Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1879-12-09 · Heft 50 (9.12.1879) · p. Seite 791

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
43 (1879)
Issue
Heft 50 (9.12.1879)
Date
1879-12-09
Page
Seite 791 (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3224737-3227231-3227282--37661-3257080
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

-91 Gelehrten solchen Ranges, niemals die Ahnung aufgegangen, l war ihr so vorbereitet und vom Volksgeiste entgegengetragen, daß er in der Halacha eine ganz ähnliche, nur noch um-!daß ihr daraus ein Vorwurf nicht zu machen, dagegen ein faffendere Entwickelung wie im römischen Rechte und dessen schrift- Reichthum des Stoffes und der Bearbeitung zufloß, wie die licher Hinterlaffenschaft, und zwar von einander unabhängige aber gleichzeitige vor sich hat? Tragen nicht beide Entwickelungen des jus denselben Charakter, dieselbe casuistische Tendenz und gleichen sich in der Ausdrucksweise, die sich auf Eleganz und Reinheit der Sprache nicht beschränken konnte? Was würden die Kenner und Bewunderer des römischen Rechts zu einem solchen Uriheil sagen, das doch von formaler Seite völlig ebenso wie das Renan's über die Halacha ausfallen müßte? Wir haben in der schon oben angeführten Abhandlung (S. 406 ff.) die Vergleichung der talmudischen mit der römischen Rechtsentwicklung sowohl nach ihrer synchronistischen Uebereinstimmung als auch nach ihrer Aehnlichkeit in ihrem Gange und Verlaufe angestellt und durchgeführt, wir zeigten z. B. daß zu derselben Zeit, wo Hillel und Schamai in Jerusalem ihre Schulen gründeten, in Rom zwei juristische Schulen, die Kassianer und die Prokulejaner, von Labeo und Capito für das römische Recht geschaffen wurden. Die ganze Entwicklung Beider, des röm. Rechts und des Talmuds, verlief unter ähnlichen geschichtlichen Umständen, fand ihren Abschluß zur selben Zeit, im Beginn des sechsten Jahrhunderts, und beherrschte die folgenden Jahrhunderte. Doch wir können hier auf das Nähere nicht eingehen. Genug, daß das Urtheil Renan's ebenso das vielbcwunderte römische Recht in deffen Monumenten, wie die Halacha im Talmud treffen muß, nur daß er dort auf den Widerspruch der ganzen gelehrten Welt, hier nur auf unsre schwache Opposition trifft. Zu beiden römischen Rechtsbücher nicht besitzen. Diesen Grundcharakter des Talmuds erkannte Renan freilich nicht, und so machte er ihn mit der Bezeichnung des bloßen „Formalismus" ab. — Er fahrt fort: „Man fühlt hier die verhängnißvollen Folgen des größten- Fehlers, welchen das jüdische Volk begangen hat, nämlich der griechischen Disciplin, der Quelle jeder classischen Cultur den Rücken zu wenden. Das Christenthum war weniger ausschließlich und .ließ in seinem Schooß ein breites Theil der hellenischen Tradition zu." Wir erkennen hierin viel Tirade und nicht weniger Mißverstandniß. Einerseits: wenn das jüdische Volk der griechischen Disciplin den Rücken wandte, so hatte es seinen guten Grund, denn diese konnte es nur von seinem geschichtlichen Wege, von der Integrität der monotheistischen Lehre abwenden, und Renan selbst leugnet doch nicht, daß durch die Zulaffung der hellenischen Tradition in seinen Schooß das Christenthum von der monotheistischen Lehre abkam und dieselbe mit heidnischen Elementen verquickte. Hier trennte sich eben der providentielle Beruf des Judenthums ünd des Chriftenthums. Dieses sollte durch seine Aufnahme der hellenischen Tradition die abendländischen Völker überwinden und den hereinbrechenden barbarischen Völkern eine geistige Stätte bereiten, jenes aber, das Judenthum, sollte mitten in diesen die monotheistische Lehre rein und unverändert erhalten. Andererseits hatte der Hellenismus zu dieser Zeit bereits seine schöpferische Kraft an Inhalt und Form verloren, und vermochte deshalb auch die christliche Welt nicht vor dem Barbarismus zu schützen. Producten des äußersten Scharfsinnes und der gewissenhaftesten I der sich über das Abendland legte, und erst nach vielen Jahr- Erwägung war die Tendenz vorherrschend, alle Verhältnisse des j hunderten durch die Humanisten durchbrochen wurde. Endlich, Lebens, alle Constiete der Interessen, alle Vorkommnisse des! ein Theil des jüdischen Volkes hat es allerdings mit dem bürgerlichen Daseins und Verkehrs in bestimmte Rechtsnormen Hellenismus versucht, und Renan bemerkt einmal beiläufig, zu bringen und sie diesen zu unterwerfen, tvobei allerdings jede? dieser Theil wäre „im Wahren gewesen, da ec sich nicht an Freiheit der individuellen Bewegung in den Rechtszwang auf-!das besetz, sondern an die Propheten gehalten."') Somit ging. Rur war hierbei die Halacha umfassender, denn sie sieht er doch, daß das jüdische Volk das Experiment mit der schloß das ganze religiöse Leben in ihre Rechtsentlvickelung. griechischen Disciplin gemacht hat. Aber es mißlang nur. ein, weil sie das jus als Religion ansah und die Religion auf j Schreiber Dieses glaubt in Anspruch nehmen zu können, daß den Boden des jus versetzte. Sie faßte das religiöse und sitt-^er vor fünfzig Jahren den ersten Anstoß zur Betrachtnahme liche Verhältniß des Menschen zu Gott und zum Nächsten der jüdisch-griechischen Literatur gegeben hat, jedoch nicht innerhalb des Judenthums, also für den Juden als ein Rechts-! ohne zu wissen, daß der Trauerspieldichter Ezckiel äußerst verhältniß auf, und brachte deshalb in ihre Nechtsschemata nüchtern, daß Philo der Aeltere, der Pseudo-Phokvlides und nicht allein den Gottesdienst, sondern auch die Wohlthätigkeit,! die jüdischen Sybillinen hyperbolisch und extravagant sind, daß das Verhalten gegen Heidenthum und Heiden, wie das religiöse; selbst Philo der Alexandriner bei großen Vorzügen und Ver- Leben hinein, sich stützend auf die criminalistisch-juridische An-. diensten der baroken Allegorie zu sehr huldigt, um irgend schauung von der göttlichen Vergeltung. Dieses ganze Moment mustergültig zu sein. Es sind eben Mischlinge, die nur einen kann der Halacha bestritten werden, ja muß es vom heutigen historischen Werth besitzen, und das jüdische Volk erwies seinen Standpunkte aus, welcher die Religion zur Sache des freien I- ©ctoifienä '»acht. Ai-r °r lag so sehr in ihrer Tendenz und^^sMMch?£;'£*;,*» in ihrer Aufgabe, die sie sonst nicht zu lösen vermocht hätte, j laufenden Couunentars gerade zum „Gesetze" bilden!

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.