Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 46 (1882)
- Issue
- Heft 9 (28.2.1882)
- Date
- 1882-02-28
- Page
- Seite 143 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3224737-3227393-3227403--39692-3257288- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Stellung der indigenen Bevölkerung 'den Juden gegenüber machen und die von denselben ausgearbeiteten Pröjecte auf . legalem Wege' zur Bestätigung unterbreiten soll". Dieses Comitä bestand nun, wie die hiesigen Blätter s. Z. berichteten, ursprünglich aus folgenden. Herren: aus dem Gehilfen des Ministers des Innern, Geheimrath Gotowzew, als Präses, aus dem Vicedirector des Departements , der geistlichen Angelegenheiten, dem wirklichen Staatsrath Bestushew-Rjunnn, als Geschäftsführer , aus denn Professor I. E. Andrejewsky und dem ehemaligen Chef der Oberpreßverfvaltung Geheimrath Grigorjew als Glieder. Dieses Co'mite wurde nun im Gebäude des Ministeriums des Innern. placirt. Die Vorbereitüngsarbeiten sollen bereits im verflossenen Dezember begonnen sein, während die eigentlichen Beräthungen, nach derselben Quelle, erst im laufenden Monate ihren Anfang nehmen und sollen zu diesen Berathschlagungen nicht nur die betreffenden Gouverneure, sondern auch sonstige mit der Judenfrage, sowie mit derüber dieselbe existirenden Literatur vertraute Persönlichkeiten zugezogen werden. Ueber die Projecte und Vorschläge dieses Comitäs ist einstweilen Nichts bekannt; die über diesen Gegenstand in der Gesellschaft umherschwirrenden Gerüchte sind dunkel und verdienen wenig Glauben. Nur so viel ist aus einigen Zeitungsnachrichten ' zu ersehen, daß das qu. Comitö seine Funktionen bereits begonnen und eine solche fieberhafte Thätigkeit entwickelt, . daß es, nach denselben Blättern, seine Arbeiten sogar während der letzten Weihnachtsferien fortgesetzt hat. Eine solche anstrengende Thätigkeit war bei den früheren derartigen Commissionen nicht wahrzunehmen,' und diese Energie des Comitäs verdient, ohne Zweifel, üngetheilies Lob, da es die Absicht zu haben scheint, den gordischen Knoten (vulgo „Judenfrage") zu dürchhauen. Wie nun ferner die.„Wochen« Chrönik" erfährt, nimmt gegenwärtig Herr Kaloschin (vermutlich an Stelle des inzwischen-^verstorbenen Grigorjew ernannt), da der Präses wenig Muße hat, lebhaften Antheil an.den Arbeiten .des Comit^s. Endlich weiß der sonst in jüdischen 'Angelegenheiten gut unterrichtete „Hamelitz" zu erzählen, - daß,, laut Circularvorschrift des Herrn Ministers des Innern an die betreffenden Gouverneure, letztere angewiesen werden, je' ein Glied aus den sechszehn Vorcommissiönen in das Comitö abzüdelegiren. Ob auch Juden wie es früher hieß, Sitz und Stimme im Centralcomits erhalten werden, .läßt sich gegenwärtig noch nicht mit Bestimmtheit behaupten. Rumänien. Bukarest, 14. Febr. Wie bereits'gemeldet, haben die . Israeliten Rumäniens' ein besonderes Eomito mitder, Ab- - fassung einer Petition an den König betraut, in welcher die Intervention' Sr. Majestät zu^ Gunsten "der arg bedrängten' jüdischen- Einwohnerschaft - erbeten werden sollte. Dienunmehr in ihrem Wortlaute vorliegende Petition beruft sich zu-: nächst auf die ' vor drei Jahren verfassungsmäßig garantirte Gleichheit aller Confessionen.vor dem Gesetze, um sodann eine ganze Reihe neuerer Verfügungen als mit diesem Verfassungsgesetze in Widerspruch stehend anzuführen. Allerdings sei in den betreffenden Verfügungen nicht direkt von Juden, sondern nur im Allgemeinen vom Fremden die .Rede; aber darin'liege eben eine' schwere Bedrückung der Judenschaft' Rumäniens, daß alle ihre Angehörigen ohne Rücksicht darauf, ob sie rumänische Unterthanen sind oder auch bereits die, kleine Naturalisation erlangt haben, kurzweg als Fremde behandelt und als solche-sowohl vom Freiwilligendienst im Heere, als auch vom Betrieb vieler Berufszweige ausgeschlossen. werden. Am schwersten würden aber, die Juden Rumäniens durch eine ministerielle Verfügung vom 31. Oktober 1881 getroffen, durch welche der vor acht Jahren formulirte Artikel des Lizenzgesetzes, laut welchem die Ausübung des Schankgewerbes in den Landgemeinden allen Nichtwahlbürgern untersagt wird, auch auf die kleinen Städte ausgedehnt werden soll. Tausende von jüdischen Familien seien durch diese am 1. Januar 1882 rechtskräftig gewordene Deutung des erwähnten Artikels des Lizenzgesetzes brodlos geworden.,. wes- ' halb die Judenschaft Rumäniens, welche kein anders Vaterland habe und anerkenne, sich an den König mit der Bitte wende, dem Gesetze der Menschlichkeit zum. Heil der . Unterdrückten Geltung verschaffen zu wollen. — Ob diese Petition den erwünschten Erfolg haben mti$?. Mißt, .'.zu-nr.' Müdesten zweifelhaft, da neueren Meldungen zufolge eine prinzipielle Ausschließung aller Militärpflichtigen jüdischer Confession von der Rekrutirung durgeführt werden soll, eine Maßregel, deren prohibitiver Zweck offenbar nur darauf hinausläuft, der jüngeren jüdischen Generation das Staatsbürgerrecht ' unter dem Vorwände verweigern zu können,, daß sie der im Gesetze vorgeschriebenen Militärpflicht nicht Genüge geleistet hätte. ' \ Amerika. New - Hork, 9. Februar. (Privatmitth.) Den einwanderndenrussischen Juden zu helfen-, fehlt es bei uns nicht, an Willen, wohl aber an einheitlichem Streben. Wir hatten vorausgesetzt, daß jene Organisation der Wohlthätigkeits- Bereine, die man Hier zu Lande die Loge der Beni-Bdrith' nennt, eine Organisation für die Unterstützung der Einwanderer abgeben würde; allein dies ist nicht geschehen,/es haben sich mehrere Hülfs-Comitös gebildet und wir haben deren/ tatsächliche Wirksamkeit 'erst zu erwarten. Die Union amerikanischer jüdischer Gemeinden hat ihre Änleihe vou 200,000 Cettificate zu 5 Dollars ausgeschrieben- und im Osten, und Süden des.. Landes eine hinlängliche Anzahl von Agenten gefunden, welche die 'Unterbringung der Certificate betreiben;