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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1882-02-21 · Heft 8 (21.2.1882) · p. Seite 129

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
46 (1882)
Issue
Heft 8 (21.2.1882)
Date
1882-02-21
Page
Seite 129 (sequence 13)
Language
German
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gewesener Schüler und Schülerinnen, wie derzeitige Schüler aus Liegnitz anwesend, der Neben feinen persönlichen Wünschen und Schülerinnen des Jubilars. Alle, alle brachten hier ihre! auch eine Adresse der Alliance isr. überreichte, deren Ver- Glückwüusche dar und für Alle hatte der Jubilar ein besontreter in Görlitz Herr Dr. Freund ist. Der israel. Genieindederes Wort des Dankes. Besonders warm waren die Glückbund in Leipzig hatte telegraphisch seinen Glückwunsch ausgewünsche des Herrn Ober-Bürgermeisters Reichert und des sprachen. Gegen drei Uhr war die officielle Gratulation und Superintendent Pastor prim. Schültze, beide Herren schilderten . die Uebergabe der Geschenke und Adressen beendet, worauf sich die hohen Verdienste, welche sich der Jubilar hier erworben die Freunde und befreundeten Familien des Jubilars in seinen habe, und wenn auch die Wege, die sie verfolgten, verschieden Räumlichkeiten zu einem heiteren Beisammensein vereinten. Daseien, so, schloß der Herr Redner, sei doch das Ziel ein! ran schloß sich Abends acht Uhr ein solennes Festessen im Saale gleiches! Als nächster College war Herr Rabb. vr. Landsberg > des Gewerbehauses, welches in heiterster Stimmung verlief. Ieuilleton. Die Lurusverbote der jüdischen Gemeinde von Metz aus den Jahren 1690 —1697* Herr Abraham Cahen theilt in den, von uns besprochenen (Nr. 52 v. I,) Annuaire de la Societe des Etudes juives (Paris, Durlacher, 1881.) p. 75—122 aus dem Original- Münuscripte, das in jüdisch-deutscher mit hebräischen Worten gespickter Mundart verfaßt ist, die Luxus-Verbote der jüdischen Gemeinde zu Metz aus den Jahren 1690—1697 mit. Solche Verbote gingen bekanntlich an vielen Orten von den Vorständen der jüdischen Gemeinden aus. Allerdings folgten diese hierin dem Beispiele der Fürsten und Magistrate, und auch für Frankreich hatte der alternde König Ludwig XIV. unter dem Einflüsse der Maintenon und seines Beichtvaters eine Reihe solcher Verbote erlassen. Aber Herr Cahen hebt mit Recht hervor, daß die Motive bei den Juden doch noch ganz andere waren. Er sagt in seiner Einleitung: „Die Umstände machten sie nothwettdig. Noch lange Zeit mußten die Klugheit, die Mäßigung und die Zurückhaltung die Führer in unsrem öffentlichen Verhalten sein. Das Ziel für die Sorge der Gemeiüdevorstände war die Existenz der Gemeinde selbst zu schützen, damit der Fehler einiger Individuen nicht eine schwere und beunruhigende Gefahr für Alle werden könne. Man legte den Israeliten unter allen Umständen eine Solidarität auf, die sie moralisch und materiell genöthigt waren, anzunehmen. Wenn es sich um Entrichtung von Steuern handelte, so zahlte der Reiche für den Armen, oder vielmehr es war die Gemeinde, der man die Steuer für alle Individuen arm wie reich, auferlegte, es war die Gemeinde, die für Alle zahlen mußte. Beging ein Einzelner einen Fehler, so machte man Allen daraus ein Verbrechen: ein Uebermaß in der Toilette, eine zu getreue Nachahmung der Tagesmoden, die Darlegung eines allzugroßen Luxus wurden ein Gegenstand der Anklage gegen die Gesammtheit der Gemeinde. Der Neid und die Eifersucht gegen die Juden waren stets rege und ließen den geringsten Vorwand ergreifen, um die Bevölkerung gegen Menschen aufzureizen, deren besondere Stellung wenig Dauerhaftigkeit hatte, eine ausnahmsweise Stellung, unterworfen allen Arten von Schwankungen, die durch die Launen der Großen und der Kleinen verursacht wurden." Hierin lag die Ursache dieser Luxusverbote, die hierdurch einen ganz anderen Hintergrund haben als die fürstlichen und magistratlichen Luxusgesetze, die einentheils aus volkswirthschaftlichen Erwägungen hervorgingen, anderntheils die Unterschiede der Stände, Klassen und Kassen streng aufrecht erhalten wollten. Aber wie diese mögen auch die Vorschriften der Gemeinde nicht allzulang und allzustreng beobachtet worden sein. Erwähnt doch der Abbe Gregoire in seiner berühmten Broschüre für die Emanzipation der Juden, daß die Gemeinde in Metz einige junge Leute hübe bestrafen wollen, weil sie ihre Haare puderten. Er macht sie deshalb lächerlich, ohne einzusehen, daß derartiges Verfahren bei den Juden nicht aus der Absicht, die individuelle Freiheit zu beschränken, entsprang, sondern aus der begründeten Beforgniß, die christliche Bevölkerung verüble es den Juden, modisch und luxuriös gekleidet zu sein und werde dieses Uebelwollen bei Gelegenheit den Juden fühlbar machen. Aber auch an und für sich haben diese Verbote einen kulturhistorischen Werth, da sie uns einen Einblick in mancherlei eigenthümliche Verhältnisse, in Gebräuche, Sitten, Feste und Familienleben gewähren. Das Meiste davon erhielt sich durch das 18. und den Anfang des 19. Jahrhunderts, ist aber in den letzten fünf Jahrzehnten so verschwunden, daß die gegenwärtige Generation nicht einmal mehr die Namen kennt und versteht. Herr Cahen hat sich daher viel Mühe gegeben, diese Bezeichnungen in Anmerkungen zu erklären und zu etymologisiren, sowie die Bräuche, die sie bezeichneten, zu schildern. „Die Todten reiten schnell!" Während was Leben'hat, was in den Geistern und Gcmüthern noch wirkt und nicht mehr bloße conservirte Farce ist, unter allen geschichtliche» und Lebensbedingungen Stand hält. Viele dieser Wörter sind aber auch nur provinziell gewesen und waren z. B. -in Norddeutschland damals so unverständlich wie der jetzigen Jugend in Metz. Jndeß

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