Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 46 (1882)
- Issue
- Heft 9 (28.2.1882)
- Date
- 1882-02-28
- Page
- Seite 145 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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Bacher Leffing's Nathan der Weise in's Hebräische übersetzt. Hr L. -Teller, ein verdienter Lehrer der hebräischen Sprache und der Religion an der jetzt eingegängenen Hauptschule in Bottnschan, hat jetzt/das in Prosa verfaßte Lustspiel Lessings „Die Juden", diese Jugendarbeit des großen Dichters, die aber ein unschätzbares Zeugniß istwie. frühzeitig in Lessing der Geist der Humanität und der. Drang, Vorurtheile zu zerstreuen und Unterdrückte zu vertheidigen, waltete, in höchst wohlklingende hebräische Verse übertragen: a''Tin**n ff. (Wien 1860, Verlag des Vereins Moria, der die Druckkosten getragen hat.) Die Uebersetzung hat auf diese Weise das kleine Drama, das Lessing kaum /mit Recht als Lustspiel Gezeichnete, in der Form noch verschönt/ da der Ausdruck im Hebräischen knapper und durch die metrische Form gehobener geworden. Ein Widmungsgedicht an Montefiore Und lebhaft geschriebene Einleitungen sind dem Drama vorangestellt. — Herr Simon B acher hat seinen trefflichen Bearbeitungen in hebräischer Sprache eine neue hinzugefügt: ivzn (Pest 1881, Selbstverlag). Die schön ausgestattete Schrift bringt metrische Uebersetzungen aus- Ludwig August Frankl's Tragische Könige, Rachel u. s. w. Wir brauchen kaum hinzuzufügen , daß diese Umdichtungen der ihnen zu Grunde liegenden Originale höchst.würdig» und. mit eben so vielem Geiste wie Sprachgewandtheit: reproduzirt sind.: — "pnon Talmudische Chrestomatie für den ersten Unterricht im Talmud. Methodisch und systematisch geordnet, mit Raschi- Commentar und ausgewählten Tossaphoth, grammatischen und lexikalischen Zusätzen , vergleichenden Noten., einer Abbreviaturentyfel und-' einer allgemeinen "umfassenden Einteilung: in den ^Talmud versehen und nach Pädagogischen Grundsätzen bearbeitet von Abraham Singer, Bezirks - Rabbiner in Vär-Palote (Ungarn) und Wilhelm Singer. Erster Theil, erster' Band. (Preßburg, 1 882, Selbstverlags Wir haben es hier nichtmiteinerBlumenlese aus dem Talmud zu thun, sondern mit einer guten pädagogischen' Arbeit, welche, die Schüler in das Studium des Talmuds auf's Zweckmäßigste einführen soll. Für alle Vorbereitungsschulen zum jüdischtheologischen Studium, sowie wo irgend der Unterricht der Jugend im Talmud noch zu den Erziehungsplänen der Eltern gehört, wird das vorliegende Werk mit bestem Erfolge verwendet werden. Sowohl mit den Gegenständen als mit der Methode und der Sprache - des Talmuds wird der Schüler vertraut gemacht und dabei alles vermieden - was dem jugendlichen Alter nicht entspricht.- Der vorliegende erste Band bringt zunächst einen Auszug aus den Pirke-Aboth und dann in zehn Abschnitten Texte über Thorastudium und Lohn der Pflichterfüllung und Strafe der Sünde, Fest und Fasttage- Segensprüche, Verlesung, des Schema-und der Thephilla,. Verlesung der Megillah und der Thora, das Laubhüttenfest, Sabbath und Chanukka, Jom - Tob, Pessach, Kiddusch und Habdala und über das, Pessach- und die ändererr Opfern Zu den Texten auszüglich Raschicommentar und ausgewählte Tossaphoth. Wir empfehlen das Werk, allen Freunden., systematischer Methode in Talmudunterricht und hoffen, bald, den zweiten Band in Händen zu habeu.— , . - Feuilleton. Die Lurus verbote der jüdischen Gemeinde von Metz aus den Äayren 1690—1697. (Fortsetzung.) ' In Art. 19. wird untersagt, ' bei Festen der Familiemehr als 6 Stück Silbergeschirr auf die Tafel - zu .setzen, worin jedoch kleine Zuckerdosen, Fruchtschalen und silberne Lampen nicht meHr einbegriffen' werden. ' Dagegen wird es nicht gestattet, im ganzen Gemach irgend eine andere Vase auf die Kamine- Büffets oder Schränke hinzuzufügen. Es wird verboten, mehr als drei Musiker zu haben, ein Quartett wird nur im Hause der Neuvermählten gestattet. Aufzüge auf der Straße mit Musik voran, sind, nur am Sabbath nach der Verlobung, vor der Trauung und am Hochzeitstage gestattet, sonst aber verboten. Am Abend und in der Nacht ist Musik nur am Hochzeitstage 'und am Tage darauferlaubt.. Die- Trinkgefäße dürfen 10 Unzen an- Gewicht nicht übersteigen. Bon Art. 21. beginnen die Strafandrohungen: für ede Verletzung dieses- Reglements 1 Dukaten in jedem einzelnen Falle. Alle Frauen müssen in der Synagoge mit einem Mantel bekleidet sein bei Strafe eines Reichsthälers; nur die Neuvermählte darf während des ersten Monats ohne Mantel in die' Synagoge gehen. .Keine Frau oder junges Mädchen darf zwei- .oder - drei Röcke übereinander von' verschiedener Farbe' bei Strafe eines Dukatenstragen. Alle Perrücken, die länger sind als die, welche die Priester tragen, werden den Männern bei einem Dukaten Strafe verboten.^ Diese Perrücken der Priester waren kleiner und kürzer. - Es folgen noch weitere Bestimmungen über die Bordüren/ und Spitzen der Frauenmäntel bei einer Strafe von einem Dukaten, doch dürfen diejenigen, welche gerade jetzt vorhanden sind, aufgetragen werden. Junge Männer und Mädchen dürfen bei einem Reichsthaler Strafe auf einen Ball nur gehen, wenn - sie förmlich eingeladen worden/ -** Für die Familien gtieber der Gemeindevorsteher wurden einige Ausnahmen von diesem Reglement gemacht. An jedem Montag und Donnerstag .wurde, nach der Vorlesung der Thora ein Segensspruch gesprochenfür bie g anz e Gerneinde> ausgenommen diejenigen,