Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 43 (1879)
- Issue
- Heft 45 (4.11.1879)
- Date
- 1879-11-04
- Page
- Seite 713 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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713 Formel, die dem jüdischen Monotheismus entspricht. Selbstverständlich wird deshalb diese Eidesformel von ultramontaner und pietistischer Seite mit großer Ungunst betrachtet. Verfolgt man aber die Geschichte der gerichtlichen Eidesformeln von den früheren Formen bis zur jetzigen, so spiegelt sich darin charakteristisch und lehrreich ein großes Stück Geschichte ab, und zeigt wiederum, daß wir an der allmäligen Entwicklung zu einem gewiffen Ziele nicht zu zweifeln haben, auch wenn Strömungen des Tages bisweilen störend einwirken. Bemerken wollen wir noch, daß das neue deutsche Proceßverfahren die geistlichen Sühncnversuche als gesetzliche Forderung in Ehescheidungsprocessen beseitigt hat. — Wir bekennen offen, daß wir Herrn Dr. Laster, der ja auch Magdeburg eine Zeitlang vrrtrat, eine volle Anerkennung seines Charakters, seines Talentes und seiner Bestrebungen widmen. Bei seinem Scheiden aus dem Abgeordnetenhause werden wir jedoch lebhaft an das, besonders durch ihn erwirkte Austrittsgesetz aus den jüdischen Gemeinden erinnert, welches hinwiederum der Magdeburger Abg. v. Sybel bekämpfte. Ist es doch eine Ausnahme für die Juden, da cs -den Parochialzwang für die jüdische Gemeinde aufhob, während dieser für die christlichen Gemeinden bestehen blieb. Die Hoffnungen, welche die jüdischen Separatisten an dieses Gesetz knüpften, haben sich nicht erfüllt: es ist so gut wie todter Buchstabe geblieben. Denn daß unter den c. 1000 preußischen Gemeinden in dreien eine kleine wirklich getrennte Separatistengemeinde erstanden ist, kann doch nicht als ein Erfolg angesehen werden. Man wird nun sagen, dann haben sich auch nicht die Befürchtungen erfüllt, mit denen man diesem Gesetze entgegensah und entgegenwirkte. Dies ist aber nur theilweise wahr. Denn was in diesem Blatte stets am meisten hervorgehoben wurde, daß durch dieses Gesetz zahlreiche Gemeinden um der Einheit willen zum Stillstand gcztvungen tverden, bewährt sich vieler Orten. Da aber die Mehrzahl der Gemeinden, namentlich in ihrer gottesdienstlichen Entwicklung noch weit zurück waren, so bleiben sie auf diesem Standpunkte stehen, und die Folge ist, daß die Theilnahme am synagogalen Leben immer schwächer wird, und dies ist namentlich für die Jugend äußerst nachtheilig. Ich weiß sehr Wohl, daß von vielen Seiten jetzt als Devise aufgestellt Ivird: „Neformirt weniger und unterrichtet mehr!" Mit der zweiten Hälfte dieses Satzes sind wir gänzlich einverstanden. Wenn aber mit dem gestärkten und geläuterten Religionsunterricht die Synagoge in Widerspruch tritt, so verliert die letztere bei der auswachsenden Generation um so mehr. Aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf. 17. October. (Privatmitth.) Die Correspondenz d. d. Esten in Nr. 42 d. A. Z. d. I. bedarf mehrfacher Ergänzungen. Die von der Königl. Negierung erlaffene Circularverfügung, betreffend die Aussetzung des Unterrichts in den israelitischen Schulen ihres Verwaltungsbezirkes vom 16. Mai er. besagt ganz einfach, daß die jüdischen Schulen die allgemeine Ferienordnung vom 20. Mai 1873 zu beachten habe. Nun ist aber diese allgemeine Ferienordmrirg nur in Hinblick auf die christlichen Festtage erlasten. Die jüdischen Schulen müssen also den Unterricht aussetzen in der sogenannten Christwoche (die Zeit von Weihnachten bis Neujahr), am Gründonnerstag, Charfreitag rc.; dagegen muß Schule gehalten werden am Chol-hamoed und Purim. Fallen alle Tage des Chol-hamoed Peßach beispielsweise in die christliche Osterwoche, gut: so setzen die jüdischen Schulen den Unterricht aus, nicht weil Chol-hamoed, sondern weil die christliche Osterwoche ist. Wir werden nächstes Jahr das Vergnügen haben, am Gründonnerstag und Charfreitag die Schule aussetzen zu müssen, wohl aber am Purim und am 4. Tage Chol-hamoed Peßach (einen Tag also während deS Ltägigen Festes) zu unterrichten. Am vergangenen Suckoth waren die israelitischen Lehrer, die nicht gerade ihre Hauptferien hatten, gezwungen, Chol-hamoed und sogar am Hoschana-rabbah Unterricht zu ertheilen. Was geht die jüdischen Schulen die Christwoche oder Charfreitag an? Purim, Chol-hamoed und Hoschanarabbah stehen uns näher. An diesen Tagen wollen wir lieber die Schule schließen. Diese Ferienordnung ist für die israelitischen Schulen durchaus inacccptabel, weil sie die religiösen Gefühle der gesammten Judenheit in dem bcz. Verwaltungsbezirk in hohem Grade verletzt. Der geehrte Correspondent ist ferner der Ansichtdaß die qu. Circularverfügung der Negierung ein Ausstuß des im vergangencn Winter vom Ministerium erlassenen Nescriptes, die allgemeine Festsetzung der Ferien in den preußischen Volksschulen betreffend, sei. Das ist ein Jrrthum; denn in der Neg.-Verf. heißt cs ausdrücklich: „in Folge an uns ergangener Anfragen bestimmen wir." Wahrscheinlich waren die Herren jüdischen Lehrer unter sich nicht einig. Das sind die Folgen. HannUvcr, 10. October. (Privatmitth.) Die in unserem. Gemeindestatute enthaltene Bestimmung, nach welcher eine Gemeindeversammlung, nur beschlußfähig zu sein, eine vollzählige d. h. eine aus mehr als der Hälfte sämmtlichcr Gemeindemitglieder bestehende sein muffe, ließ sich bei dem fortwährenden Wachsthume unserer Gemeinde schon lange nicht mehr aufrecht erhalten und daher hat das Königliche Obcrpräsidium am 12 April 1878 verfügt, daß, falls eine Gemeindeversammlung bei der ersten Berufung zu einem bestimmten Zwecke nicht vollzählig gewesen, dieselbe bei der zweiten Berufung zu dem nämlichen Zwecke auch dann beschlußfähig sein Holle, wenn nicht die Hälfte der stimmfähigen Mitglieder erschienen ist. Diese Verfügung, ohne welche Gemeindebeschlüsse hiersclbst kaum noch herbeizusühren wären, hat sich in letzter Zeit recht ersprießlich erwiesen, wo es sich darum handelte, für den verstorbenen Ai. Behrens den Grossisten Herrn Julius Kaufmann zum zweiten Vorsteher zu wählen und über den Ankauf eines vor, der neuen Synagoge gelegenen Gründstückes zu beschließen, 45