Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 43 (1879)
- Issue
- Heft 41 (7.10.1879)
- Date
- 1879-10-07
- Page
- Seite 650 (sequence 11)
- Language
- German
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650 worden, ob sie die Schulen unterstützen werden oder nicht. Der Antrag der Schulcommission geht nun dahin, der jüd. Gemeindeschule unter der Bedingung, das; sie den an dieselbe seitens der Negierung gestellten Anforderungen Genüge leistet, zunächst für zwei Jahre eine Subvention von 600 M. jährlich zu gewähren. Begründet ist der Antrag damit, das; für den Fall einer Aufhebung der isr. Gemeindeschule in den städtischen, christlichen Schulen ganz neue Einrichtungen bez. des Religionsunterrichts, Errichtung neuer Elaffen etc. etc. eventuell getroffen werden müßten. Stadtv. Marburg (Jude) erklärte sich gegen die Bewilligung eines Zuschusses, da die Gemeinde, wie im vorliegenden Falle, im Stande ist die Schule zu erhalten, einer Subvention nicht bedarf und sich für den Fall einer Aufhebung der Schule sofort, wie in anderen größeren Städten, eine Religionsschule bilden würde, so daß die Unterbringung der Kinder in christliche Schulen durchaus keine Unzulänglichkeiten nach sich ziehen würde. Stadtv. Schölt glaubte nicht, daß die Gemeinde eine Subvention für die Dauer von zwei Jahren annehmcn würde, da sie, wenn sie auf die Intentionen der Regierung einginge, ihre Lehrer lebenslänglich anstellcn müsse, tvürdc n"n die Subvention nach zwei Jahren zurückgezogen, so würde das ja die unberechenbarsten (?) Nachtheile für die Gemeinde im Gefolge haben. Er beantrage vielmehr, anstatt auf zwei Jahre, bis auf Weiteres die Bei hülfe zu gewahren und dann wolle man auch nicht vergessen, bei dieser Gelegenheit der katholischen Schule eine solche Woblthat ebenfalls zukoinmen zu lassen. — Es erfolgte hierauf zuerst die Abstimmung über den vom Stadtv. Schütt eingebrachtcn Antrag, welcher abgelehnt wurde: ein Gleiches geschah mit dem Anträge der Cchulcommission und zwar durch Dissew, indem der Magistrat fürdas Stadtverordnetcn-Collegium gegen den bez. Antrag votirte. — Da die Schule seitens der Regierung ein Moratorium bis Ostern 1880 gewährt wurde, so ist Wohl einer definitiven Entschließung der Negierung in Bälde cntgegenzuschcn. München, 22. September. (Privatmitth.) Die Verwaltung der hiesigen Gemeinde beabsichtigt auf ihrem Areal, nachdem mehrere in Aussicht genommene Plätze sich als unthunlich erzeigten, eine neue Synagoge zu 960 Männer- und 572 Frauen- Sitzen zu errichten. Hiergegen erheben sich in der Gemeinde mancherlei Stimmen. Man meint, das; es vorzuziehen wäre, daß die alte Synagoge, die das ganze Jahr hindurch, außer an den drei Hauptfciertagen, zu groß ist, ihrem Zwecke völlig entspricht, gut erhalten und für die Bewohner der südlichen und östlichen Stadttheile günstig gelegen ist, bestehen bleibe, vielmehr für die Bewohner der westlichen und nördlichen Stadttheile ein neuer Tempel gebaut werde, wozu etwa der Platz zwischen der Herzog Mar-Burg und dem „Hotel Leinfelder" ein paffender Platz zu erwerben wäre. Allerdings empfiehlt sich für große Städte der Bau mehrerer mittelgroßer Synagogen mehr, als die Herstellung eines großen Prachtbaus, der für die Bewohner entlegener Stadttheile schwer zu erreichen ist. Allerdings wird der Bestand mehrerer Synagogen dadurch kostspieliger, als damit die Anstellung mehrerer Eultusbeamten uud die Herstellung von besonderen Synagogenchören verbunden ist. Allein die Erfahrung hat gelehrt, daß sehr große Synagogen meist eine mangelhafte Akustik haben, was für den jüdischen Gottesdienst überaus nachtheilig ist, und daß da, wo die Gemeinde im Wachsthum ist, auch große Tempel für die hohen Feiertage nicht ausreichen. Die Hauptsache ist stets, dem Vedürfniß aller Gemeindemitglieder zu genügen, worauf sie von religiöser Seite und durch ihre Beiträge das volle Anrecht haben. Dies spricht für die Errichtung mehrerer Synagogen. Schließlich kann man doch nicht umhin, diesem Vedürfniß Rechnung zu tragen. Bei dieser Gelegenheit wird denn auch das Verlangen laut, daß für den Unterricht im hebräischen, der Bibel, der Mischna u. s. w. mehr geschehe und die Eultusbeamten hierzu angestrengt würden, deren Thätigkeit gegenwärtig nicht viel in Anspruch genommen wird. Es ist immer noch ein beträchtlicher Theil von Eltern vorhanden, welche dies für ihre Jugend eifrigst wünschen. Fürth, 22. September. (Privatmitth.) Unter den Ernennungen im bair. Justizdepartement anläßlich der neuen, am l. Octobcr c. in's Leben tretenden Gerichtsorganisation interessirt uns die des bisherigen Eoncipienten Dr. Berlin, Sohn des hier wohnhaften Hofrathes vr. Berlin, zum dritten Staatsanwalt am kgl. Landgerichte Nürnberg. Ferner wurde dem hiesigen Eoncipienten Joseph Landmann die Amtsanwaltschaft hiesiger Stadt übertragen, welche Anstellung eine doppelte ist. Der Inhaber der Stelle hat einerseits die Geschäfte eines Staatsanwaltes am hies. kgl. Amtsgericht wahrzunehmen, andrerseits ist er in der freien Zeit beim Magistrat beschäftigt, so das; derselbe sowohl städtischer als auch Staatsbeamter ist. Der Magistrat ernennt den Amtsanwalt und die Negierung leistet einen Beitrag zur Besoldung desselben. Genannte Glaubensgenoffen sind die ersten in Bayern, welche eine derartige Stellung bekleiden und verdient solches als eine Bethätigung liberaler Anschauung in den betreffenden Kreisen .in diesen Blättern registrirt zu werden. Als erster besoldeter königl. Stadtgcrichtsaffessor in Nürnberg und durchaus zugleich als erster jüdischer besoldeter Richter in Bayern wurde im Januar oder Februar 1874 Herr Max Berlin von hier ernannt, ein Vetter des Obigen. Heilbronn, im September. (Privatmitth.) Es ist zu verwundern, wie schwer es den gesündesten Ideen wird, sich zu verwirklichen. Der ungeheuerlichen Last, welche die Bettelei, besonders die Wanderbettelei den Juden auserlegt, liegt doch Nichts näher, als daß sich die Gemeinden des Bezirks vereinigen, um die Bettler an einem bestimmten Vorort mit einer Gabe zu versehen, anderwärts ihnen nichts zu verabreichen und dadurch das Wandern durch den Bezirk zu verhindern. Die