Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 46 (1882)
- Issue
- Heft 4 (24.1.1882)
- Date
- 1882-01-24
- Page
- Seite 61 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3227393-3227398--39605-3257196- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
61 ler (Violoncell, Klavier und womöglich Harfe) die synagogale Melodie kennen und von einem tüchtigen Vorsänger gehört haben, weil sie nur dann-zu einer verständnißvollen Ausführung befähigt sein können. Der Componist hat es verstanden, dieses Thema so trefflich zu accentuiren und im Verlaufe'seines Kunstwerkes zur rechten Zeit wieder eintreten zu lassen, daß sie das Gemüth des Hörers so tief ergreift, wie dies nur an dem hohen Festabende in der Versammlung der Gemeinde bei der Stimmung, welche das Fest hervorruft, zu geschehen pflegt. Wir sind ihm deshalb zu besonderem Danke verpflichtet und glauben, daß diese Tondichtung überall eine warme Aufnahme finden wird, wo sie so fast vollendet ausgeführt wird, wie wir eszu erfahren das Glück hatten. Jeuille ton. Ein Justizmord im Jahre 1754. Nach dem Französischen von Asidor ^löv. (Schluß.) V. Die. Juden des Elsaß waren in großer Bestürzung. Der Fanatismus der Bauern war bis auf's Höchste angefacht, sie triumphirten über die Verurtheilung Hirtzel's, als wenn sie das ganze Judenthum betroffen hätte. Die Juden wagten nicht mehr, sich auf der Straße zu zeigen, man verfolgte sie mit Beleidigungen, man sang ihnen in die Ohren ein Klagelied, das auf den Tod Hirtzel's gemacht worden war. Sie lebten in großer Angst, zitterten für die beiden anderen Angeklagten und für sich selbst, und das Schaffst blieb auf dem öffentlichen Platze Colmar's wie eine Drohung über ihren Häuptern stehen. Aber Gott verließ sie nicht, sie fanden Trost in der Religion. Morgens und Abends wurden besondere Gebete, Psalmen, Selichot, Bekkaschot, Piutim in den Synagogen vorgetragen. Das Rabbinat setzte sechs Tage Fasten ein (zwei Scheni Vachamischi scheni), die Greise über siebzig Jahre, die Kinder unter zwölf, die Schwachen und Kranken mußten, sich von dem Fasten loskaufen, indem sie achtzehn Sous in die Armenbüchse warfen, und diese Almosen wurden am Fasttage selbst vertheilt. Gott erhörte ihr Gebet und that zu ihren Gunsten ein Wunder. Der Oberrath Hatte ein sonderbares Reglement für die Criminalprozesse, die ausnahmsweise während der Ferien von der ersten Kammer entschieden wurden. Die Prozesse, die einmal von dieser Kammer angefangen worden, mußten von ihr während der Ferien und von denselben Richtern zu Ende geführt werden. Nun kam es, daß einer der Richter, die Hirtzel verurtheilt hattensich entfernen mußte, so daß es nicht möglich war, während dieser Ferien die beiden anderen Angeklagten, Menke und Lang, zu richten. Nach den Ferien verweigerte der Präsident der zweiten Kammer, indem er von'einem Rechte-Gebrauch machte, das ihm das Reglement zuertheilte, die Sache aufzunehmen, und dasselbe Reglement wollte, daß in einem solchen Falle der Prozeß in der Schwebe bliebe bis zu den nächsten Ferien, um von Neuem, von der ersten Kammer behandelt zu werden. Die nächsten Ferien waren die Osterferien, die Juden hatten einen Aufschub von drei Monaten. Das war für sie wie ein Zeichen vom Himmel. Sie faßten einen großen Entschluß. Die jüdischen Vorsteher der Provinz vereinigten sich und beschlossen, sich nach Paris zu begeben, um die Cassation des Urtheils zu betreiben. Das war ein kühner Versuch. Niemals, nein niemals war, nach dem Autor des. deutschen Berichtes, ein Criminal - Urtheilsspruch in Frankreich cassirt worden. Aber man hatte drei Monate vor sich, und die Juden hatten durch eine halb schmerzliche, halb trostreiche Erfahrung gelernt, niemals zu verzweifeln. Das zweite deutsche Aktenstück, das wir besitzen, hat uns die Namen der braven Leute aufgehoben, die nicht ohne Opfer sich von ihrer Familie und dem Betriebe ihrer Geschäfte losrissen und sich nach Paris begaben. Es waren Aron Mutzig, Leime Rosheim, Mendel Halfan (Halphen) aus Nancy, Moses Blin aus Straßburg, Alle Beamte und Parnassim; wahrscheinlich auch der Parnaß R. Jockel Weil aus Obernay und Andere. Am 12. Januar 1755 reisten sie, außer Blin, der schon vor ihnen abgefahren war, ab. Der Schwager von Hirtzel Levi, Jsaac von Sierentz, begleitete sie. Sie erhielten sofort vom Premierminister einen Erlaß, der von guter Vorbedeutung .war. Den 3. oder 4. Januar brachte ein königlicher Courier nach Colmar den Befehl, alle Prozeßakten im Originale nach Paris zu schicken. Dieser Befehl erregte Aufsehen, er hatte zur augenblicklichen Folge, daß der erste Präsident des Rathes in der Nacht vom 4. Januar das Schaffst fortnehmen ließ, welches aus dem öffentlichen Platze stehen geblieben war^ Es war eine große Befriedigung für die elsässischen Juden, dieses schreckliche Gerüst verschwinden zu sehen. Die Familie von Hirtzel Levi (Abraham, sein Sohn; Hanna seine Tochter, die Frau von Hirtzel Bounschwik; Feile, seine unverheiratete Tochter) sowie , die beiden Angeklagten im Gefängnisse, Menke und Levi und Moses Lang bereiteten ein Memorandum vor. Von diesem Memoire besitzen wir ein Exemplar, auf dem am Schluffe Folgendes gedruckt steht: „Cassationsbureau, Maitre Megnard, Advokat."