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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1882-01-03 · Heft 1 (3.1.1882) · p. Seite 9

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
46 (1882)
Issue
Heft 1 (3.1.1882)
Date
1882-01-03
Page
Seite 9 (sequence 9)
Language
German
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wesen zu sein, den Gerichtshof mit der Erörterung politischer - Fragen, die besser in die Volksversammlungen gehörte, zu belästigen, ' daran - ist aber nur der Hofprediger Stöcker schuld, da er den Strafantrag gestellt hat." Der Angeklagte nehme .den Schutz bes Z I 93. des Strafgesetzbuches für sich in Anspruch,, indem er einestheils seine eigenen Interessen und -auch die des bedrohten Publikums vertheidigt habe. Die Tendenz des Artikels sei auch lediglich darauf gerichtet, das Treiben des Stöcker in das klare Licht zu stellen, damit die Wege gefunden 'werden können, demselben entgegenzutreten. Mit Recht habe der Verfasser die pommerschen Excesse auf das Conto Stöckers gesetzt, da dessen Berliner Reden ebenfalls Gewaltthätigkeiten zur Folge hatten. Man würde aber Unrecht thun, wenn man diese Folgen nur für Berlin in Anspruch nehmen wollte; durch die weite Verbreitung der Stöcker'schen Reden haben auch die Gewaltthätigkeiten Ausbreitung gefunden. Er beziehe sich zum Erweise seiner Behauptung auf die Urtheile der Gerichtshöfe , in denen die Excedenten als die Verführten hingestellt sind. Stöcker habe dem gegenüber nun sein Gewissen als rein hingestellt.. Ein wahrheits' und ehrliebender Mann dürfe aber seine Verantwortlichkeit nicht ableugnen und müsse auch die Folgen seines Handelns auf sich nehmen. Herrn Stöcker's Verfahren verdiene aber die schärfste Kritik, und die gegenwärtige könne nichd als zu hart erachtet werden.- Ein Mann wie Stöcker, der alle Gegner beschimpfe, verlieredas Recht, sich über dieselben zu beschweren, wenn sie ihm die Angriffe heimzahlen. Formell können die gebrauchten Aeußerungen nicht als beleidigend erachtet werden, weshalb er die Freisprechung des Angeklagten beantrage, ev. sich;. noch weitere Beweisanträge Vorbehalte. —. Der Staatsanwalt replicirte zur Entkräftung des angeregten Zweifels, ob ein öffentliches Interesse vorliege, daß der Beleidigte nicht nur Hofprediger,'sondern auch Volksvertreter sei. — Der Vertheidiger hob dem gegenüber hervor, daß gerade die Stellung des Hofpredigers, die er unberührt gelassen, ein erheblicher Milderungsgrund sei; denn ein solcher dürfe nicht so mit Schimpfreden um sich werfen — Der Gerichtshof erkannte in der Begründung des Urtheils an, daß dem Angeklagten der § 193. Str.-G.- B. zur Seite stehe und daß, er durch die gröblichen Ausfälle des Beleidigten schwer gereizt worden sei. Es wäre aber Sache der angegriffenen Presse gewesen, den Hofprediger Stöcker zu denunciren, für welchen Fall sich der Gerichtshof damit zu befassen haben würde. Nach Ansicht des Gerichts seien hier die Grenzen der erlaubten Kritik in erheblicher Weise überschritten. Aus der Form der Aeußerungen gehe die Absicht beleidigen,-deutlich hervor> so aus der Wendung daß er den Aufreizungen noch die Feigheit hinzugefügt habe,, daß er der Vater der Lüge' sei, so, daß Jgnatieff neidisch auf diesen Träger der christlichen Liebe Hinblicken müsse. Aus diesen Gründen, müsse auf Strafe erkannt werden, die aber nicht so hoch zu bemessen sei, wie der Staatsanwalt beantragt habe. Demgemäß wurde der Angeklagte zu 500 Mark event. 50 Tagen Gefängniß verurtheilt. Leipzig, 24. Dez. Zu den Zeitschriften, welche im Beginn der Berliner antisemitischen Agitation in heftigster Weise Partei für diese nahmen, gehörten bekanntlich die beiden politischen Wochenschriften: „Die Grenzboten" und „Im Neuen Reich ". Die. letztere hat mit dem Ablauf dieses Jahres das Zeitliche gesegnet.; Pr.-Stargardt, 15. December. Die „Germania" schreibt von hier: Der jüdische Kaufmann und Bankier Schwarz Hierselbst hat als Patron der Schule auf seinem Gute Borkau einen protestantischen Lehrer berufen, obwohl die Schule ca. 50 katholische und noch nicht ein halbes Dutzend protestantische Kinder zählt. Die katholischen Eltern werden dagegen wohl remonstriren, die Juden sollen aber gelegentlich an diesen Fall erinnert werden. (Das ist natürlich bei der „Germania" keine Frage, ob vielleicht gerade gar kein tüchtiger katholischer Lehrer zu haben war — wer kümmert sich auch bei den Herren, wo die Confession Alles ist, um die, Tüchtigkeit eines Lehrers?! Und wenn ein/Jude etwas ihnen Mißfälliges thuj, sie wollen es „den Juden" gedenken!) Hanau, 20. Dezember. Wie der. „Franks. Z." von hier gemeldet wird, hat die dortige Strafkammer gestern den Redakteur der „Hanauer Zeitung", Herrn Kittsteiner, wegen eines Artikels, der die Haltung des Fürsten Bismarck' der Judenhetze gegenüber angriff, zu vier Wochen Gefängniß verurtheilt. Die Staatsbehörde hatte 4 Monate beantragt. Wegen desselben Vergehens wurde in der nämlichen Sitzung der Redakteur der Schlüchterner „Kinzigzeitung" zu 14 Tagen Gefängniß verurtheilt. (Man sieht, daß -man nicht Alles sagen darf!) ' Oesterreich-Ungarn. Pest, 18. Dezember. (Pr. Mitth.) Die hiesige israelitische Gemeinde beging heute Vormittag eine schöne Feier: Die Schlußsteinlegung und Einweihung des an der Radialstraße gelegenen neuerbauten israelitischen Knaben-Waisenhauses. . - Der Schauplatz der Festlichkeit war der Betsaal im ersten Stockwerk, dessen Architektur trotz der prunklosen und ernsten Behandlung der Details durch geradezu klassische Durchführung und harmonische Gliederung derselben einen frischen und modernen Eindruck hervorruft. Nachdem die Seelsorger und obersten Funktionäre der Gemeinde, wie. auch Ober-Bürgermeister Rath, die Bürgermeister u. a. auf dem erhöheten Almemor Platz genommen hatten, begann die Feier mit« der Absingung eines. Psalms seitens des Tempelchors, worauf der Direktor der Anstalt, Herr Rozsassy, die kurzl -

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