Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 46 (1882)
- Issue
- Heft 1 (3.1.1882)
- Date
- 1882-01-03
- Page
- Seite 15 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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Mizel^ Frau, welche die Schwester des Postmeisters; war, versprüh, ihm, alle Postpferde zu seiner Verfügung zu stellen. Hirtzel Web unerschütterlich. Die drei anderen Gefangenen waren schon am. 12. Dezember verhört worden. Hirtzel wurde noch an demselben Tage seiner Arretirung von dem Amtmann von Ribeauville verhört. Auch dieses Mal wohnte und speiste Är Amtmann bei dem Sohne der Wittwe des Vorstehers, obgleich dies niemals. bei anderen Gelegenheiten geschehen wak Er verweigerte in seinem. Protokolle das Alibi zu verzeichnen, das Hirtzel der Anklage entgegenstellte, unter dem VoMünde, dieses Alibi ruhe auf keinen richtigen Beweisen. Die Mrtheidigungsmomente der drei anderen Angeklagten wurden ebenfalls von ihm' zurückgewiesen und er that. ihrer gar keine Erwähnung in hem Verhörsprotokoll. Dieses Verfahren des Amtmanns war um so schuldiger, als der Fiskal-Prokurator von einem Christen aus Sierentz, Herrn Hammet, den wir noch Naher kennen lernen werden,. einen Brief erhalten hatte, der die Aussagen Hirtzel's bestätigte, und welche dieser Beamte nicht verfehlt hatte, dem Amtmann mitzutheilen. Die Angeklagten erboten sich, zu beweisen, daß der Prokurator ihm diesen Brief laut in ihrer Gegenwart und vor den Wachen, die sie geführt hatten, vorgelesen habe. Am 17. Dezember ging der Amtmann zu einer neuen Information durch Zusatz über; am 18. befahl ein Urtheilsspruch das Wiedervorlesen der Zeugeüaussage und die Confrontation der Zeugen der Angeklagten; am 23. wurden Hirtzel, Menke und Lang „über das ScheMelchen" verhört. An demselben Tage, am 23. Dezember (Dienstag- 26. Kislev), sprach der Amtmann sein Urtheil. Es war gräusam. Hirtzel, Menke und Lang waren verurtheilt zur gewöhnlichen und , außergewöhnlichen Folter und wenn sie nicht eingestanden und ihre Mitschuldigen nicht angaben, sollten sie lebendig zerbrochen und gerädert werden. „Sie sind verurtheilt worden", sagt die Akte des Parlaments von Metz, „daß ihnen die Beine, Schenkel und Lenden lebendig auf einem Schaffst zerbrochen werden . . . dann werden sie auf ein Rad gelegtdas Gesicht nach dem Himmel zu, um dort ihr Leben zu beschließen, nachdem sie vorher der gewöhnlichen und außergewöhnlichen Folter zur .Angabe von Complicen unterworfen worden, und ein Jeder zu hundert Livres Strafe an die Herrschaft und solidarisch zu den Prozeßkosten von 506 Livres 9 Sous". Was Feiß betrifft, .den die Wittwe des Vorstehers nicht-einmal beschuldigte, so sollte er noch vier Wochen im Gefängniß verbleiben, dann wenn der Argwohn gegen ihn sich nicht bestätigte, sollte er in Freiheit gesetzt werden. Die Erregung und der Schmerz der elsässischen Juden waren groß. Der Prozeß nahm beunruhigende Dimensionen an. In den Augen der Bauern fiel die Anklage aus alle Juden zurück, sie erweckte wieder alle Borurtheile und alle Gefühle religiöser Intoleranz. Die Juden wagten nicht mehr, an ihre Geschäfte zu gehen, noch .sich in den Dörfern sehen zu lassen. Die vier Gefangenen von Hauzen, voll Vertrauen in die Gerechtigkeit des Obergerichtshofes von Elsaß, appellirten an ihn gegen den Urtheilsspruch des Amtmanns und wurden in Folge dessen in das Gefängniß der Conciergerie von Colmar am Montag den 9 Tebet (23. Dezember) den Tag vor den Weihnachtsferien gebracht. Der Rath theilte sich in zwei Kammern, , die zweite Kammer richtete den Verbrecher, die erste beschäftigte sich mit den Criminalprozessen und zur Zeit der Ferien; aus diesem Gründe wurden die drei Angeklagten von dieser Kammer gerichtet. Sie Hatte die Sache schnell abgemacht. Montag den 16. Debet <30. Dezember) sprach sie folgendes Urtheil: 1) Der Urtheilsspruch des Ämtmanns betreffs Feiß wurde bestätigt. . 2) Der Prozeß von Menke und Lang wurde verschoben bis nach dem 1. Januar, in der Hoffnung, daß sie von Hirtzel vermittels der Folter angeklagt würden. 3) Hirtzel wurde zum Tode verurtheilt, mit den grausamsten .Marterqualen. Nachdem man ihm die Knochen zerbrochen haben würdesollte man ihn noch achtzehn Stunden auf dem Rade leben lassen, ehe man ihm den Gnadenstoß gebe und noch mehr, am Tage selbst der Hinrichtung, sollte man ihn noch der gewöhnlichen und außergewöhnlichen Folter unterwerfen, um ihm ein Geständniß zu entreißen. (Fortsetzung folgt.) ' Anzeigen. Tyv opyri werden mit 20 Pf. für die. dreigespaltene Petitzeile berechnet und messen für die nächstfolgende Wochennummer bis spätestens Donnerstag eingehen. Dieselben sind ausschliesslich an die Annoncen-Exped. von R. Mosse in Leipzig oder deren Filialen in Berlin, Breslau, Cöln etc. zu ädressiren. Keirathsgesuch. Ein junges Mädchen aus achtbarer Familie, streng rituell r und höüslich erzogen, mit einem disponiblen Vermögen von. 600.0 Mark will sich verheirathem - Ernstgemeinte Off. mit Photogr. snb A, B. 101 posin lagernd Bromberg erbeten. [18977] Pensionat und höhere Töchterschule von Frau Dr. Lererson. Haunovkr, Thiergartenstr. 4. Aufnahme von Zöglingen zu jeder Zeit. Näheres durch Prospekte. [12271] In einer respectablen jüdischen Familie Hamburgs finden einige Knaben oder junge Herren derselben Religion sofortige Aufnahme; beste Pflege und.liebevollste Behandlung. [H. 18575] Auskunft ertheilen die Herren 81mon May & Co. in Hannover. Offerten unter 8. P. 1280 an Rudolf Av886, Hamburg erbeten.