Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 43 (1879)
- Issue
- Heft 47 (18.11.1879)
- Date
- 1879-11-18
- Page
- Seite 747 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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747 sondern allgemeinem Interesse hat soeben durch eine Entscheidung des Obersten Gericktsbofes ihre principielle Lösung erfabren, d»e Frage nämlich, ob die Ehe zwischen einer confession losen und einer Person, deren Confessson die Ehetrennung gestattet.' getrennt werden kann. Leopold G., jüdischer Confession, und Hedwig G., confessionslos, haben im Jahre 1876 eine Ci'vilehe geschlossen, deren Trennung dieselben nachträglich verlangten Das Wiener Landesgericht sowohl als das österreichische Oberlandesgericht haben dieses Begehren als unstatthaft zurückgewiesen mit der Begründung, daß einerseits eine nach dem Gesetze trennbare Judenehe nicht vorliege, weil nicht beide Ehegatten dem mosaischen Religionsbekenntnisse angeboren, andererseits aber auch eine nach dem Gesetze vom st. April J*?', Nr. st> R G B., trennbare Ehe von Personen, welche keiner gesetzlich anerkannten Kirche oder Neligionsgesellschaft angehören, nicht vorliegt, weil nicht beide Ehetbcile confesssonslos sind. In Folge der von Letzteren durch den Advocaten 0r. Katzau gegen diese beiden gleichlautenden Entscheidungen ergriffenen außerordentlichen Revision hat der Oberste Gerichtsbof diese Entscheidungen aufgehoben, und indem er eine solche Ebe ausdrücklich für trennbar erklärt, die Einleitung des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens verfügt, mit der den Ausführungen der Revisionstverber conformen Motivirung, daß sowohl aus dem Wortlaute als aus dem Geiste des Gesetzes vom 9. April 1870 zu entnehmen ist, daß die Bestimmungen desselben über die Trennbarkeit der Ehen nicht blos in jenen Fällen, wo beide Ehetherle confesssonslos sind, sondern auch dann in Anwendung zu kommen haben, iücnn eine konfessionslose Person mit einem Angehörigen einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Neligionsgesellschast die Ehe geschlossen hat, und daß, da im vorliegenden Falle die ztvischen Leopold G. als einem Israeliten und der Hedwig G. als einer confessionslosen Person geschlossene Ehe für beide Theile trennbar ist, kein Grund vorliegt, das Begehren um Trennung dieser Ehe als unzulässig zurückzuweisen. — Man sendet uns aus New-Dort die „New-Iorker Staatszeitung"vom 2l.Oct. zu, in welcher ausführlich berichtet wird, wie der Nedacteur eines jüdischen Blattes die Frau seines Vorgängers um ihr Vermögen gebracht und dann des Wahnsinns eidlich angeschuldigt habe, während die herbeigerufenen Aerzte das Gegcntheil bezeugten. Wir mögen hier auf die Details nicht eingehen. Die Lectüre der umfangreichen Nummer der „New- Yorker Staatszeitung" hat uns mit Entsetzen erfüllt. Wir haben es schon wiederholt als einen Vorwurf betont, welchen inan der gegenwärtigen Zeitungspresse machen müsse, nämlich daß sie allzu viele und zu genaue Berichte über die Verbrechen bringe, die an den verschiedensten Orten begangen werden. Dies ist jedoch Nichts gegen die Masse solcher Berichte, tvelche die genannte Zeitung bringt, nnd zwar in der breitesten Ausführung. Man glaubt sich geradezu in ein Bagno versetzt. wo die ganze Gesellschaft aus den scheußlichsten Frevlern besteht. Bonn, 2. November. (Literarische Notizen.) Unter dem Titel „Germanen und Juden auf dem Boden des früheren weströmischen Reiches" ist (Wolfenbüttel, Zwißler) das vom Duector der Samsonschule, kW.. H. Rosen stock, Ostern 1878 ausgegebene Schulprogramm als Buch erschienen. Wir haben die treffliche bhandlung, die auch aus eigenen Forschungen hervorgegangen, in, vor. Jahre S. 250 besprochen. — Der Lehrer L. Cohen in Rees a. Rh.-hat unter dem Titel £12^ flfiSa einen „Schlüssel zur sofortigen Urnwandlung jedes bürgerlichen Datums in das entsprechende jüdische und umgekehrt ohne irgend welche Berechnung, sowie zur Bestimmung des Wochentages eines jeden Datums für die Jahre. 1750 bis 19.-0" herausgegeben. Es sind 200 Reductionstabcllen, denen noch andere nützliche Dinge beigefügt sind. Für den angegebenen Zweck ist das Buch sehr brauchbar, und der Druck sehr correct. — Noch eine Predigt zur 150. Geburtstagsfeier Mendelssohns und zwar vom Stadt- und Conferenz-Nabbiner I)r. A. Schwarz (Karlsruhe, Bielefeld, 187st). Eine warm empfundene Würdigung der Verdienste Mendelssohns, welcher wir deshalb die sonderbare Wahl des Textes (st. Mos, 2st, l st), der ohne wirkliche Beziehung zum Gegenstände ist, Nachsehen mögen. — Rede bei der Festesfeier seines 50jährigen Amtsjubiläums von Dr. Levi, Großh. Rabb. der Provinz Ober- Hessen. Die als Manuscript gedruckte Rede ist ein ansprechendes Zeugniß von der Gcistesfrische des Jubilars, der die tiefen Empfindungen seines Herzens an diesem Tage mit so vieler Kraft und in gediegener Form auszusprechen vermochte. — Predigt, gehalten zur Einweihungsfeier der restaurirten Synagoge zu Liegnitz von Rabb. Dr. Moritz Landsberg (Liegnitz, Cohn, 1879) über Hagai 2, 9. Der Redner gehört nicht zu der Art Derer, welche gegenwärtig ihre Geistesarmuth und ihren Mangel an Beredsamkeit durch das Zusainmenstoppeln schöner, oft pikanter Talmud- und Midraschstellen, zu decken suchen. Er spricht, anknüpfend an das Schrift wort, seine Gedanken und Empfindungen aus sich selbst, klar und nachdrücklich und in harmonischer Form aus. — Predigt am Vorabend des Versöhnungstages 5)610, gehalten in der neuen Synagoge der jüdischen Gemeinde in Berlin von Dr. Frankl. Berlin, Hempel, 1879. Die Predigt ist auf den Wunsch der Zuhörer dem Druck übergeben worden, und dies zeugt schon für den tiefen Eindruck, den sie aus die Gemeinde gemacht. Vielleicht war auch maßgebend hierbei, daß man den Verlästerern des Judenlhums zeigen wollte, auf welche Weise die jüdische Kanzel ihnen antwortet. Indem nämlich der Redner die sich jetzt hausenden Angriffe beklagt, führt er aus, daß die Juden denselben nur Friedfertigkeit und Versöhnlichkeit entgegnen, aber auch die Vorwürfe gegen sie prüfen sollten, oh nicht etwas Wahres darin enthalten sei, das sie zur eigenen 47*