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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1882-01-03 · Heft 1 (3.1.1882) · p. Seite 13

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
46 (1882)
Issue
Heft 1 (3.1.1882)
Date
1882-01-03
Page
Seite 13 (sequence 13)
Language
German
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der beiden Schulhäupter erhalten; nun, alle diese Zeugnisse, die uns an dem Schauspiele eines äußerst heftigen Angriffs und 'einer leidenschaftlichen Vertheidigung theilnehmen lassend zeigen nicht'die geringste Spur'eines schweren von Menahöm begangenen Fehlers, der bis zu einem gewissen Punkte die Mißhandlüngen hätte entschuldigen können, deren Opfer er war. Wir müssen daraus schließen, daß Mennhem bestraft worden sei nur wegen seines Bestehens auf seinen die Exegese und Grammatik, betreffenden Ansichten nach den Widerlegungen des Dunasch, die wahrscheinlich die Billigung Hasdü'is gefunden hatten. Denn unter den Streitpunkten begegnet man kaum, einem, ^der einen religiösen Glaubenssatz berührte! HasdLi war übrigens selbst nicht Grammatiker, und seine Wuth hat nicht einmal die Entschuldigung der verletzten Eigenliebe. Abu'l - Walid hatte' ungefähr ein halbes Jahrhundert später in ähnlicher Weise mit einem stärkeren Gegner zu thun. Sein Gegner,'Samuel ibn Nagdela, der HLdjib der Könige von Granada, war selbst ein Grammatiker von gewisser Bedeutung. Der Streit entspann sich also zwischen einem einfachen Gelehrten und einem Mächtigen Staatsmanne. Glücklicherweise erstreckte sich die Macht des Emir von Granada nicht in die Ferne und verschwand fast an den Thoren der Stadt. Daher beschränkte sich die Discussion auf Pamphlete und Brochüren, die man gegen einander losließ! Die Nachwelt hat ein entscheidendes Urtheil in diesem Streite gefällt: sie hat fast alle Schriften Abu'l-Walrds erhalten, dagegen die grammatikalischen Erzeugnisse/ seines Gegners fast vollständig verloren gehen lassen." Cin Justizmord im Jahre 1754. Nach dem Französischen von Isidor Löö. ' Daß wir es in der nachfolgenden Erzählung mit einem Justizmorde zu thun haben, geht unwiderlegbar daraus hervor, daß das Parlament von Metz das Urtheil später cassirte und den Hingerichteten für unschuldig erklärte. Dies ist auch vornehmlich der Grund - warum wir den Bericht darüber wiedergeben. Wurde der Fall irgend zweifelhaft sein, würde Gunst oder Ungunst den geringsten Raum in der Beurtheilung desselben haben, so wären wir an ihm stillschweigend vorüber gegangen. So aber stellt er das barbarische Gerichtsverfahren, das in der Mitte des vorigen Jahrhunderts in einem Lande wie Frankreich noch in Kraft und Ausübung stand, in das hellste Licht, das geheime und schriftliche Jnquisitionsverfahren, welches in der eigentlichen Untersuchung, auf's Leichtfertigste und ohne alle Bürgschaft der Unparteilichkeit vor sich ging- und allen Werth auf die Folter und Tortur legte, aber auch dann, wenn es durch diese keine Zugeständnisse erlangt hattedas Urtheil zu den grausamsten Todesstrafen fällte; ja, wo die zweite Instanz aus; diesen, vom Einzelrichter herrührenden Akten ohne irgend eine weitere Untersuchung, das Urtheil bestätigte und executiren ließ. Dieser Fall ist so recht geeignet, die Vorzüge Unseres jetzigen Kriminalprozesses zum Bewußtsein zu bringen und den Fortschritt zu erkennen, der in einem Jahrhundert geschehen ist. Unseren Bericht hat Herr Isidor Löb in dem 1. Jahrgang des a Annuaüre de la societe des . etudes juives“ und zwar aus einer Reihe von Urkunden und Druckschriften gegeben, welche sich gegenseitig ergänzen und durch ihre völlige Uebereinstimmung die Wahrheit alles Mitgetheilten - bezeugen. Die Belege, die er in Anmerkungen anführt, sowie den Wortlaut der Erkenntnisse in der damaligen juristischen Sprache haben wir, um Raum zu sparen, weggelassem Sonst folgen wir wortgetreu dem Berichte des Herrn Löb. , Nahe bei Colmar liegt ein kleines Dorf Hauzen (heute Haussen), das damals zum Kreise Ribeaupierre (heute Ribeauville), gehörte. Montag, den 25. Kislev (die Nacht vom 9. zum 10. Dezember 1754) wurde dort in dem Hause der . Wittwe eines ehemaligen Ortsvorstehers, Namens Madeleine Kafin (Kaufin) ein Diebstahl begangen. Diese Wittwe sagte aus, - daß zwischen 11 Uhr und Mitternacht Verbrecher in ihr Haus gedrungen waren und ihr zwölf Louisdor aus der Stube im unteren Stockwerk und von oben fünfzig Louisdor, nebst einem spanischen Goldstück sowie Silbergeld gestohlen hätten, das Ganze belief sich auf ungefähr 3000 Livres, ohne das Metall und andere Effekten, wie z. B. geräuchertes Schweinefleisch, das nach der elsässischen Weise, das Fleisch zu räuchern, im Küchenkamine hing. Im Hause war nur eine Magd, Katharine Strutmann. Durch den Lärm, den sie machte, wachte das ganze Dorf auf und der Sohn von Madeleine, der die Funktionen des Ortsvorstehers ausübte, schickte Bauern nach allen Richtungen aus, aber sie fanden nicht die geringste Spur der Schuldigen. Groß war die Erregung unter der christlichen elsässischen Bevölkerung, als sie von diesem Verbrechen hörte und erfuhr, daß man Juden als Thäter beschuldigte. Man findet dies in den Chroniken der Zeit erzählt. Die Nachricht von dem Verbrechen verbreitete sich in den Dörfern und bei den Abendzusammenkünften des Monats Dezember entstanden lange Geschichten darüber, von allerhand seltsamen Umständen begleitet. Man erzählte sich, daß die Wittwe des Vorstehers, als sie am andern Morgen von ihrem Sohne 'gefragt wurde, gesagt habe, daß es vier Bösewichter gewesen, die ihre Gesichter maskirt oder mit' Farben beschmiert gehabt und daß sie sie grausam gemartert, sogar zwischen den Beinen mit einem glühenden Eisen gebrannt hätten, damit sie sagen sollte, wo sie ihr Geld verberge. In allen Fällen beschuldigte die Wittwe Juden, . das Verbrechen begangen zu. haben.' Sie sagte' (oder man sagte) daß die Verbrecher'unter einander

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