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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1879-10-07 · Heft 41 (7.10.1879) · p. Seite 644

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
43 (1879)
Issue
Heft 41 (7.10.1879)
Date
1879-10-07
Page
Seite 644 (sequence 5)
Language
German
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644 angeführten Gründen nicht als in Verbindung oder in organischem Zusammenhänge mit der Nabbinenschule stehend betrachte, daß ich ferner über die Unterbringung dieser Gymnasialclaffe im nächsten Schuljahre 1880/81 anders zu verfügen gedenke und daß ich endlich mit meinem Erlasse vom 13. d. Z. 11222 nur das Eine bezwecken wollte, daß denjenigen Schülern, welche in den Gymnasien der Hauptstadt keine Aust nähme finden konnten, zur Absolvirung der ersten Gymnasialclasse die Gelegenheit geboten werde. B u d a p e st, 19. September. Trefort m. p." Der Unterichtsminister hat zum Director der am Nabbiseminar eröffneten ersten Gymnasialclasse den Dr. Josef Banoczy, zu Hülfsprofessoren Karl Bein und Moriz Sonnenfeld ernannt. In diese Elasse haben sich vierzig Schüler aller Confesfionen aufnehmen lassen. Der Unterricht beginnt am 29. September. Hiermit hätte diese Angelegenheit einen befriedigenden Abschluß, nur daß auf die Ausführung der vom Unterrichtsminister zugestandencn Bedingungen genau geachtet werde. Der Kampf in Rumänien. XII. In das traurige Schauspiel niedriger Leidenschaften und der Täuschungen, in welche die öffentliche Meinung Europas gebracht werden soll, fällt augenblicklich wie ein Lichtstrahl eine in Paris bei Charles Mardchal (16, cour des pciitrseeuries) erschienene Schrift: „Marco Antonio Canini (Philorournain), La verite sur ,1a question israelitc en Louimmie“. Der Verfasser, ein Italiener, der seit 1848 im Oriente gelebt und die Donauländer auf's Genaueste kennen gelernt hat, auch mit den gegenwärtigen rumänischen Staatsmännern, mit Nosetti, Bratiano, Voerescu u. A., als sie noch keine Minister und Millionäre waren, sondern arme Nadicale von 1848, auf vertrautem Fuße lebte, ist eine bekannte Persönlichkeit, die weder mit den Rumänen noch mit den Juden in einem unmittelbaren Verhältniß steht, von den einen tvie von den anderen nichts zu hoffen hat, Wohl aber an Allem, tvas Freiheit und Recht betrifft, den innigsten Antheil nimmt und diesen oft bethätigt hat. Verweilen wir daher ettvas bei dieser Schrift. An der Hand der Geschichte erweist der Verfasser zunächst, daß die Juden in Rumänien lange Zeiten vor den Rumänen in den beiden Fürstcnthümern ansässig waren, daß eine größere Einwanderung nur in Folge russischer Verfolgrmgcn 1832—1839 stattfand, wohingegen seitdem die Zahl der jüdischen Einwanderer nur gering ist, ungefähr 100 Kopse im Jahre. Nichts ist daher unrichtiger,»als die Juden in Rumänien als Fremde zu bezeichnen und behandeln zu wollen, sowie über die dauernde Ueberschwemmung Rumäniens von Juden aus Galizien und Rußland zu klagen. Beides ist erlogen. Indern er die ganze bisherige bez. Gesetzgebung durchgeht, erweist er ferner, daß die rumänischen Gesetze niemals die Juden als Fremde betrachteten, vielmehr als einheimische Staatsangehörige. Geradezu drastisch ist der Eindruck, tvenn der Verfasser schildert, wie es die Rosetti's, Bratiano's u. s. w., welche jetzt die engherzigsten Gesetzesvorschläge einbringen, waren, welche 1848 und weiterhin die völlige Gleichstellung der Juden mit höchstem Eifer betrieben und bis zur Reuherrschaft der Reaction durchsetzten. Canini erspart diesen Herren, tvie den anderen rumänischen Wortführern, die bittersten Wahrheiten nicht. Allerdings eröffnet er keine tröstlichen Aussichten. Er kennt seine Leute zu gut. Seite 23 meint er, welche Beschlüsse die rumänischen Minister und Kammern unter der Pression Europas auch fassen, welche Formeln sie auch, um die Signalarmächte scheinbar zu befriedigen, annehmen, diese neuen Bestimmungen werden ebenso todter Buchstabe bleiben, wie die von 1856, 1858, 1864 und 1866, wenn nicht das ganze Wahlsystem verändert wird. Bei der Frage: woher dieser erbitterte Widerstand gegen die Gleichberechtigung der Juden? zeigt er, daß weder das rumänische Volk, noch die Grundbesitzer, die großen wie die kleinen, Feinde der Juden sind, sondern nur die Advocaten, die Beamten aller Stufen, die Aerzte im Staatsdienste, die Professoren und Lehrmeister, die Unternehmer öffentlicher Arbeiten, die Torfschenken, die jetzt aufkommendcn Handwerker, welche erst bei den Juden gelernt haben u. s. w., kurz Alle, welche die Concurrenz der Juden fürchten, die große und kleine Bourgeoisie, die jetzt in der Bildung begriffen ist, nachdem sie vorher in Rumänien gar nicht bestand. Die erbittertsten Feinde sind Diejenigen, welche den Juden zu Werkzeugen dienten, um die sie beschränkenden Gesetze zu umgehen. Alle diese zeigen sich eifersüchtig auf die rumänische Rationalität, während 250,000 Zigeuner, 300,000 Bulgaren und sehr zahlreiche Armenier rumänische Bürger sind. Weiterhin giebt Canini Schilderungen vom sittlichen Zustande der rumänischen Bevölkerung, welche eine tiefe Entartung bezeugen, Schilderungen, welche nicht das Verdienst der Neuheit haben, da sie von den kundigsten Männern bestätigt werden. In diesen Dingen hat!sich allerdings die jüdische noch nicht mit ihr assimilirt, und dies giebt den Juden ein bedeutendes Uebergewicht. Wir müssen hier des beschränkten Raumes wegen abbrechen; aber wir haben noch feine so interessante Schrift über die rumänische Frage gelesen, welche zugleich, fern von aller Theorie, sich so vollständig auf Thatsachen stützt. Auf einen Punkt werden tvir noch zurückkommen, nämlich welche gesetzliche Bestimmungen der Verfasser fordert, um ein sicheres Resultat herbeizuführen.

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