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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1879-09-30 · Heft 40 (30.9.1879) · p. Seite 628

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
43 (1879)
Issue
Heft 40 (30.9.1879)
Date
1879-09-30
Page
Seite 628 (sequence 4)
Language
German
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628 zu richten. Nach 10 Jahren, von'der Überreichung des Gesuches ab gerechnet, werden die legislativen Versammlungen darüber entscheiden, ob das Jndigenat zu gewähren ist. Das Jndigenat nruß mit einer Zweidrittelmajorität votirt werden. Von der zehnjährigen Anwesenheit im Lande behufs Erwerbung des Jndigenats sind befreit: Fremde, welche dem Lande hervorragende Dienste geleistet, welche eine neue Industrie eingeführt haben, oder welche von rumänischen Eltern geboren worden sind, die niemals unter fremdem Schutze gestanden haben. Diejenigen Personen, welche nicht die vollen Rechte rumänischer Bürger genießen, können keinen Ruralbesitz in Rumänien erlangen, ausgenommen durch Erbschaft ab intestato. Die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen sind maßgebend für den Verlust des rumänischen Bürgerrechts. Ein Specialgesetz wird den Modus des Aufenthaltes der Fremden in Rumänien regeln. — Das von einem Deputirten der Minorität eingebrachte Gegenproject, welches eine kategorieenweise Naturalisirung vorschlug, wurde zurückgezogen. Die Kammer trat hierauf in die Debatte über das Project der Fraction ein, welche keine Aenderung der Verfassung einführen will. Heute soll die Berathung fortgesetzt werden. — Der Senat hat gestern keine Sitzung gehalten. Bukarest, 17. September. In der heutigen Sitzung der Deputirtenkam mer waren 123 Deputirte anwesend. Der Deputirte Majorescu stellte den Antrag, daß die Berathung über die Derfassungsrevision so lange vertagt werde, bis die Negierung einen neuen Gesetzentwurf eingebracht habe. Der Minister B oe rescu führte aus, daß die Negierung einen verfassungswidrigen Act begehen würde, wenn sie die Verhandlung über den von der Kammer ausgearbeiteten Gesetzentwurf nicht gestatten wollte, und fügte hinzu, die Negierung werde im gegebenen Augenblick ihre Meinung kundthun. Ein Antrag auf Schluß der Generaldebatte wurde mit 62 gegen 61 Stimmen ab gelehnt, die Generaldebatte wird daher morgen fortgesetzt werden. — Der Senat hielt keine Plenarsitzung, sondern war mit Arbeiten in den Sectionen beschäftigt. Bukarest, 18. September. In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer wurde ein Antrag Jsnecu's auf Vertagung der Kammer, bis die Regierung selbst eine Vorlage zur Aenderung der Verfasiung gemacht haben werde, mit 76 gegen 52 Stimmen abgelchnt. Die Vorlage der Mehrheit des Ausschusies dürfte morgen. zurückgezogen oder verworfen werden. Alsdann wird das Cabinct seine Vorlage machen, welche in der nächsten Woche zur Debatte gelangen wird, da dieselbe erst in den Sectionen berathen werden muß. — Das Blatt „Presse" schreibt, die Negierung habe in ihrem Programm drei Punkte als Grundlage für das Nevisionsproject angedeutet, und zwar l) die Aufnahme des im Artikel 44 des Berliner Vertrags enthaltenen Princips der Gleichberechtigung der religiösen Bekenntnisse in die Verfassung; 2) die Anwendung desselben durch Ertheilung des individuellen Bürgerrechts und 3) die Bestimmung ernster Bürgschaften hinsichtlich des Grundbesitzes. Dies sind, wie das genannte Blatt weiter ausführt, die versprochenen Grundlagen; sie werden auch dem Parlamente vorgelegt werden. Die Negierung kündigt an, daß sie die von dem früheren Ministerium vorgeschlagene kategorieenweise Naturalisirung ausschließen und sich dagegen von der Nothwendigkeit leiten lassen werde, nunmehr den Artikel 44 des Berliner Vertrages in Anwendung zu bringen, um Europa sagen zu können, daß Rumänien den Vertrag ausgeführt habe, und um von Europa auf Grund dieses Vertrages die Zurückweisung der exorbitanten Ansprüche der „Alliance Jsraelite" zu verlangen. Das gegenwärtige Cabinet war der Meinung, daß das System der Namenslisten zum Ziele führen werde; wenn die Opposition dagegen eine andere Lösung vorzuschlagen habe, so glaubt die „Presse" nicht, daß die Regierung an den Listen festhalten werde. Bukarest, 20. September. In der Kammer wurde gestern die Debatte über die Verfassungsrevision fortgesetzt. Der Abgeordnete Vernescu erklärte, die Regierung habe durch ihre Aeußerung, daß Rumänien bedroht sei, tvenn die Kammern den Artikel 7 nicht' nach den Wünschen Europas revidiren würden, das Land erschreckt. Diese Frage sei eine rein innere Angelegenheit, und könnten die Mächte von Rumänien nicht verlangen, daß es den Einwohnern israelitischer Eonfession mehr gebe, als es zu geben vermöge. Er bitte die Kammer, den Mehrheitsentwurf anzunehmen, der den Wünschen Europas und den nationalen Interessen gleichzeitig gerecht werde. Der Minister des Innern, Cogalniceanu, erwiederte, die Negierung werde einen Gesetzentwurf vorlegen, welcher nicht, wie der Abgeordnete Vernescu befürchtete, eine Massenemancipation bezwecke, sondern eine den Landesinteressen und den Forderungen der Mächte entsprechende Lösung enthalte. Der Minister fügte hinzu: Wenn der Entwurf angenonunen worden sei, werde die Negierung ihre Pflicht thun; Jene aber, die ihn verwerfen sollten, würden eine schwere Verantwortung auf sich laden. Die Debatte wird am Montag fortgesetzt werden. —. lieber die Erfolge des Ministers Boerescu enthält die „R. fr. Pr." einen sehr interessanten Bericht, aus welchem wir Folgendes wiedergeben: Was die Aufnahme betrifft, welche Herr Boerescu bei den verschiedenen Cabinetten gefunden hat, so möchte ich zuerst hervorheben, daß deinselben vor seiner Abreise von dem Vertreter des deutschen Reiches in Bukarest, Herrn v. Rothenhan, der Rath ertheilt worden ist, nicht nach Berlin zu gehen, weil Fürst Bismarck dem rumänischen Finanzminister Demeter Sturdza kurz vorher eine sehr präcise Antwort auf seine Anfragen ertheilt hatte und weil der deutsche Reichskanzler seine

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