Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 46 (1882)
- Issue
- Heft 2 (10.1.1882)
- Date
- 1882-01-10
- Page
- Seite 18 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3224737-3227393-3227396--39560-3257149- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
',bte es zur höchsten Aufgabe der begabtesten Geister mache, diese Geschlechter und,Ereignisse auf den Tafeln der-Geschichte zu fixiren. 'So rüft'uns denn auch der,große Sang (5. Mos.L2.) im 7. Verse auf: „Gedenke der Tage der Vorzeit, erwäget die Jahre Geschlechts auf Geschlecht; frag deinen Vater, er kündet's dir, und deine Greise, sie sagen's dir.." Dies heißt doch nichts Anderes, gls daß wir das geschichtliche Bewußt? sein in uns wecken und pflegen, unsere Erkenntnisse auf die Lehren der Geschichte, unsren Lebensinhalt auf den Lebensinhalt der vergangenen Geschlechter in ihrer Aufeinanderfolge stellen sollen und ganz besonders jedes gegenwärtige Geschlecht die jüngste Vergangenheit durchforschen müsse, weil diese der -Boden ist, aus dem es erwuchs, denn nur dadurch wird der Weg des Fortschritts gesichert und aus der bloßen Theorie herausgeschafft und mitten durch die Wirklichkeit geebnet. ' In der Thal erblaßt nichts schnellere im Bewußtsein der Gegenwart als die noch so farbigen Bilder der jüngsten Vergangenheit, und das. aufwachsende Geschlecht pflegt selten eine klare, genügende Vorstellung von dem zu haben, woraus ihre „Väter" sich, herausgearbeitet und was die „Greise" geschaut haben. Zu den Momenten, welche sich innerhalb des Juden- -thums während des Zeitraumes, den ich durchleb^ am schnellsten und ergiebigsten entwickelten, gehören zwei: die Organisation . der Gemeinden und das Bewußtsein der Zusammengehörigkeit. Hinsichtlich der ^ersteren -will ich' nicht gesagt haben, daß die jüdischen Gemeindenzu meiner Jugendzeit geradezu desorganisirt gewesen seien. Es bestanden Vorsteher und an einigen Orten sogar „Achtzehn- Männer^ oder; Notablen. Aber die ersteren y die sich meist selbst ergänzten, handelten ganz souverän- undzogen sie in wichtigen - Angelegenheiten die Achtzehn-Männer zu Rathe, so war deren Beschluß für sie durchaus nicht maßgebend. . Eine Controle über die Finanzen - fand nicht statt, wennüberhaupt eine geregelte Buchführung vorhanden war. So war auch in den Chewroth Alles Vertrauenssache. Waren alte Statuen vorhandenin hebräischer; oder in mit hebräischen Ausdrücken gespickter jüdisch-deutscher Sprache, so kümmerte sich doch Niemand um deren Beobachtung. -Protokolle und Aktenstücke hatten keinen Werth in den Augen unserer Väter und erhielten sich nur in.zufälliger Weise. Wie viel Schaden hieraus erwuchs- und wie sehr alles Interesse am Gemeindeleben sich verlor und höchstens bei persönlichen Zwistigkeiten sich animirte, selbst die Bekleidung von Ehrenämtern in Mißkredit kam, kann man leicht ermessen: Ein ganz neues Leben mußte daher geweckt werden, und zwartheils. aus neu erwachtem religiösem Interesse-- als auch aus der veränderten Stellung nach Außen, um hier zu einer Wiederbelebung und Umgestaltung zu gelangen. Es^ war nicht weniger als Alles zu reorganisiren: die Gemeinde .selbst, ihre Institute,-Vereine und Stiftungen. Wir".müssen ( es mit Dank anerkennen, daß in mehreren Staaten der Anstoß - hierzu .vom Staate als oberster Aufsichtsbehörde ausging, und selbst iu 'Preußen der Theil des Gesetzes vom - 23. Juli 1847, der die jüdischen Gemeinden 'betrifft,, außerordentlich segensreich gewirkt hat. Es stellte für die Organisation der jüdischen,Gemeinden die preußische Städteordnung als Vorbild auf und diese Einrichtungen haben sich überall bewährt. Aber auch da, wo -kein Staatsgesetz zu einer paßlichen Organisation nöthigte,haben die jüdischen Gemeinden ein völlig verändertes, dem Geiste und den Sitten der Zeit gemäßes Aussehen erlangt. Wir brauchen, z. B. nur auf die nordamerikanischen Gemeind en hinzuweisen, wo trotz der großen, den Zuständen des Landes entsprechenden Beweglichkeit die Gemeinden eine feste, statutenmäßige Verwaltung besitzen mit jährlich gewähltem Vorstande, Generalversammlungen und Jahresberichten. So existirt dort auch keine jüdische Gesellschaft, keine gemeinnützige und wohlthätige Anstalt, die nicht ihre sorgfältige Organisation, Verwaltung und Controle hätte. Durch diese Neugestaltung aller jüdischen Gemeinden und Anstalten haben diese denn auch einen außerordentlichen Umschwang erfahren und waren im Stande, an Synagogen, Kultuseinrichtungen, Anstellung von Beamten, im Unterricht- und Armenwesen, an Stiftungen und Anstalten so Großes zu leisten, und zwar in wenigen Jahrzehnten, wie in früheren Jahrhunderten zusammengenommen nicht, und vermochten in ihren ■: Mitgliedern eine Opferwilligkeit zu wecken, .welche den edelsten Regungen des Menschenherzens angehört. Denn wir brauchen es ja nicht erst bemerklich zu machen, daß - die jüdischen Gemeinden lediglich die Befriedigung des religiösen Bedürfnisses durch Cultus, Unterricht und Wohlthätigkeit zum Inhalt und Zweck haben, also der Religion und Humanität ausschließlich gewidmet sind. Sind aber die Gemeinden doch immer, nur örtliche, so war es eine andere, vom idealen Gesichtspunkte aus noch höhere Aufgabe der letzten Zeit, das Bewußtsein der Zu- : sammengehörigkeit in größerer Energie zu wecken, den geistigen Verband kräftiger herzustellen.. Ich sage, vom idealen Gesichtspunkte: denn mit dem möglichst stärksten Nachdruck leugne ich jene Anschuldigungen unserer Gegner, als ob irgend mä- ■> terielle, sociale oder politische Zwecke und Interessen von den; größeren oder kleineren jüdischen Gemeinsamkeiten und von den Juden überhaupt in irgend welcher Gemeinschaftlichkeit verfolgt würden.. Ein gemeinschaftliches Interesse haben die Juden allein in der Erhaltung und Fortentwickelung ihrer Religion, .und. außerdem nur insofern' es ihnen aufgezwungen >. wird, um die bürgerliche .Gleichstellung zu erlangen und Schäden zu heilen, die. ihnen, als Juden geschlagen werden. Die-Juden unterstützen-nur Hülfsbedürftige,^ ringen nur in allen Staaten nach der Gleichstellung mit den übrigen Staatsangehörigen, also nur nach Beseitigung vorhandenen Unrechts, - nach der Hingliederung in die staatliche Gesammtheit und '