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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1879-10-21 · Heft 43 (21.10.1879) · p. Seite 676

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
43 (1879)
Issue
Heft 43 (21.10.1879)
Date
1879-10-21
Page
Seite 676 (sequence 4)
Language
German
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676 11) sie sind zum Militärdienste verpflichtet, können aber nicht zu dem Grade eines Unterlieutenants aufsteigen. Europa verlangt, daß der Berliner Vertrag in Erfüllung gehe und diese Gesetze einem Regime der Gleichheit aller Rumänen, ohne j Unterschied des Bekenntnisses, Platz machen. Was antwortet' daraus die rumänische Negierung? Sie legt der Kammer eine! Liste von 1014 Personen vor, welche naturalisirt werden! sollen, und die Kammer verhandelt noch gravitätisch über diese i Liste! Außer den 1014 Privilegirten bleiben alle rumänischen! Israeliten allen Lasten unterworsen und aller Rechte beraubt. Ihre Lage bat sich nicht nur nicht verbessert, sondern noch verschlimmert. Bis zu dem neuen Gesetze konnten die aus Rumänien gebürtigen Israeliten wenigstens auf das Jndigenat und die damit verbundenen Rechte Anspruch machen. Ihr Jndigenat wurde von der Negierung und den Gerichten des Landes nicht anerkannt, aber doch von keinem Gesetze bestritten,! und jetzt, wo der Berliner Vertrag es noch entschiedener be-! kräftigt, als die Pariser Convention von l*S5s’, will die! Negierung sie der mit dem Jndigenat verbundenen Rechte berauben und, wie wenn cs Ausländer wären, zur individuellen Naturalisirung verpflichten. Diese Naturalisirung wiederum! soll erst nach einer zehnjährigen Probezeit vom Tage des > Gesuchs ab und aus Grund eines übereinstimmenden Votums! der beiden Kammern erwirkt werden können. So behandelt! man eine Bevölkerung, die gar nicht naturalisirt zu werden! braucht, weil sie mit demselben Rechte rumänisch ist, wie affe j anderen Rumänen. Die sofortige Naturalisirung von lol-l Js-! racliten hat nur den Zweck, die Verschlimmerung des Schicksals der übrigen 260,0<>0 Israeliten in Rumänien zu bemänteln. Wer kann jetzt noch zweifeln, das; der von der Regierung den Kammern vorgelegte Gesetzentwurf geradezu die Verneinung des Berliner Vertrags und der großen Principien der Glaubensfreiheit und der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Gleichheit ist, welche dieser Vertrag allen Völkern des Orients als civilisatorisches Grundgesetz geben wollte, che er sie zu dem Range gesitteter Nationen zuließ? 'Rumänien, das ist offenbar, weist diese Principien zurück. In diesem Punkte gehen Negierung und .Kammern Hand in Hand, und man fragt sich, was die Reihe parlamentarischer Siege bedeuten soll, welche das rumänische Cabinet, wie es Europa so pomphaft durch den Telegraphen anzeigt, im Namen der Civilisation erfochten haben will. Genehmigen Sie u. s. w. Ad. Erömieur. Auf dieses Schreiben erlies; der diplomatische Agent Rumäniens in Paris, Eallimaki-Eatargi, unter dem 4. Oktober eine Erwiederung, die hier wiederzugeben unnöthig ist, da sie nichts weiter enthält, als in echt rumänischer Weise eine Ableugnung der allbekannten Thatsachen. Es ist gar nicht wahr, daß die Juden in Rumänien beschränkt und Ausnahmegesetzen unterworfen sind! Außerdem meint er, daß die rumänische Negierung nicht wie Herr Erümieux Verfahren könne, der 1870 durch ein Decret der provisorischen Negierung die Juden in Algerien naturalisirt habe. Nun, welchen Schaden hat dies gebracht? Hat doch die Negierung des Herrn Thiers, der bekanntlich kein Judenfreund war, hat doch selbst die reactionäre Negierung vom 16. Mai diese Naturalisation zu widerrufen, obschon dies beantragt war, keine Gründe finden können! Ein „Eomit«'" zu Jtzkany veröffentlicht eine ausführliche Kritik der Gesetzesvorlage. Wir legen dieselbe einstweilen zurück, bis das Schicksal dieser Gesetzesvorlage entschieden sein wird. Die „N. fr. Pr." läßt sich vom 5. Oktober Folgendes aus Bukarest schreiben, wobei wir zu bemerken nicht unterlassen, daß dieses Blatt hinsichtlich Rumäniens sehr gefärbte Eorrcspondenzen bringt. „In der Kammer hat gestern die Siebener-Commission, welche die Vorlage der Negierung zur Abänderung der Verfassung zu begutachten hatte, ihren Bericht vorgelegt. Derselbe hat seiner Form nach die Regierungsvorlage nur etwas genauer präcisirt, aber dieselbe unwesentlich modificirt. Bon dem Grundeigenthum, das von Fremden in Rumänien erworben werden darf — nach der Regierungsvorlage Häuser, Plätze und Weinberge — hat die Begutachtungscommission noch die Weinberge gestrichen, weil sie der Ansicht ist, daß ein sehr großer Theil des cultivirten Bodens in Rumänien aus Weinbergen besteht. Nach dem Reglement der Kammer kann die Vorlage erst drei Tage nach Vertheilung des gedruckten Commissionsberichts zur öffentlichen Verhandlung gelangen. Die Debatte ist deshalb auf den Nächsten Mittwoch anberaumt worden, und zahlreiche Abgeordnete sind bis dahin in ihre Heimath gereist. Die Aussichten, daß die Vorlage eine Zweidrittelmehrheit erlangen werde, sind in neuester Zeit wieder schlechter geworden, da die während kurzer Zeit entmuthigte Opposition sich wieder aufgerafft und durch die bedeutenden DJiittet, über die sie verfügt, auf's N'cue gekräfligt hat. Die große Tagcsfrage hat nachgerade mit der Judenemaneipation wenig zu schaffen, letztere bildet nur noch den Vorwand, unter welchem der Kampf geführt wird, ob Rumänien sich in seiner zukünftigen Politik au Deutschland, Oesterreich und England odcr^an "Rußland und Frankreich anschließen soll. Mit Recht oder Unrecht hat die Opposition den Satz ausgestellt, daß Frankreich mit Rußland Hand in Hand gehe oder gehen werde. Sie soll sogar einen Abgesandten nach Paris geschickt haben, um der Republik für eventuelle Fälle die Vundcsgenossenschaft Rumäniens anzubieten. Die bekannten Sympathien vieler Rumänen für die Franzosen kommen auf diese Weise der russischen Partei zugute. Daß die Bojarenpartei auch eine 'Anzahl Juden aufgestöbert hat, welche sich in Petitionen an die Regierung und an die Kammer gegen die Naturalisation nach Kategorien aussprechen und behaupten, die individuelle

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