Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 43 (1879)
- Issue
- Heft 45 (4.11.1879)
- Date
- 1879-11-04
- Page
- Seite 709 (sequence 5)
- Language
- German
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709 sich die Parteien und stimmten in rührender Eintracht zusammen. Das Ministerium warf die Strohpuppe von 1074 zu emancipirenden Juden in» Feuer und die Opposition er klärte sich befriedigt. Dies Alles war um so mehr ein Spiel, als ja ein Coalitionsministerium, zusammengesetzt aus den verschiedenen Parteien, die Sache leitete. Auf den öffentlichen Plätzen in Italien sieht der Reisende oft einen lärmenden Streit unter den müßigen Leuten, die sich daselbst herumtreiben, entstehen. Dian zankt, man schimpft, man ballt die Fäuste, der erschreckte Reisende sieht schon die Messer blinken, aber plötzlich hört der Lärm auf, die Leute laufen friedlich auseinander und bald tvieder schwatzend unter einander. Daran erinnert die Farce, die man in Rumänien, um das leichtgläubige Europa zu täuschen, aufgeführt hat. Das votirje Gesetz besagt einfach: 1) die Bekenner aller Culte sind gleichberechtigt; 2) kein Jude ist gleichberechtigt. Tenn kein Jude kann naturalisirt werden ohne Einverständnis; der Negierung und die Mehrheitsbeschlüsse beider Kammern. So unwahrscheinlich letztere jemals sind, so wird dies noch bestärkt durch die beispiellos originelle Clausel, das; der Erwerb ländlicher Grundstücke ein politisches Recht sei. Diese Clausel wird stets ein Motiv sein, die Naturalisirung eines Juden zu versagen. Zwar beabsichtigt man noch einen Epilog aufzuführcn, nämlich alle Juden, die in der Armee activ gedient haben — also z. B. nicht die in der Ambulanz beschäftigt waren, sei cs als Acrzte, sei es als Heilgehülfen — en bloc zu naturalisiren. Man hatte deren ungefähr 800 namentlich aufgeführt. Aber die Hälfte dieser ist todt und die andere Hälfte lebt in so dürftigen Verhältnissen, das; sie von den politischen Rechten doch keinen Gebrauch machen können. Dennoch wollen wir erst sehen, ob dies ausgeführt werde. Denn die schlauen Rumänen könnten in jenen armen Juden zukünftige Geschäfts-Associes begüterter Juden wittern. Die Frage ist nun, ob sich die Signatarmächte mit diesem gesetzgeberischen Tunst einverstanden erklären werdend Rußland und Oesterreich, welches letztere mn jeden Preis die Freundschaft dtr Rumänen haben will, erklärten sich im Voraus einverstanden, da sie die Anerkennung der Unabhängigkeit bereits bethätigt haben. Es kommt also' nur noch auf die Erklärungen Deutschlands, Frankreichs, Englands und Italiens; an. An sich ist dies eigentlich keine Frage, da das vvtirte Gesetz dein Artikel 44 des Berliner Vertrags nicht allein! nicht entspricht, sondern geradezu einen Hohn auf denselben enthält. Indes; ist man von der Diplomatie zu sehr gewöhnt, daß sie unter obwaltenden Umständen auch mit einer Formalität, mit einem bloßen Scheine sich begnügt und befriedigt stellt. Der Senat hat in seiner Sitzung vom 23. d. das Gesetz, wie es vom Abgevrdnctenhause angenommen, mit 00 gegen 2 Stimmen votirt. Dasselbe lautet nunmehr: „Artikel 7. Der Unterschied der Religion bildet kein Hinderniß für die Ausübung der bürgerlichen Rechte. Jede fremde oder in Rumänien geborene Person kann das Jndigenat erhalten. Das Jndigenatsgesuch hat zu enthalten: den bürgerlichen Stand des Bittstellers, die Profession, welche er ausübt, und das Capital, dessen Besitzer er ist. ' Wenn nach einer solchen Bitte der Fremde zehn Jahre im Lande wohnt, so können die legislativen Körperschaften ihm das Jndigenat bewilligen. Befreit von dieser Aufenthaltsfrist sind Jene, welche dem Lande wichtige Dienste geleistet haben; Jene, welche große Handelseiablissements gegründet haben und welche in Rumänien geboren und erzogen wurden. Jene, welche während der Kriegszeit unter den rumänischen Fahnen gedient haben, werden durch dieses Gesetz naturalisirt. Das Jndigenat kann nur individuell getvährt tverden. Nur Rumänen können ländlichen Grundbesitz erwerben. Alle in dieser Beziehung geschlossenen Verträge bleiben in Kraft." ^iternrischer Wochenbericht. Bonn, 22. October. Mit einem gewissen Stolze können wir auf die Pflege der Musik Hinweisen, welche unser Stamm von der grauesten Vorzeit an bis auf den heutigen Tag -geübt hat. Bezeugt eine solche ununterbrochene Hingebung an eine Kunst eine besondere Begabung für dieselbe, so können wir auch als ein Förderungsmittel betrachten, daß bei dem Wegfall der plastischen Künste der ganze Kunsttrieb der Nation sich der Musik zuwandte. Der Werth, den die alten Hebräer auf die Musik legten, zeigt sich schon darin, daß deren Erfindung auf das urälteste Geschlecht zurückgeführt und das erste Lied überliefert wird (1 Mos. 4, 21. 23). Frühzeitig erscheint daher auch die Musik bei jeder freudigen wie traurigen Veranlassung, und schon Laban beklagt es, daß er' den Abschied seiner Töchter nicht in Freude mit Gesängen und Mupk habe feiern können. Zwei Momente sind hier hervorzuheben: zuerst daß das weibliche Geschlecht so gut wie das männliche an der Pflege der Musil ihcilnahm. Wir erfahren dies schon 2 Mos. 15, 20, Richter 5 1; 11, 34, wo die Frauen mit Gesang, Musik und Neigen dem Sieger entgegenziehen, was auch 1 Sam. 18, 6 berichtet tvird. „Sänger und Sängerinnen" tverden an vielen Stellen zusammen ertvähnt, und zwar ebenso in der früheren Zeit (2 Sam. 19, 30), als auch in der späteren in den Büchern der Chronik, bei Esra, Rehemia und Kohelet. Zweitens, daß die Musik nicht blos gottesdienstlich, überhaupt religiöser Art war, sondern auch im ganzen Volksleben eine große Rolle spielte. In ersterer