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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1879-09-23 · Heft 39 (23.9.1879) · p. Seite 612

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
43 (1879)
Issue
Heft 39 (23.9.1879)
Date
1879-09-23
Page
Seite 612 (sequence 4)
Language
German
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612 Die folgenden Bände, bei Maisonneuve et Cie. herausgekommen, erschienen 1878 und 18711 (436 und 306 Seiten) und bringen nur die Uebersetzung des Jerusalemischen Talmuds, und zwar der zweite Band die Tractate Pea, Demai, Kiläim, Schebiith; der dritte Band die Tractate Trumoth, Maafseroth, Maasser scheni, Halla, Orla, Biccurim. Man sieht, daß hiermit gerade der vierte Theil des ganzen Jerusalemischen Talmuds gegeben ist, und wünschen wir auf's Wärmste, daß es dem Verfasier an Kraft und Mitteln nicht fehle, das Werk zu vollenden. Anfangs hatte er die Absicht, im vollen Bewußtsein der großen Schwierigkeit, ein Werk von solchem Umfange allein auszuführen, mehrere Gelehrte zu dieser Arbeit zu vereinigen. Dies scheint sich aber nicht realisiren zu tvollcn. Der erste Band ist mit einer sehr lesenswerthen Einleitung versehen, sowie mit sehr nützlichen Sach- und Namensregistern und einer Concordanz der citirten Bibelverse; ebenso sind kurze erläuternde Bemerkungen dem Texte hinzugefügt, wie auch Berichtigungen und Ergänzungen als Anhang. Gleiches findet auch in den übrigen Bänden statt. Wir haben oben bemerkt, daß deutsche Arbeiten nur schwer in französische Kreise Eingang finden. Dies zeigt sich auch hier. Erst hu Laufe seiner Arbeit fand Herr Schwab Gelegenheit, von den hodogetischen Schriften Frankel's und von der Krotoschincr Ausgabe des Talmud Jeruschalmi Kenntnis; zu nehmen und sie zu benutzen. In der Einleitung citirt er die lateinische Uebersetzung der Mischna von Surenhuys (erschienen 1600 bis 1703 in Amsterdam) und die deutsche Uebersetzung Nabe's (erschienen in Ansbach 1760 bis 1763 — also nicht in Frankreich); dagegen erwähnt er nicht, daß derselbe Nabe Berachoth aus beiden Talmuden (Halle 1777) und den Tractat Pea aus dem Jerusalemischen Talmud (Ansbach 1781) ins Deutsche übersetzt hat. Ebensotvenig kennt er die Berliner Uebersetzung der Mischna unter der Redaction von Jost, die Uebersetzung von Berachoth von Pinner (Berlin, 1842) und die neuesten Arbeiten von Samter. Da sich die Einleitung über die Geschichte des Talmud, sowie auch über die Manuscriptc verbreitet, so durften schon obige Notizen nicht fehlen. Wir erkennen gern an, daß diese ausführliche Einleitung recht viel dazu beitragen tvird, über die Entstehung, das Wesen und die Form des Talmuds die Leser aufzuklären, doch vermissen wir auch hier ein tieferes Eingehen auf die Grundanschauung und das System des Talmuds, die wir in der Umwandlung des Religiösen und Ethischen in das Juridische, der Versetzung des Religiösen und Ethischen in das .In*, dein Politischen und Socialen entsprechend erkannten — eine Grundanschauung, mit welcher eben der moderne Geist auch innerhalb des Judenthums in Gegensatz getreten ist, da er das Religiöse und Ethische nur.als Sache des Gewissens betrachtet, innerhalb des Judenthums aber auch das Sociale und Politische als ethisch anerkannt wird ’)• l) c. unsere „Weltbewegende Fragen" Band II. S. 3ss. Abgesehen hiervon, können tvir die Uebersetzung des Herrn Schwab selbst, gegenüber den großen Schwierigkeiten, die bei der Uebertragung des Talmudischen in eine moderne Sprache zu überwinden sind, als sehr gelungen, vielfach meisterhaft bezeichnen, wenn auch, wie natürlich ist, über viele einzelne Sätze gestritten werden kann. Seine Leistung ist durchaus verdienstvoll und zweckentsprechend. Je langsamer nur jede vollständige Uebersetzung des Talnmd fortschreiten kann und je unsicherer es ist, daß eine solche jernals zu Ende geführt werden wird, desto wichtiger bleibt noch immer die Arbeit des Herrn Or. Israel Michel Rabbinowicz, von welcher uns jetzt der vierte Band vor liegt. Derselbe hat, wie unsren Lesern erinnerlich sein wird, zuerst das Erintinalrecht des Talmud, alsdann das Civilrecht insofern bearbeitet, als er aus den betreffenden talmudischen Tractate,, die tvichtigen Stellen nach der Reihenfolge im Texte übersetzt und commcntirt, so daß dadurch die Kenntnis; des talmudischen Rechts ans dein Talmud selbst gegeben und zugleich übersichtlich gemacht tvird. Dieser vierte Band enthält mm die Uebersetzung und Eommentirung des Tractates Haha Uiitlira, nachdem früher die Tractate Ivhethuboth, Haha Kama und Haba iMet'/ia erschienen sind. Zwei neue Bände sind bereits unter der Presse. Legislation civile du Thalmud. Xouveau commenlairc et traduclion critirpie du traitd Haha Halhnt pur le Dootcur Israel-Michel Habbinowicz. Tome IV. Paris. Ernest Tlmrin ct chez TAiileur, nie de Seine, 63. 1870. Indem wir hinsichtlich der Methode des Verfassers auf unsre früheren Besprechungen verweisen, wenden tvir uns mit Befriedigung zu der ausführlichen Einleitung, mit der der Verfasser auch diesen Band versehen hat. Er nimmt nämlich bei jedem Bande die Gelegenheit wahr, in einer Einleitung die Haupt,noinente zu besprechen, welche den, Texte des Bandes zum Gegenstände dienen und zwar vorzugstveise die, tvelche im allgemeinen Publicum controvers sind. Es liegt in der Sache, daß er hierbei bisweilen auf schon besprochene Gegenstände noch einmal zurüclkommt, um sie aus dem vorliegenden Bande ergänzend zu behandeln. Nachdem er daher zunächst den Inhalt vor, Haha Hathra nach den einzelnen Abschnitten angegeben, bespricht er 1) die Unterrichtspflicht, wo das von Josua, Sohn Gamata's, betvirkte Gesetz hervorgehoben wird, das die Verpflichtung, öffentliche Schulen zu gründen, bis auf jedes Dorf ausdehnte und das die angeinessenstcn Vorschriften über die Einrichtungen der Schule, die! Zahl der Schüler und die Wahl der Lehrer gab; .'» die Wohlthätigkeit, die in Israel nach den rabbinischen (Gesetzen .cuk unbeschränkte Ausdehnung gewann; 3) Polizei und Hvj giene, wo mancherlei polizeiliche und gesundheitliche Maßregeln j an's Licht treten. So gab es Inspektoren über die Maße, nicht aber über den Preis. Die internationale inetrologische! Eommission findet schon ein Vorbild. Der Kornwucher tvird

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