Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 46 (1882)
- Issue
- Heft 9 (28.2.1882)
- Date
- 1882-02-28
- Page
- Seite 139 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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139 Blatt in Deinem wohlverdienten Lorbeerkranze. Ausgeweitet war auch Deine Brust; geschlagen hat diese dem Vaterland, innig, herzlich geschlagen hat sie der Menschheit. . . . Du hast gut daran gethan, Deine Heimath als Begräbnißort zu wählen, denn neben der freundlichen Enge des stillen Dorfes ist hier die freie Höhe. Was deine reiche Kraft zu geschlossener Wirkung geführt hat, das war der Fleiß. Dein Leben war Arbeit, Dein Leben war Streben. Ich gedenke der Stunde, da Du mir so lebhaft zustimmtest, als ich sagte: „man spricht, Ideale verpflichten, Talente verpflichten auch." Und diese Pflicht, der Todte hat sie treu und redlich erfüllt. So steigt rein, hoch, weit, ungehemmt von Körperschranken Dein Geist nun wirkend in's Weite. Mitten in der Arbeit ist Dein Leben entzwei geschnitten,. viel zu früh für uns, viel zu früh für die Nation; aber Gott. sei^Dank, nicht so früh, daß Du nicht Deinen Ruhm hättest erleben und sehen dürfen, wie Deine Arbeit wirkt und sortlebt im Geiste des Volkes. Ja, Du dürftest mit dem alten Dichter sagen: nicht ganz werde ich sterben. In fernen Tagen, in weiten fernen Tagen und in allerlei Volk hier und dort, in Deutschland und in anderen Marken wird noch sein Geist anklopfen, dem in seine Blätter vertieften Leser leise die Hände auf die Schultern legend, ihn grüßend und begrüßt werdend... Ja, Du bist gestorben und bist nicht gestorben, lebewoyl, Todter; sei gegrüßt, Lebendiger!" Privatier Marx aus Berlin, ein Freund Auerbach's rühmte den Heimgegangenen Dichter als Kämpfer für die Freiheit und alle idealen Güter der Menschheit und schloß mit den Worten: „Und wer den Besten seiner Zeit genug gethan, der hat gelebt für alle Zeiten." , Namens der Universisät Tübingen legte Prof. Dr, v. Köstlin nach längerer trefflicher Rede einen Lorbeerkranz nieder. Nachdem Redner den Verewigten als Großmeister der spekulativen Philosophie gefeiert, als den, der uns den Spinoza verdeutscht, gerühmt, schloß er: „Möge der Geist des Friedens und der Humanität sich unser Aller bemächtigen, daß wir seien ein einig Volk von Brüdern, wie es Berthold Auerbach gewünscht. Ferner legten noch Lorbeerkränze nieder ein Mitglied der Tübinger Burschenschaft „Germania" sowie Herr Auerbach aus Frankfurt a. M. im Namen der dortigen Loge zur Aufgehenden Morgenröthe. Diese Rede machte großen Eindruck, besonders der Schluß, der also lautete: Du bist dahin, Du hast vollendet, Der müden Hand entglitt der Stab Und deine Brüder senken trauernd Die Rosen Dir in's feuchte Grab. Was Du uns warst, Du wirst es bleiben, Die Liebe währt in Ewigkeit: Es sei die erste weiße Rose Jn Lieb und Treue Dir geweiht. Was Du uns gabst, wir wollens wahren Ein Erbtheil reich und wunderbar. Wir bringen durch die zweite Rose Dir unseres Dankes Zeichen dar. Was Du uns schufst, das wird bestehn Und Segen spenden fort und fort: So bring Dir nun die rothe Rose Ins Grab der Brüder Abschiedswort. Dann folgten als Redner: Dr. Vollmer als Vertreter von Cotta's Buchhandlung, A. Zahn, Red. der „Neuen badischen Landeszeitung", der Schriftsteller H. Lohmeier im Namen des Allgemeinen deutschen Schriftstellerverbands Leipzig und die Vertreter der akademischen Liedertafel; Professor Holland aus Tübingen legte einen Kranz für sich und den gemeinschaftlichen Freund Adalbert von Keller auf's Grab. Ich schließe mit den Worten eines der Redner: Dein Leib der Erde Dein Wirken der Menschheit Dein Andenken uns. n 3 s j n L. Levi. Deutschland. Frankfurt am Main, im Februar. (Privatmittheil.) Bor Kurzem wurden nunmehr die Statuten der 1856 von B. H. Golds chmidt mit 50,000 Gulden begründeten „B. H. Goldschmidt'schen Stipendien-Stiftung" ausgegeben, nachdem sie obrigkeitlich genehmigt worden und die Stiftung durch königl. Verordnung vom 9. Februar 1881 mit den Rechten einer juristischen Person versehen worden. Der Kapitalfond ist seitdem auf Mk. 100,615 angewachsen und wird durch eine Schenkung des Banquier D. H. Goldschmidt in Paris um Mk. 50*000 vermehrt werden. Wir halten uns daher für verpflichtet, die wichtigeren Bestimmungen des Statuts zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. § 2 lautet: I. Die Unterstützung soll in der Regel nur solchen jungen Leuten zu Theil werden, welche selbst oder deren Eltern mindestens fünf Jahre zu Frankfurt am Main ihr Domieil haben, oder sonstigen jungen Leuten, die daselbst die Real- und Volksschule der israelitischen Gemeinde, das Gymnasium oder eine andere dortige höhere Lehranstalt besuchen, oder mch-