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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1882-02-07 · Heft 6 (7.2.1882) · p. Seite 88

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
46 (1882)
Issue
Heft 6 (7.2.1882)
Date
1882-02-07
Page
Seite 88 (sequence 8)
Language
German
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Kapital gestiftet hat, von dessen Zinsen 2/3 für protestantische und 1/3 für jüdische Handwerkerlehrlinge verwendet werden sollen. Für Söhne unbemittelter Eltern, .welche sich einem Handwerk- oder Fabrikationszweige widmen wollen, wird das Lehrgeld bezahlt und erhalten sie bei ihrem Austritt 10 Gulden Wegegeld. Das Stiftungskapital hat sich neuerdings vergrößert, und kommen in diesem Jahre aus jüdische Lehrlinge 2900 Mark zur Vertheilung. Einen Anspruch auf das Stipendium haben die Söhne deutscher Eltern aus. ganz Deutschland mit alleiniger Ausnahme von Bayern, weil für dieses Land eine besondere Stiftung besteht. Die Stiftung steht unter der Verwaltung des Magistrats der Stadt Coburg, an welchen die Gesuche gerichtet werden müssen. Erforderlich sind: die ortsamtliche Bestätigung der Bedürftigkeit, ein Schulzeugniß und Leumundsattest, ein Zeugniß über die zum betreffenden Handwerk ausreichende körperliche Beschaffenheit, sowie ein Lehrcontrakt, in welchem das Lehrgeld genau festgesetzt ist. Auf diese Schriftstücke muß genau geachtet werden, weil sonst das Gesuch unberücksichtigt bleibt. Der Vorsteher der jüdischen Gemeinde in Coburg, Herr I. Masur, ist bereit, die Angelegenheiten zu vermitteln, doch müssen die Briese frankirt.und mit Marken zur Frankirung der Antwort versehen sein. Für Maler, Bildhauer und Architekten ist unter den gleichen Bedingungen, wenn sie auf Akademien genügende Vorkenntnisse erlangt haben, ein Reisegeld von 200 Gulden auf je zwei Jahre bestimmt. Wir fordern deshalb Gemeindevorsteher, Rabbiner und Lehrer auf, in ihren Kreisen die Kenntniß von dieser Stiftung zu verbreiten, damit sich recht Viele um diese Unterstützung bewerben mögen. Vorsteher von Knaben-Waisenanstalten fänden hier eine bereite Unterstützung für ihre Zöglinge. Die Redaktionen anderer jüdischen Zeitschriften in Deutschland werden ersucht, diese Mittheilung abzudrucken. Oesterreich-Ungarn. Wien, 26. Januar. (Pritvatmitth.) Seit dem Jahre 1861, als Ritter v. Schmerlings Staatsminister wurde, ist kein Rückschritt auf dem Gebiete der Gleichberechtigung aller Consesfionen zu verzeichnen. Wohl dachte der Staatsminister Graf Belcredi im Jahre 1866, zur Zeit des Krieges gegen Preußen, jüdische Bataillone zu errichten, doch gab er diesen Gedanken bald wieder auf. Die Verfassung vom Jahre 1867 gewährleistete dann die volle Gleichberechtigung aller Staatsbürger in Oesterreich ohne Rücksicht auf die Konfession. Nun ist cs gewiß, daß, seitdem Herr Prazak als Leiter des Justizministeriums fungirt, kein Jude zum Richteramte zugelassen wird, und jene, die bereits diese Carriöre eingeschlagen haben, werden nicht befördert. Es liegt jedoch' kein besonderes Prinzip vor, und man könnte daher annehmen-, daß der zukünftige Nachfolger des Herrn Dr. Prazak als Justizminister (und bei uns in Oesterreich sind die Ministerfauteuils nicht auf eine Dauer von einem Jahrzehnt berechnet:) von anderen Grundsätzen ausgehen werden. Seit gestern jedoch haben wir es mit einem ausgesprochenen Prinzipe zu thun. Der Herr Unterrichtsminister hat nämlich dem Her^enhause eine Novelle zum Volksschulgesetze vorgelegt, in Melcher es heißt: „Als verantwortlicher Schulleiter können nur solche Lehrpersonen bestellt werden, welche auch die Befähigung zum Religionsunterrichte'" jenes Glaubensbekenntnisses nachweiseu, welchem die Mehrzahl der Schüler der betreffenden Schule nach dem Durchschnitte der vorausgegangenen fünf Schuljahre angehört." Falls diese Novelle Gesetzeskraft erhält, so sind Juden und Protestanten, kurz Akatholiken ausgeschlossen, je Schulleiter an der weitaus größten Zahl der österreichischen Volksschulen zu werden, und doch heißt es in den Staatsgrundgesetzen: „die öffentlichen Aemter sind für alle Staatsbürger gleich zugänglich", und im bestehenden Schulgesetze heißt es demgemäß: „oer Dienst an öffentlichen Schulen ist ein öffentliches Amt und ist allen österreichischen Staatsbürgern ohne Unterschied des Glaubensbekenntnisses gleich zugänglich". Es mag auch hervorgehoben werden, daß, seitdem die neuen Schulgesetze in- Kraft sind, nicht Eine Klage gegen die Amtsführung jüdischer oder-überhaupt akatholischer Lehrer vorgebracht wurde, und ist sogar zu bemerken, daß jüdische Lehrer unangefochten in Orten wirken, wo die Bevölkerung fast ausschließlich katholisch ist, wie beispielsweise in Mauthausen an der Donau. Ans Ungarn, 25. Januar. Wie > dem „Függ." ans Also-Karaßlo im Ugocsaer Komitat berichtet wird, sind dort Judenverfolgungen an der Tagesordnung. Diese Gemeinde wird ausschließlich von Griechisch-Katholischen (Russen) bewohnt, die durch gewissenlose Menschen, man sagt von geistlicher Seite, gegen die Juden aufgehetzt wurden. Gegen Ende Dezember gingeil zwei polnisch-jüdische Bettler durch das Dorf; als sie an das Ende des Dorfes gelangten, zwangen mehrere Gemeindebewohner die Juden, vor dem dort befindlichen Kreuze niederzuknien. Ein dortiger Jude eilte seinen Glaubensgenossen zu Hilfe und schließlich - wurden alle Drei grausam durchgeprügelt. Damit aber noch nicht genug. Sie stürzten sich aus die Häilser der Juden, warfen die Fenster ein und wer sich nicht zu flüchten vermochte, wurde geschlagen. Seither erneuert sich beinahe allabendlich die Judenverfolgung und man hört die Rufe: „Es kommt der jüngste Tag der Russen!" Auf Ansuchen der Juden entsendete der Vizcgespan den.Bezirks-Stuhlrichter, um Ordnung . zu machen; dieser aber kehrte mit der Meldung nach Nagy- Szöllös zurück, daß nichts vorginge. Aus erneutes Ansuchen der Juden wurde der Obernotar entsendet, welcher sechs

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