Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 43 (1879)
- Issue
- Heft 43 (21.10.1879)
- Date
- 1879-10-21
- Page
- Seite 675 (sequence 3)
- Language
- German
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675 von diesem Gesichtspunkte aus eine bunte Mustcrkarte dar. Immer aber ist es eine Uebertreibung, das Christenthum als ein Amalgam des semitischen Mono- und des arischen Pantheismus auszugeben, da letzterer in ihn nur einzelne Züge hineinzutragen vermochte, während, wenigstens vom streng monotheistischen Gesichtspunkte, der polytheistischen Anschauung noch eine größere Nolle in ihnen bewahrt blieb. Dieselbe entstellte den Islam insbesondere durch das Dogma des Fatalismus, das ihm aus dem Sabaismus vererbt wurde. Der° Pantheismus trat als Volksreligion nur im Buddhismus auf,; unterlag aber auch hier nach kurzer Blüthezeit dem Polytheismus wieder, ohne welchen er längst verschwunden wäre.. Es ist daher natürlich, daß der Islam immer mehr über ihn! triumphirt und ihm immer größere Massen entzieht. Wie dem! aber aucb sei, die monotheistische Idee erlangte durch die beiden Töchterreligionen eine mächtige und ausgedehnte Herr-! schast, und es kommt auf die allmälige weitere Entwicklung! des Menschengeschlechts an, inwiefern sie in der Läuterung von den heidnischen Elementen, in der Rückkehr zum reinen Monotheismus fortschreitet. Daß ein solcher Fortschritt stattj findet, trotz den großen Schwierigkeiten, welche die Hierarchie und die nicht minder herrschsüchtige Ncaction in Verbindung mit der Denkträgheit der Menge diesem Fortschritt entgcgcnstcllen, wird Niemandem entgehen. Tritt dicsimr Fortschritt des reinen Monotheismus in unserer Zeit doch noch ein besonderes Moment entgegen, das einerseits darin liegt, daß die monotheistische Idee außerhalb des Iudenthums eben in jenen beiden Religionen gegeben ist, welchen sich zahllose Geister wegen deren bisheriger Gestaltung abwendcn und nun aller religiösen Positivität feind werden, andererseits in dem Vorherrschen der mieten Wissenschaft, die sich leicht begreiflich der materialistischen, und wenn sie sich auszugleichen strebt, der panthcistischcn Richtung zuneigt. Auf diesem Wege wird der Verstandcskrast die einzige und Alles beschränkende Entwickelung eingeräumt, und diese zugleich in einer einseitigen Methode befangen gemacht — die Feindschaft gegen die positive monotheistische Anschauung ist hiermit gegeben — aber auch zugleich gerade dieser der endliche Sieg zugesichcrt. Denn, gestützt auf diese große Geschichte, können wir nunmehr sagen, das; die reine monotheistische Anschauung es allein.ist, n^clche den ganzen Menschen befriedigt, welche dem entwickelten Verstände, der geläuterten Gefühlswelt und der geregelten Einbildungskraft des Menschen zugleich volle Befriedigung und harmonische Erfüllung bietet und gicbt, welche daher dem Menschengeiste in seiner Entfaltung das wahre Ziel anfstclkt und seiner ganzen Natur entspricht. M der Kampf da zwischen der reinen und strengen Gotteslcbrc ciw'rseits und den kirchlichen Dogmen und den panthcistischen und materialistischen Theoremen andererseits: so kann cs dem Tieferblickenden nicht zlvcifelhaft sein, aus der Geschichte und der Natur des. Menschen heraus, daß jener die Zukunft gehört, wenn auch noch eine späte Zukunft, und daß sie nicht wanken und nicht weichen wird, bis sie diese Zukunft erreicht hat. Das ist sicher: der Menschcngcist kann auf die Dauer ohne den Gottesbegriff, ohne die Ucberzeugung von einem, mit dem äußerlich Dascienden nicht identischen Gotte, vom Ewigen — dem stets Wechselnden, Werdenden und Vergebenden gegenüber — nicht bestehen, und dieser Gottcsbegriff kann zuletzt kein anderer als der monotheistische sein. Aber lvir haben hier noch das zweite nicht minder wichtige Moment, das ethische, zu erwägen. (Forts, folgt.) Der Kampf in Uumanien. XIV. Das in voriger Nummer erwähnte, in vielen europäischen Blättern veröffentlichte Schreiben des Herrn Cr«'-mieux lautet: Paris, I. October 187*.*. Herr Ncdaeteur! Es ist nicht länger möglich,- sich über den Gang der Dinge in Bukarest zu täuschen. Trotz der Zusicherungen Rumäniens, daß der Berliner Vertrag ehrlich ausgeführt werden soll, sind Regierung und Kammern, wie es scheint, darüber einig, dies nicht zu thun. Ans den Vertrag, nach dessen Artikel 44 „der Unterschied der Glaubensbekenntnisse in Rumänien Niemandem mehr als ein Grund der Ausschließung oder Unfähigkeit zum Genüsse der bürgerlichen und staatsbürgerlichen liechte eutgegengehalten tverden darf", erwiedern die Rumänen: Nein, ein Israelit ist kein rumänischer Bürger, auch wenn er in Rumänien geboren ist und wie lange sich auch seine Familie im Lande aufhalten mag. Die Riederlassung der Israeliten in Rumänien reicht bis vor das zwölfte Jahrhundert zurück; sie wird von allen rumänischen Geschichtschreibern erwähnt; sie ist in den jüngsten Debatten der Kammer und in der Denkschrift, welche Herr Boereseu soeben in Paris veröffentlicht hat, anerkannt worden. Gleichviel, die Israeliten sind sämmtlich Fremde. 1) Die Israeliten haben noch nicht das Recht, auf dem stachen Lande dauernd ihren Wohnsitz zu nehmen; 2) sic können als Landstreicher auf administrativem Wege ausgewiesen tverden; 3) sie dürfen tveder Häuser, noch Grund und Boden besitzen; .4) sie dürfen keinen Grund und Boden in Pacht nehmen: 5») sie dürfen auch den Oetroi der Landgemeinden nicht pachten; {’>) sie dürfen weder Gastnoch Winhshaus, noch Branntwcinschänke auf dem Lande halten: 71 sie dürfen fein Tabakgeschäft eröffnen: 8) sie dürfen auch in den Städten kein Grundstück besitzen; 0) sie dürfen an keiner öffentlichen Feilbietung theilnehmcn; 10) sie dürfen weder Professoren, noch Anwälte, noch Apotheker, noch Staatsärzte, noch Elfeubahnbeamte sein: