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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1882-02-28 · Heft 9 (28.2.1882) · p. Seite 140

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
46 (1882)
Issue
Heft 9 (28.2.1882)
Date
1882-02-28
Page
Seite 140 (sequence 8)
Language
German
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bestens drei Jahre besucht haben, — ausnahmsweise auch solchen, die sich privatim für den Besuch einer höheren Lehranstalt vorbereiten. II. Es können über auch auswärtige junge Leute unterstützt werden, -welche sich an Präparanden- Anstalten oder Seminarien zu Elementarlehrern heranbilden, oder solche, welche sich an Universitäten für das höhere Lehramt vorbereiten oder dem Studium der jüdischen Theologie widmenwobei diejenigen, welche die Vorlesungen an der Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums zu Berlin als regelmäßige Hörer besuchen, besonders zu berücksichtigen sind. Für die ad. I. bezeichneten Unterstützungen sind mindestens dreitausend dreihundert Mark jährlich zu reserviren; die den Studirenden der jüdischen Theologie jährlich zu gewährenden Stipendien dürfen die Summe von neunhundert Mark nicht überschreiten." — § 3. Die Unterstützung kann gewährt werden: 1) während des Besuchs der Real- und Volksschule der israelitischen Gemeinde; 2) während des Besuchs des Gymnasiums; 3) . während, des Besuchs der anderen in § 1 bezeichneten Lehranstalten und ausnahmsweise auch während der Vorbereitung zu denselben, sowie zu höheren^ Lehranstalten im Allgemeinen; 4) während der Absolvirung der Promotion und der Staatsprüfung; 5) in außerordentlichen Fällen auch noch zwei Jahre nach Vollendung der Studien und Prüfungen." — § 4. ,;Die Höhe der Unterstützung soll aä 1- und 2 höchstens dreihundert Mark jährlich, aä 3, 4 und 5 höchstens achthundert Mark jährlich, in Summa aber für ein zu unterstützendes Individuum höchstens - viertausend Mark betragen; — Unterstützungen von weniger als hundert Mark auf einmal oder jährlich sollen nicht gegeben rverden." — § 5. „Die Unterstützungen werden immer nur auf ein Jahr bewilligt, und die fernere Bewilligung soll nur auf Grund der von dem Vorstande gewonnenen Ueberzeugung erfolgen, daß die bisherige Unterstützung in würdiger Weise angewendet worden ist. Wenn die Mittel der Stiftung nicht ausreichen, allen an dieselbe gestellten Anforderungen zu genügen, so ist bei gleicher Würdigkeit für die in § 3 sub 3, 4 und 5 bezeichneten Unterstützungen vor denen aä 1 und 2 Sorge zu tragen" — § 6. „Bei der Bewilligung von Unterstützungsgesuchen > ist vor Allem auf Befähigung und auf sittliche Würdigkeit des Bittstellers zu achten und darauf zu sehen, daß die -Hoffnung iouf diese Stipendien Niemanden veranlasse, einen Lebensberuf zu> ergreifen, zu dem ihm das Talent oder der innere Beruf fehlen." — Die übrigen.§§ betreffen die Verwaltung, ^die aus 7 ^Mitgliedern --besteht, ^worunter als ständiger Schriftführer der-Direktor.der-israel. Realschule, Herr vr. Bärwald,- an den die Gesuche auch gerichtet werden können. Schneidemühl, 10. Februar. (Danz. Ztg.) Der hiesige Arbeiter-Bubolz hatte indem benachbartem Dorfe ^Motylewo zweien jüdischen:Kaufleuten: „Hepp, hepp, auf nach Palästina" nachgerufen.- Das hiesige Schöffengericht hatte den Angeklagten zu 9 Mk. event. zu 3 Tagen Haft verurtheilt, B. hatte dagegen aber Berufung eingelegt, weil er durch jenen Zuruf blos seinen Mitarbeiter habe zur Arbeit anfeuern wollen. Die hiesige Strafkammer bestätigte das erste Urtheil, dabei bedauernd, daß' nicht auf eine höhere.Strafeerkannt worden sei. Oesterreich-Ungarn. Pest, 11. Februar. Der „Boss. Ztg." schreibt man: Die in der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses vorgebrachten Anklagen gegen das' Cultus- und Unterrichtsministerium erregen Aufsehen. Otto Hermanns Rede hat eine tiefe Wirkung gehabt; mit derselben sind die Angriffe auf Minister Trefort nicht zu Ende. Wie verlautet, werden in den nächsten Sitzungen mehrere Mitglieder der Opposition neue Daten Vorbringen, welche erweisen sollen, daß der Unterrichts-Minister klerikalen Einflüssen nicht uur zugänglich, sondern ein Werkzeug in der Hand der Kirche sei. Ohne für jede Einzelheit der colportirten Nachrichten einstehen zu wollen, kann als Thatsache constatirt werden, daß hervorragende ungarische Gelehrte, darunter der bedeutendste Philologe und ein sehr hervorragender Philosoph, welche mit Staatsstipendium im Auslande studirten, trotz jahrelangen Aufenthaltes in Ungarn und ungeachtet ihres anerkannten Wirkens an der Universität nicht zu ordentlichen Professoren ernannt wurden. Die beiden Erwähnten sind Israeliten und seinerzeit tvurde ihnen nahegelegt, daß die vollständige Magyarisirung für ihre Carriere nothwendig sei. Die beiden Gelehrten haben ihre Namen magyarisirt, können aber doch trotz offizieller Zusagen keine Professur erhalten, weil man ihre Confession als Hinderniß hinstellt und die Erlangung der ordentlichen- Professur von einem Religionswechsel abhängig macht. (Also immer wieder dasselbe! was helfen alle prinzipiellen Gesetze. wenn die Männer der ,Perwaltung nicht wollen! Redakt.) Hest, 12. Februar. - (Privatmitth.) Die "von Jstoezy eingereichte Petition der katholischen Geistlichkeit des Vasvader Bezirks, von der wir in Nr. 4 berichteten, wurde von dem Petitions-Msschuß des Abgeordnetenhauses in seiner gestrigen Sitzung verhandelt. Der Ausschuß beantragt in Bezug auf den ersten Theil des Petitums — die Ehe zwischen Christen und Juden betreffend —, daß das Gesuch dem Justiz-Ausschüsse! zugewiesen werde; in Bezug auf den zweiten.Theil des Petitums, die Aufhebung der-Gleichberechtigung derJsraeliten, beantragt. der; Ausschuß, auszusprechen, daß er die, Noth- . Wendigkeit einer Verfügung nicht gegeben erachtet. Pest, 18. Februar, Abends. Unterhaus. Die Petition der Geistlichkeit des Eisenburger Dekanats um Aufhebung der ,Emaneipation>der Juden.und Ablehnung des Gesetzentwurfs betreffend die Ehen zwischen Christen und Juden gab. zu

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