.) beschuldigt, und in solche, die schwererer Verbrechen (Raub, Mißhandlung, Thätlichkeiten gegen Polizeibeamte rc.) gezeiht werden. Sämmtliche Individuen erster Kategorie (ca. 2000) werden von den Friedensrichtern, und die der zweiten Kategorie vom Bezirksgerichte abgeurtheilt. Das Gericht über die Personen zweiter Kategorie ist noch nicht beendigt. Täglich werden neue Gruppen in Freiheit gesetzt. Die Freigesprochenen promeniren in der Stadt umher und obschon 3 -4 Soldaten stets eine solche Gruppe im Auge behalten, sind jene Herren dreist genug, jüdischen Passanten auf öffentlicher Straße mit den Fäusten zu drohen. Zur Aburtheilung der Angeklagten erster Kategorie siud zwei Locale eingerichtet worden und zwar im Brühl'schen Palais am sächsischen Garten, und im alten Pysthause in der krakauschen Vorstadt. Als Richter fungiren Baron v. Kleist und Herr Dobrowalsky. Sämmtliche Angeklagte haben nur einen Vertheidiger bestellt. Als Ankläger erschienen 2 Polizeibeamte. Von den ersten 3 Angeklagten, die in der Marschall- und Hopfenstraße „umherspazierten", wurden zwei derselben zur dreiwöchentlichen und einer zur fünftägigen Haft verurtheilt. Zwei Angeklagte, die sich durch ihr Zerstörungswerk besonders ausgezeichnet haben sollten, wurden für die Dauer von IO Tagen eingesperrt. Von 7 Angeklagten, unter denen ein Jünger der Warschauschen alma mater war. und die beschuldigt waren, in der Straße „Widok" in großem Style gewirthschaftet zu haben, wurden 2 freigesprochen und.5 zu siebentägigenl Arrest verurtheilt. Ein Anführer einer „Barfüßler-Compagnie" („Uped brodummerts doeaukocliasedbe“) T. K. bekam 10 Rubel als Pön zu zahlen. Sechs Angeklagte, die ihre Heldenthaten in „Browani" zeigten, erhielten einen siebentägigen Arrest. Alle diese Individuen wurden von Baron v. Kleist abgeurtheilt. Zur selben Zeit begann auch Herr. Dobrowolsky seine

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