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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1882-01-03 · Heft 1 (3.1.1882) · p. Seite 4

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
46 (1882)
Issue
Heft 1 (3.1.1882)
Date
1882-01-03
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
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Orten, wo .sie. dermal bestehen, nicht vermehrt, vielmehr nach uiiJ) nach vermindert werden sollen". In Preußen waren durch das Edikt vom 11. März 1812 die Juden „für Einländer und preußische Staatsbürger" erklärt, ihnen (§ 8) akademische Lehr- und Schulauch Gemeinde-Aemter zu verwalten gestattet. Dagegen blieben sie noch von einigen Gewerben ausgeschlossen, in Kriminalsachen Ihre Zeugenaussagen von halbem Werthe, und bald wurden sie von akademischen ,Lehr- und Schulämtern wieder ausgeschlossen. Dieses Edikt hatte nur in den Provinzen Geltung, welche. 1808 noch zu 'Preußen gehörten. In den umfänglichen Erwerbungen durch die Wiener Congreßakte wurden die darin früher gültigen Gesetze aufrecht erhalten, so daß im preußischen Staate 22 verschiedene Judengesetze galten, sie von einer Provinz in die andere nicht ziehen und in einigen Theilen gar nicht wohnen durften. In denjenigen Theilen, welche unter französischer und westphälischer Herrschaft gestanden, wurde die Gleichstellung beseitigt. In Sachsen durften-Juden nur in Dresden wohnen und nicht einmal offene Läden halten. Daß in Oesterreich die Lage der Dinge keine andere, in einzelnen Landestheilen, z. B. in Mähren, noch schlimmer .war, brauchen wir nicht zu bemerken. So groß waren die Schwierigkeiten welche überwunden werden mußten. Jndeß fanden diese. Zustände mit den.allgemeinen Verhältnissen ln solchem Widerspruch, daß sie sich überall als unhaltbar zeigten. Namentlich wo es konstitutionelle Verfassungen gab, ging man daran, „die Lage der Juden zu verbessern" und jetzt trat die Periode der Kammerdebatten über das Maß der Rechtszugeständnisse, welche man den jüdischen Mitbürgern gewähren wollte. Die letzten dieser Debatten waren die im preußischen „Vereinigten Landtage," welche das Gesetz vom 23. Juli 1847 zu Stande brachten, ein Gesetz, das in seinem politischen Theile nicht drei Viertel Jahre in Kraft blieb. In dieser ganzen Zeit rang also das Rechtsprinzip mit den Vorurtheilen und.dem Widerstande derer, welche das Prinzip überhaupt nicht anerkennen, und den Staat nach demselben nicht umbauen wollten, sowie - derer, welche auf halbem Wege stehen zu bleiben und Altes und Neues mit einander zu verquicken dachten. Mit dem Jahre 184-8 wurde dieser Widerstand hinweggeräumt, die Gleichberechtigung als Grundrecht in die Verfassungen ausgenommen und selbstverständlich auf die Juden ausgedehnt. Von hier ab datirt sich dann der Kampf der Reaktion gegen den Rechtsstaat, um diesen als solchen zu erschüttern, zu verstümmeln und immer wieder einige Vorrechte und Unrechte, die ersteren für, die anderen gegeneinzelne Theile der Bevölkerung wieder -herzustellen. Allerdings wurden auf praktischem Boden zeitweise voik der Reaktion Erfolge erzielt, wie z. B. in Preußen, daß von Regierungsseite das angeführte - Gesetz als Spezialgesetz trotz der Bestimmungen der Verfassung als noch immer gültig aufrecht erhalten wurde. Aber man vermochte nicht, jenen höchsten Grundsatz aus-, den Verfassungen zu streichen, und so kam' doch immer wieder die Zeit, wo die-Verhältnisse, über den Willen der zeitigen Machthaber siegten. Ob wir aus diesem Kampfe mit der Reaktion schon. ganz heraus seien? ob nicht Rückschritte wieder eintreten könnten? Auf diese Frage bestimmt zu antworten, wage ich nicht. Aber' dessen bin ich aus der Geschichte wie aus meinen Erfahrungen fest überzeugt, daß, je länger das Rechtsprinzip in Staat und Gesellschaft lebt und wirkt und je tiefer die von ihm geschaffenen Institutionen sich einwurzeln, desto vergeblicher wird alles Sturmlaufen der Reaktion sein, und je brutaler es auftritt, desto schneller wird es jedesmal ein Ende nehmen. Doch hierüber noch ein Weiteres. Eine Mahnung. Der grausenerregende Brand des Ringtheaters in Wien hat endlich die allgemeine Aufmerksamkeit nicht Llos auf die Beschaffenheit der Theater, sondern aller öffentlichen Lokale gelenkt, die bestimmt sind, größere Menschenmassen-in sich aufzunehmen. Man erkennt gn, daß .mit allen solchen Lokalen Gefahren verbunden sind, denen man durch alle möglichen Maßnahmen Vorbeugen müsse. Zu viele traurige Vorgänge, auch in Concert- und Tanzlokalen, wir erinnern z. B. an die Katastrophe bei dem Künstlerfeste in München, in den.-letzten Jahren mahnen zur äußersten Vorsicht. Nun sind auch ähnliche Ereignisse in Synagogen nicht ausgeblieben. Bei der Ueberfüllung derselben an hohen Festtagen, namentlich am Vorabend des Versöhnungsfestes, wo zugleich eine starke Beleuchtung stattfindet, blieb es an mehreren-Orten nicht aus,- daß selbst viel umfänglichere Unglücksfälle daraus entstanden, als wirkliche Gefahr vorhanden war. Schon der bloße Ruf. „Feuers kann eine entsetzliche Folge herbeiführen. Wir haben bei jeder dieser Gelegenheiten einen lauten Warnungsruf vernehmen lassen,' auch in den Synagogen solche Vorkehrungen zu treffen, daß Unglücksfälle vermieden werden.' Wir mögen daher die Genleinde-und Synagogenvorstände auch jetzt wieder auffordern, die nöthigen Einrichtungen in ihren Synagogen unverweilt vorzunehmen, selbst wenn sie bedeutende Opfer kosten: denn was wollen die bedeutendsten Kostenauch nur gegen ein Menschenleben sagen, das durch unangemessene Beschaffenheit des.. Gebäudes verloren geht.. Eine weitere Veranlassung bietet uns eine Nachricht aus.Berlin: „Der Berliner Synagogen-Vorstand ist, wie der „Tgl. Rdsch." mitgetheilt wird, kürzlich darüber in Berathung getreten, in welcher Weise es zu ermöglichen wäre, die Synagoge in der Oranienburger Straße mit einer größeren Anzahl von Ausgängen zu versehen. Bis jetzt existirt nur ein

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