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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1882-01-03 · Heft 1 (3.1.1882) · p. Seite 8

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
46 (1882)
Issue
Heft 1 (3.1.1882)
Date
1882-01-03
Page
Seite 8 (sequence 8)
Language
German
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mit Rücksicht auf die Gemeingefährlichkeit 'derartiger Manipulationen zwei Monate Gefängniß. Der Gerichtshof beurtheilte.die Sachlage /jedoch milder und erkannte mit Rücksicht auf die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten auf 100 Mk. Geldbuße. ' . - Berlin- 25. Dez. Zu der Geschichte der Zeit und des Antisemitismus werden dereinst die verschiedenen Gerichtsver' Handlungen charakteristische Beiträge liefern, und zu diesem Zwecke hatten wir es für nothwendig, die hierher gehörigen mitzutheilen, und zwar in ausführlicher Weise. Wegen Beleidigung des Hofpredigers Stöcker mittelst der Presse hatte sich am.21. der politische Redacteur des- „Berl. Tageblatts^, vr. Levysohn, vor der ersten StrafkPnmer hiesigen Landgerichts I. zu verantworten. . Jncriminirt war der Leitartikel „Eonservative Anssprüche" in' Nr. 401 des genannten Blattes vom 24. August e. Dem Artikel war als Motto folgender Ausspruch Stöcker's: „Mein Gewissen in Bezug auf die Judenhetze in Pommern ist rein; ich habe stets davor gewarnt", vorgedruckt.. In dem Artikel wurde die Thatsache der ersten Berurtheilung eines Schievelbeiner Excedenten zu drei Monaten Gefängniß mitgetheilt und die Berantwortlichkeit dafür den Förster-Henrici - Stöcker aufgebürdet. Auf den von.Herrn Stöcker gestellten Strafantrag wurde die Anklage erhoben. Der Angeklagte, dem als' Bertheidiger der Rechtsanwalt Gustav Kauffmann zur Seite stand, erklärte die Verantwortlichkeit für den incriminirten Artikel voll und ganz zu übernehmen: er vermöge aber mit »Rücksicht auf den Act der Nothwehr, in dem er' sich befunden,, eine -Beleidigung darin nicht, zu finden. Der Bertheidiger theilte mit, daß er vier Zeugen habe laden lassenwelche über schwere Angriffe des Hofpredigers Stöcker gegen die liberale Judenpresse und speziell das „Berl. Tagebl.", bekunden sollen. Es waren dies die Berichterstatter Gustav Meyer, Friedländer,. Kunzendorf und Lange. Zunächst bekundete Meyer: Der.Hofprediger Stöcker hat in fast allen Versammlungen, denen ich beigewohnt habe, die liberale .Presse in der aufreizendsten Weise angegriffen. Meines Erachtens mußte sich jedes Mitglied der Presse durch diese Aeußerungen beleidigt fühlen, welche niemals sachlich, sondern persönlich und gehässig lauteten. Unter der jüdischen Presse wurde, auch wiederholentlich das „Berl. Tagebl." genannt. Selbst die Gerichte hat Stöcker angegriffen, weil diese.Beleidigungen seiner Person nur mit 30 Mk. bestraft würden. Selbst den Ausdruck „infam" hat Stöcker auf die liberale Presse gebraucht. — Hugo Friedländer: In den meisten Versammlungen der christlich-socialen Partei hat Hofprediger Stöcker die liberale Presse, auch das „Berl. Tagebl.", in gehässiger Weise angegriffen. Auch als verlogen hat er sie hingestellt. — Berichterstatter Kunzendorf: Hofprediger Stöcker behauptet von. der liberalen Presse, daß' sie alles Sittliche und Schöne in den Koth ziehe, r— Berichterstatter Lange: Der Hofprediger Stöcker hat» die liberale Presse -als 'eine unsittliche, vaterlandslose, gottlose bezeichnet, auch -vom Preßjanhagel gesprochen. Er , hat ihr imputirt, - daß sie mit beispielloser Frechheit die Grundlagen des Staates und -der ‘ Religion untergrabe. — Als nunmehr Rechtsanwalt Kaufs-- mann noch weitere ähnliche Ausdrücke des .Hofpredigers Stöcker urgiren wollte, fiel ihm der Vorsitzende, Landgerichts- Direktor Bachmann, ins Wort, mit der Erklärung, das wisse ja jeder gebildete Mensch , , was in dieser Beziehung vorgegangen sei. Der Bertheidiger Provocirte nun die Verlesung des stenographischen Berichts der Abgeordnetensitzung vom 28; November pr., in welcher Herr Stöcker anfänglich abgeleugnet hat, die Antisemitenpetition unterschrieben zu haben, was. er nachher hat zugeben müssen; in welcher er ferner behauptet, daß die Unterzeichner der Erklärung gegen die Antisemitenpetition zum vierten Theil bis ein dutzend Mal den Tanz um das goldene Kalb mitgebracht haben; ferner die Verlesung des amtlichen'Erlasses des Regierungs-Präsidenten Steinmann, nach welchem die Excesse auf die Brandreden der antisemitischen Agitatoren zurückgeführt werden; ferner der Erklärung der theologischen Facultät zu Jena, in welcher die Unwahrhaftigkeit Stöcker's behauptet ist, und endlich des Briefes des Gerichts-Actuars Hillmann in Schrimm an die -,Volks-Zeitung", nach welchem derselbe wegen Befolgung des Stöcker'schen Rathes zu einer schweren Strafe verurtheilt worden war. — Hiermit war die Beweisaufnahme beendet. Der Staatsanwalt plaidirte auf Schuldig, indem er annahm> daß in dem incriminirten Artikel der Vorwurf des'Verbrechens der Aufwiegelung zum Landfriedensbruch und der Vorwurf der Charakterlosigkeit dem Hofprediger Stöcker gemacht werde. Für diese Borwürfe fehle es an jedem thatsächlichen Anhalt. . Wenn der 'Angeklagte behaupte , daß Stöcker der Urheber der pommerschen Excesse sei, so hätte er den gesetzlichen Weg der Denunciation gege:n denselben beschreiten müssen; anstatt dessen sei er mit schweren Beleidigungen vorgegangen. Ans dem incriminirten Artikel documentire sich die Sucht, diesen Mann in seiner Privatehre herabzuwürdigen. Bei den notorisch reichen Mitteln, über .welche das Blatt des Angeklagten verfüge, sei eine recht hohe Geldstrafe am Platz, welche er in Höhe von 1000 Mark in Vorschlag bringe. — Rechtsanwalt Kauffmann: „Die.öffent? liche Klage soll nur erhoben werden, wenn ein öffentliches Interesse verletzt worden. Ich constatire nun, daß der Angriff gegen Stöcker nur dessen politische Stellung.betrifft; Es scheint darnach, daß sich die Praxis der ^Staatsanwaltschaft geändert hat, da sie hier ein öffentliches. Interesse genommen, und' erwarte ich bei der Unparteilichkeit der Staatsanwaltschaft , daß sie künftig auch die Angriffe auf die liberale Presse verfolgen. werde. Ich bedaure, gezwungen ge-

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