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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1879-12-16 · Heft 51 (16.12.1879) · p. Seite 808

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
43 (1879)
Issue
Heft 51 (16.12.1879)
Date
1879-12-16
Page
Seite 808 (sequence 8)
Language
German
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Mayer bei, der in würdiger und erhobener Sprache auf den Toast des Statthalters antwortete. Tauberbischofsheim, im December. (Privatmitth.) Was eine kleinere Gemeinde zu leisten vermag, wenn dieselbe von gutem Willen beseelt ist, und von den rechten Männern geleitet wird, davon liefert die hiesige, aus ca. 40 Familien bestehende Gemeinde einen neuen und schönen Beweis. Schon lange empfinden die badischen israelitischen Religionslehrer das Bedürfniß einer Pensionscasse, um den im Beruf ergrauten, mit Glücksgütern gewöhnlich nicht gesegneten Männern eine gesetzliche Pension zu sichern. Tief schmerzte sie die Zurücksetzung, die für sie ihren christlichen Collegen gegenüber darin liegt, daß diesen vom Staate Pensionsberechtigung zuerkannt wird, während jene in dieser Beziehung stiefmütterlich behandelt werden und keinen Anspruch auf Pension machen können. Bor einigen Jahren schon hatte sich Einsender dieses im Verein mit mehreren anderen Collegen in einer längeren Denkschrift an den Overrath — israelitische Centralbehörde Badens — gewendet, daß dieser die Errichtung einer Pensionscasie in die Hand nehme. Mir wurden dahin beschieden, daß dem Verlangen nicht Statt gegeben werden könne, weil einerseits die Mittel fehlten, andrerseits wohl die Mehrzahl der Gemeinden nicht gewillt seien, der Sache die nöthige Unterstützung angedeihen zu laste. Was uns damals bei der Behörde nicht gelungen, hat die hiesige Gemeinde aus freiem Antrieb in's Leben gerufen. Der Vorstand hat die Statuten zu einer Pensionscasse entworfen, dieselben der Gemeindeversammlung vorgelegt, welche einstimmig ihre Billigung aussprach. Die Statuten wurden hierauf dem Großherzogl. Ministerium des Innern zur Genehmigung unterbreitet und dieser Tage kamen dieselben unbeanstandet und genehmigt zurück. Dieselben bestehen aus 44 Paragraphen und umfasten wohl alles das, was unter den gegebenen Verhältnissen als nöthig erachtet werden dürfte. $ 2 hat folgende Fassung: Zweck der Pensionscasse ist: „Religionslehrern und Vorsängern der hiesigen israelitischen Gemeinde im Alter und bei Dienstunfähigkeit einen Ruhegehalt, deren Wittwen einen Wittwengehalt, sowie deren Waisen eine Alimentation zu sichern." § 22 behandelt den Ruhegehalt eines pensionsberechtigten Lehrers und sind hierüber folgende Normen festgesetzt: „Tritt Dienstunfähigkeit ein, nachdem derselbe während der letzten 15) Jahre in hiesiger israelitischer Gemeinde seinen Beruf ununterbrochen ausgeübt hat, so erhält derselbe einen jährlichen Ruhegehalt von 250 Mark, nach 20 Jahren 400 Mark, nach 25 Jahren 5)00 Mark, nach 30 Jahren 600 Mark, nach 35 Jahren 700 Mark, nach 40 Jahren 800 Mark." § 23 spricht dem Lehrer den höchsten Ruhegehalt nach 40 Dienstjahre und zurückgelegtem 65. Lebensjahre auch ohne Dienstunsähigkeit zu. Der Synagogenrath ging bei der Errichtung dieser Pensionscasse von dem Gedanken aus, daß jede Gemeinde moralisch verpflichtet sei, jeden Cultusbeamten, der ihr seine Kräfte weiht, im Falle unverschuldeter Dienstunsähigkeit eine Unterstützung zu ertheilen. Um jedoch dieser Unterstützung das Odiöse eines Gnadengeschenkes zu benehmen und dem Lehrer resp. Vorsänger, einen gesetzlichen Anspruch zu sichern, setzt $ 38 fest, daß jeder Lehrer resp. Vorsänger einen gewissen jährlichen Beitrag zu leisten habe. So dürfte die hiesige Gemeinde, in Baden wenigstens, die erste sein, die dieser Ehrenpflicht in der edelsten Weise genügt und vielleicht bedarf cs nur dieser Mittheilung, daß auch andere Gemeinden diesem Beispiele folgen und ihren Cultusbeamten eine einigermaßen entsprechende Pension zusichern. M. (Wir geben diese Correspondenz in ihrer ganzen Ausdehnung, um die mittleren und kleineren Gemeinden anzuregen, endlich diesen Weg zu beschreiten, in ihrem eigenen Interesse und zum Wohle ihrer Beamten. Im Grunde genommen ist cs dasselbe, als wenn sie solche und ähnliche Bestimmungen in die Contracte mit ihren Beamten aufnehmen. Seitens der größeren Gemeinden geschieht dies längst. Wir sagen „im eigenen Interesse", da nur zu hoffen ist, daß sich eine genügende Anzahl von Jünglingen für die jüdischen Lehrer- und Beamtcnstellen bestimmen wird, wenn in etwas für deren Zukunft im Alter und für ihre Hinterlassenen gesorgt ist; andererseits die Gemeinden die Wittwen und Waisen ihrer Beamten doch nicht umkommen lassen können, also immerhin für sic zu sorgen haben. . Redaetion.) Aus Württemberg, 2. December. Privatmitth.) Der Vorstand des Vereins für Versorgung jüdischer Waisen in Württemberg, Herr Hofrath l>r. Levi, versandte in dieser Woche den Bericht über das israelitische Waisenhaus Wilhelmspflege in Eßlingen. Dasselbe kann mit freudiger Befriedigung zurückblickcn auf die gewonnenen Resultate im verflossenen Jahre. Das Haus blieb, dem Himmel sei Dank, bewahrt vor jedem beängstigenden und leidigen Erlebniß und die Arbeit, die Erziehung und Veredlung der ihrer Obhut anvertrauten Kinder ging ungestört, von ersprießlichen Erfolgen begleitet, von statten. Die Einrichtung der innigen häuslichen Gemeinschaft der Familie des Hausvaters mit den Zöglingen bewährt sich immer segensreicher. Aus der Anstalt traten 3 Zöglinge; dagegen wurden 0 neue ausgenonuncn, so daß die Anstalt jetzt 32 Waisen beiderlei Geschlechts beherbergt, eine Zahl, die sie seit ihrer Gründung noch nie erreicht hat. Mit dem Waisenhause ist eine Fortbildungsschule verbunden, in welcher noch auf 1 oder 2 Jahre den confirmirten Mädchen Aufenthalt gegeben wird, damit sie geistig noch etwas weiter geführt, insbesondere aber in Handarbeiten und auf dem Haushaltungsgebicte derart gefördert werden, daß sie bei ihrem Austritt leicht im Dienst einer anständigen Familie Verwendung finden. So treten denn auch Heuer in die Fortbildungsschule sämmtliche 4 Confirmandinnen

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