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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1882-02-07 · Heft 6 (7.2.1882) · p. Seite 95

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
46 (1882)
Issue
Heft 6 (7.2.1882)
Date
1882-02-07
Page
Seite 95 (sequence 15)
Language
German
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' ■ 95 Lehrer an der Wiener theologischen Lehranstalt „Beth-hamidrascli“, an welcher er das Lehrfach der Bibelexegese in glänzender Weise vertrat und durch fast 20 Jahre Vorlesungen über Josua, Psalmen, Propheten, Hiob, Daniel und andere Bücher hielt. In dem laufenden Schuljahre interpretirte er die fünf Rollen und noch fünf Tage vor seinem Tode erläuterte er das Buch Koheleth. Eine' Krankheit, die ihn aber in seiner Thätigkeit nicht lähmte, verursachte ihm große Leiden. Dienstag am 17. Januar Morgens 9 Uhr verschied er im Beisein seiner Angehörigen. Ruhig waren seine Gesichtszüge, der Tod hatte sie nicht entstellt. Unter großer Theilnahme aus allen Schichten der Bevölkerung fand Donnerstag am 19. Januar das Leichenbegängniß statt. Im Trauerhause waren der Präsident des Journalisten- und Schriftstellervereines „Concordia", Johannes Nordmann, der Vorstand der hiesigen israelitischen Cultusgemeinde, Abgeordneter Dr. Kuranda, dessen Stellvertreter Ritter v. Borkenau mit sämmtlichen Vorstandsmitgliedern, der Präsident der Israelitischen Allianz in Wien, Joseph Ritter v. Wertheimer, Schriftsteller Dr. Kompert, L. A. Frankl und G. Wolf, säst sämmtliche an den hiesigen öffentlichen und Privaten Schulen wirkende israelitische Religionslehrer und ein zahlreiches Publikum erschienen. Unter Psalmengesängen wurde der blumengeschmückte Sarg.- in welchem die Leiche ruhte, vom Sterbezimmer auf die Straße getragen und auf den Leichenwagen gebracht, welcher sich nach der israelitischen Abtheilung des Central-Friedhofes in Bewegung setzte. Dort widmete Prediger Dr. Jellinek dem Verblichenen einen warmen Nachruf, worauf Ober-Cantor Singer in Begleitung des Chorpersonals ein Trauerlied anstimmte. Am offenen Grabe sprach Johannes Nordmann einige Abschiedsworte für den „Concordia-Collegen", die unter tiefer Rührung der Leidtragenden angehört wurden. Kompert hat dem Verstorbenen einen warmen, trefflich abgefaßten Nachruf in der „Presse" vom 21. Januar ge- >vidulet, der folgendermaßen schließt: „Die Erde hat sich übrigens für Simon Szanto nicht allzu leicht bewiesen. Er hat gerungen, wie jeder Athlet auf der Arena des Lebens! Er ist vielfach erkannt, aber auch verkannt worden, stand oft vereinsamt, wo er sich im Bunde mit Anderen glaubte, und was wir „äußeres Glück" nennen,! hat sich ihm nur selten von der lachenden Seite gezeigt. Er war eben eine Kampfesnatur, und eine solche muß sich eben des Wahnes entschlagen, als stünden nur beifallklatschende Zuschauer im Theater. Im Gegentheile! Nirgends sind die Enttäuschungen dichter gesäet und mit ihnen — die Lücken des „äußeren" Glückes." Auch von Szanto gilt der traurig schöne Spruch Goethe's: und der lautet mit seiner ewig alten und ewig jungen Variante: - „Er ist ein Mensch gewesen, Und das heißt ein Kämpfer sein!" Äus Uaschi's Gutachten in den von Joel Müller herausgegebenen '»an rown TBih (vgl. Nr. 2), übersetzt von Rqbb. Dr. Tobias Cohn in Potsdam. Wir geben diese Uebertragung einiger Stellen aus den Gutachten Raschi's, weil dieselben den Lesern einen Einblick gewähren in die Verhältnisse jener Zeit, namentlich was die jüdischen Gemeinden als solche betrifft, in die Art und Weise, wie man bei den hervorragenden zeitgenössischen Gelehrten sich in jeder verwickelten Angelegenheit Rath und Entscheidung holte, und in den Charakter und die Form der Responsen. Die Literatur der Responsen oder Gutachten ist bekanntlich sehr umfänglich, liegt aber dem größeren, Leserkreis sehr fern, weshalb wir ein solches Beispiel nicht für unpassend finden. Zum Vexständniß gehört aber eine Bemerkung über den in dem Gutachten so oft erwähnten Bann. Wir heben zu diesem Zwecke eine Stelle aus I. Wiesner „Der Bann in seiner geschichtlichen Entwickelung auf dem Boden des Judenthums" (Leipzig, Leiner 1864) hervor. Er weist nach, daß die h. Schriften den Bann nicht kennen, und sagt: „Die Geschichte des Bannes sängt da an, wo die Geschichte des jüdischen Staates aufhört. So lange der jüdische Staat ein lebenskräftiger Organismus war, standen seinen administrativen und judiziellen Behörden zur Durchführung der bestehenden Gesetze alle jene Mittel zu Gebote, deren Anwendung auch andere Staaten zur Erreichung desselben Zweckes nicht umgehen können. Der Widerstrebende, welcher dem Gesetze den Gehorsam versagte, konnte an seinem Vermögen, an seiner Ehre, an seiner Person bestraft und so zur Pflicht zurückgeführt werden. — Ganz anders war es jedoch, als das' Judenthum seine Machtstellung nach außen wie nach innen völlig eingebüßt hatte, und nur noch als religiöse Gesellschaft bestehen konnte, aber dessenungeachtet seine eigene Administration, seine eigenen Gesetze und seine eigenen judiziellen Behörden haben mußte, weil der herrschende Staat, sei es aus herkömmlicher Schonungj sei es aus Hochmuth und Verachtung für den Besiegten mit den inneren Angelegenheiten des unterdrückten Volksstammes sich, nicht befassen mochte. Da mußte man wohl daraus sinnen, irgend eine geistige Gewalt ausfindig zu machen, welche die Staatsgewalt gewissermaßen zu ersetzen im Stande wäre, und man fand — den Bann. Der Bann war im Judenthum nicht das gezückte Schwert in der Hand eines Priesters, sondern vielmehr eine Schutzwaffe, welche

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