Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 43 (1879)
- Issue
- Heft 45 (4.11.1879)
- Date
- 1879-11-04
- Page
- Seite 712 (sequence 8)
- Language
- German
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712 genügend charakterisier, um die ganze Species kennen zu lemen. —. Der Staatsanwalt hat die Klage des Hofpredigers Stöcker gegen den „B. Börs.-Cour." abgewiesen, weil „ein öffentliches Interesse nicht verletzt sei." Ob der p. Stöcker nun eine Civilklage antretcn werde, ist fraglich. — Eine in Nr. 484 der „Nationalztg." wiedergegebene Nachricht der Volksztg." wonach die Nepräsentantenversammlung der hiesigen jüdischen Gemeinde sich dahin schlüssig gemacht haben sollte, durch ein Vorstandsmitglied in einer zu erbittenden persönlichen Audienz bei Sr. Majestät dem Kaiser diesem die Sachlage im Falle Stöcker vortragen und um Abhilfe bitten zu lassen, findet in der „N. A. Ztg." folgendes Dementi: „Wie von competenter Stelle uns mitgetheilt wird, hat weder bei den Repräsentanten der jüdischen Gemeinde noch im Vorstande derselben dieser Gegenstand zur Verathung Vorgelegen." —. In der Verathung der evang. Generalsynode über das Verhältniß der Kirche zur Schule ist bereits, wie in dieser Zeitg. vorausgcsagt worden, hervorgehoben worden, daß auch in den höheren Lehranstalten die Eonsessionalität wieder Platz greisen müsse. Bemerkenswerth ist auch die Aeußcrung des Hospredigers Kögel, daß „der Deismus der gefährlichste Feind des Christenthums sei." Berlin, 26. October. Der Petitionsausschuß der Berliner Stadtverordnetenversammlung hat durch den Stadtverordneten Dr. Kürten über die bekannte Petition des Bezirks- Vereins der Stadtbezirke 102—106 Bericht erstattet, welche mit Bezug auf die seitens des Herrn Hofpredigers Stöcker gepflegte Aufreizung gegen die Anhänger des Judenthums die Stadtverordnetenversammlung bat, an maßgebender Stelle die erforderlichen Schritte zu thun, welche geeignet sein dürften, derartige Vorgänge in Zukunft unmöglich zu machen. Der Ausschuß empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, zu beschließen: „In Erwägung, das; zwar der in dem Flugblatte Nr. 13 der christlich-socialen Arbeiterpartei vorliegende authentische Text der vom Hofprediger Stöcker am 19. September d. I. gehaltenen Rede unztveifelhaft geeignet ist, einzelne Claffen der Bevölkerung auf höchst, bedenkliche Weise gegen einander aufzureizen, diese Aufreizungen aber um so gefährlicher und bcklagenswerther erscheinen, als sie von einem Geistlichen in einflußreicher Stellung ausgehen, daß dagegen die Frage, ob diese Aufreizungen unter die Begriffsbestimmung des § 130 des Reichsstrafgesetzbuches fallen, der Entscheidung der competenten gesetzlichen Organe, nicht aber der Stadtverordnetenversammlung unterliegt; es endlich auch der Würde der letzteren nicht entspricht, wegen der von dem p. p. Stöcker gegen sie, beziehentlich^ ihren Vorsteher gerichteten Angriffe eine Ahndung zu veranlaßen — geht die Versammlung über den Antrag des Vezirksvereins der Stadtbezirke 102—106 zur Tagesordnung über." Breslau, 20. October. Justizrath Freund, Mitglied des! deutschen Reichstages, ist aus der Repräsentanten-Versammlung! der hiesigen Gemeinde ausgetreten. Das Gerücht sagt, daß dies in Folge von Vorgängen bei den letzten Wahlen zum Abgeordnetenhause geschehen sei. In der That ist es wohl jetzt am wenigsten an der Zeit, daß in den Reihen der Juden selbst Zerwürfniffe stattsinden, und tüchtige Kräfte unserer Sache entfremdet werden. — Wie ich höre, ist Rabbiner Dr. Joel zu Krotoschin an das hiesige jüdisch-theologische Seminar zur Uebernahme derjenigen Discipliuen berufen worden, welche der sel. Dr. Lazarus gelehrt hat. Die Dircctorial-Geschäfte sollen vorläufig durch das Lehrer-Collegium unter dem alternirenden Vorsitz des Prof. Dr. Grätz und des neuberufenen Seminar- Rabbiners gestihrt werden. Die ursprüngliche Organisation des Seminars ist dadurch allerdings wesentlich modistcirt. Hnigcrlvch (Hohenzollern), 20. October. (Privatmitth.) Man wird sich erinnern, daß der hiesige Rabbiner Hilb, nachdem er vergeblich bei der König!. Negierung um einen Zuschuß zu seinem allzukargen Gehalt nachgesucht hatte, an das Abgeordnetenhaus ging und seine Petition durch unsren Abg. Maier (klerikal) einbrkngen ließ. Der Abg. Windthorst trat nachdrücklich dafür ein. Man hörte aber nichts weiter davon, bis in diesen Tagen Herr Rabb. Hilb von folgendem Rescripte überrascht wurde: Königl. Preuß. Negierung. - . Sigmaringen, 13. October 1879. Nr. 8802. Das Königl. Oberamt benachrichtigen wir hierdurch, daß Se. Majestät der Kaiser und König dem Rabbiner Hilb zu Haigerloch vom 1. September dieses Jahres eine fortlaufende in Monatsraten prauimmerando zahlbare Unterstützung von jährlich 300 M. aus dem Gnaden-Pcnsions-Fonds bewilligt hat. Das Königl. Oberamt wolle dieses dem pp. Hilb, mit dem Bemerken eröffnen, daß die Königl. Landescasse hier mit der fallsigen Zahlungsanweisung versehen ist. Königl. Negierung gez. Graaf. Bon der Elbe, 22. Oktober. (Privatmitth.) Mit der neuen Prozeßordnung des deutschen Reiches ist bei den gerichtlichen Eidesleistungen jede consessionelle Formel, sei cs obligatorisch oder facultativ, in Wegfall gekommen, und für alle Religions- Parteien eine und dieselbe Formel, am Eingang: „Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden" und am Schluffe: „So wahr mir Gott helfe," wobei die rechte Hand in die Höhe zu halten ist (bekanntlich eine alttcstamentarische Form, schon 1. Mos. 14, 22) cingcführt worden. Es ist dies immerhin als ein Sieg der monotheistischen Gotteslehre zu betrachten und als eine Einigung der verschiedenen Confessionen in einer