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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1882-01-17 · Heft 3 (17.1.1882) · p. Seite 39

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
46 (1882)
Issue
Heft 3 (17.1.1882)
Date
1882-01-17
Page
Seite 39 (sequence 7)
Language
German
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hinzuführen imb vom Handel und den merkantilischen Zwei- . gen überhaupt abzuleiten. Ich nenne besonders die Lehrer und die Erzieher, z. B. die Vorsteher der Waisenhäuser/ weil diese wohl vermögen, schon der zarteren Jugend' die gewerbliche Arbeit in ihren Vorzügen und‘ Vortheilen » in gesellschaftlicher, leiblicher und geisüger Beziehung einsichtlich zu machen und die kindliche Phantasie für sie einzunehmen. Andererseits muß -der ärmeren Classe die Gelegenheit dazu erleichtert werden. Jetzt,, wo die gewerbliche Arbeit einen so großen Umfang gewonnen, wo sie sich längst nicht mehr auf das hergebrachte einfache Handwerk beschränkt; sondern die Industrie sich nach allen Seiten hin ausgedehnt hat, würden Vereine "zu diesem Zwecke, wie sie in der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts. zur Förderung der Handwerke unter den Juden bestanden, von segensreicher Wirksamkeit sein. Möchten wir die Jahre der Ruhe uüd Sicherheit benutzen, um hierin recht viel Gutes zu leisten. —. Am 4. Januar wurde der bekannte Prozeß Förster- Jungfer gegen Kantorowicz in zweiter Instanz verhandelt. Der - Vorgang, der diesem Prozeß zu Gründe lag,- leitete im vorigen Jahre das Heraustreten des Antisemitismus auf die Straßen und' in die öffentlichen Locale ein und behält deshalb eine gewisse Wichtigkeit. Recapitulirt sei daher nur, daß Herr K., die Persönlichkeiten seiner beiden Gegner ver- -wechselnd, in seinen' Darlegungen an den „Börs.-Eour.", ferner' an. den Director des Friedrichs - Gymnasiums, Herrn Dr. Kempff. und an das Bezirks-Commando irrthümlich den Herrn vr, Förster als denjenigen bezeichnet hatte, welchem er, Kantorowicz, als Antwort auf die Bemerkung: „Sie sind ja nur Jude", eine Ohrfeige applicirt habe. Die Anklage hatte in erster Instanz die Aeußerung des Angeklagten zu vr. Jungfer: „Sie sind ein ganz unverschämter Bube und verdienen eigentlich Ohrfeigen", sowie die Ohrfeige selbst als Beleidigungen des I. und die Mittheilung an den „Börs.-Eour."' als qualificirte Beleidigang des vr. Förster hingestellt. Während der Staatsanwalt einer Instanz hier» für Strafen von 30 Mk., 1 Woche Gefängniß und 60 Mk. in Antrag brachte? erachtete der Gerichtshof die erste Aeußerung mit der des Jungfer: „Sie sind ja nur Jude!" für compensirt. Für die Ohrfeige rechnete er eine Woche und für die Beleidigung des vr. Förster 4 Wochen Gefängniß, welche Einzelstrafen er -in- -Gemäßheit des § 74 Str.-G.-B. auf einen Monat Gefängniß reducirte. Rechtsanwalt Munckel als Bertheidiger hatte Compenfation für beide Beleidigungen und Freisprechung wegen der des Förster beantragt, ..weil sein Mandant nur sein berechtigtes Interesse' wahrgenommenhabe und ihmdeshalb der Jrrthum; Verwechselung der Gegner,, strafrechtlich nicht anzurechnen sei. Der Gerichtshof erster Instanz hatte bei dem letzten Anklagepunktangenommen, daß sich der Angeklagte nur/durch das Gefühl der Rache habe leiten lassen und daß es seine Absicht gewesen war. den vr. Förster in seiner Eigenschaft als Beamter und Offizier zu vernichten. — Gegen dieses Urtheil ist seitens des Angeklagten durch seinen Bertheidiger die Berufung eingelegt' worden,. auf welche zu heute — Mittwoch — Hauptverhandlungstermin vor der fünften Strafkammer hiesigen Landgerichts. 1.. anberaumt ist. Der Gerichtshof ist gebildet aus dem Landgerichtsrath Martius, Vorsitzenden, Landgerichtsräthen Gartz, von Makomaski, Rinne und dem Gerichts- Assessor Jlberg, Beisitzern; die Anklage vertritt der Gerichts- Assessor v. Saucken; als Bertheidiger des anwesenden Angeklagten fungirt, wie in erster Instanz, der Rechtsanwalt Munckel. Als Zeugen sind die bereits vor 1>em Schöffengericht vernommenen wiederum geladen, außerdem der Director des Friedrichs-Gymnasiums Professor vr. Kempff und Kaufmann Besser. Bon den Zeugen ist vr. Förster, der nach der Lützowstraße 85d. verzogen ist, nicht erschienen; doch soll der Versuch gemacht werden, denselben hierher zu schaffen. Zunächst wird zur Vernehmung des Angeklagten, der nach Betheiligung an dem letzten Feldzuge nunmehr -aus dem Militärverbande ausgeschieden ist, geschritten. Er wiederholte die bereits bekannten früheren Angaben, namentlich hebt er hervor, daß vr. Förster die Worte: „Jetzt giebt es deutsche Hiebe!" zweimal in markanter Weise wiederholte und ihn dabei scharf fixirte? Als. neu fügte er hinzu, daß vr. Förster ihn auf der Wache ebenfalls zu provociren versucht habe. Auf die Frage des Wachtmeisters, wo er geboren sei, antwortete Förster mit. einem Seitenblick auf den Angeklagten,' „aus Delitzsch, ich bin ein Sohn deutscher Eltern". Beim Fortgehen von der Wache habe Förster zu ihm geäußert: „Ich habe Sie in einer Ehrensache zu sprechen, Sie wissen schon, was das bedeutet, ich erwarte Sie also morgen früh zu Hause." Der Angeklagte.erzählt weiter: „Anstatt des Besuchs des vr.-Förster empfing ich einen Brief desselben, in welchem er mir 'anzeigte, daß sein-Freund vr. Jungfer sichmit mir nicht beschmutzen wolle, und' zwar nach dem Urtheile sachkundiger Männer. Hiernach mußte ich annehmen, daß meine Gegner mich verläumdet haben mußten, da sie mich nicht für satisfactionsunfähig erachtet haben. -/Dem gegenüber mußte mir daran liegen, die Sache zu meiner Rechtfertigung in die Oeffentlichkeit zu bringen. . Ich wandte mich zunächst zu diesem Zweck an die „Bosfische Zeitung", die es aber ablehnte, sich mit derartigen Händeln zu befassen. (Bekanntlich haben sich erst später die Berliner liberalen Zeitungen — nämlich als es zu den Wahlen ging - — .entschlossen, sich der, angegriffenen Juden anzunehmen. Redact. der A. Z. d. I.) Durch Empfehlung wurde ich später cm den Herausgeber der „Fortschr. Eorr." Herrn Klausner gewiesen, der mich durch ein Schreiben an . den Redakteur - des „Börsen-Courier" wies. Dieser, welchem

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