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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1879-09-16 · Heft 38 (16.9.1879) · p. Seite 603

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
43 (1879)
Issue
Heft 38 (16.9.1879)
Date
1879-09-16
Page
Seite 603 (sequence 11)
Language
German
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603 ©ii bemann, und der Rabbiner der jüdisch-orthodoxen Genreinde, Salomon Spitzer. Die zahlreich anwesenden Mitglieder des Sinuneringer Vethauses lauschten voll Spannung und Ehrfurcht, was ihre Oberhirten sagen würden. Der Angelegenheit wurde die umständlichste Erörterung zu Theil. De. Güdeinann gab Folgendes an: „Die öffentliche Religionsübung (wie es im Strafgesetze heißt) habe begonnen gehabt von dem Augenblicke an, wo die „Thora" aus der Vundeslade genommen wurde. Jndeß sei doch die Pause, während welcher nicht vorgelesen werde, keiner jener Momente, wo eine besondere Pietät an den Tag gelegt iverdcn muffe (!!), obwohl inan andererseits zur Bezeigung der Ehrerbietung im Bethause verpflichtet sei, auch wenn überhaupt kein Gottesdienst stattsinde. Lunzer seials Vorsteher wohl berechtigt gewesen, dahin zu wirken, daß keinem Irreligiösen die Ehre zu Theil werde, vor die Thora zu treten (also Gewissensrichter!). Wenn er dies in nicht geziemender Weise gethan, so sei sein Bildungsgrad daran schuld. Vielleicht aber hätte es noch mehr Aergerniß der Gemeinde gegeben, wenn jener Mann, der am Feiertage im Kaffeehause vor religiösen Juden Karten spielte, zur „Thora" gerufen worden tväre. Der zweite Sachverständige, Herr Salomon Spitzer, ein alter Mann mit weißem Bart, einem schlvarzen Sammetläppchen auf dem Kopf und langem, schlvarzen Rocke, sprach sich in demselben Sinne noch etwas prononcirter aus und wich darin von seinem Vorredner ab, daß er sagte, die öffentliche Religionsübung habe, überhaupt noch gar nicht begonnen gehabt (!!). Der öffentliche Ankläger, Staatsanwaltssubstitut Franz, hielt die Anklage aufrecht, lveil das Benehmen Lunzer's gerechtes Aergerniß erregt habe: der Vertheidiger I),-. Neu da bestritt aber auf Grund des Gutachtens der Sachverständigen, sowie wegen.Mangels böser Absicht, das Vorhandensein jeder gesetzlichen Schuld. Der Gerichtshof (Vorsitzender Landesgerichtsrath Sn an? erkannte auf Freisprechung. (Nach der N. fr. Pr.) (Die Leser mögen nrtbeilen, wer am meisten öffentliches Aergerniß gegeben *!) vermischtes. D er Fürst Primas S eitovß kv. Alls dem Lebendieses Kirchensürsten erzählen die „M. Lapvk" folgenden interessanten Zug: Einem in der Provinz hausirenden jungen Israeliten war unterwegs sein Pinkel aus dem Wagen herausgesallen, was der Urlglückslnensch erst dann innc ward, als er in Gran im Wirthshause abstieg. Da er den zwei Meilen langen Weg geschlafen hatte, tväre es eine hoffnungslose Sache gewesen. ' den verlorenen Pinkel suchen zu gehen, und so wendete er sich an seine Glaubensgenossen um Hilfe. Die Grauer Israeliten veranstalteten auch sogleich eine Sammlung nutet sich, deren! Ergebniß jedoch die Höhe des angegebenen Schadens nicht er- : reichte. Der arme Junge lamentirle schrecklich und wollte schon in die Donau springen, denn wie sollte er seinem Vater! unter die Augen kommen, dessen ganzes Vermögen /der in Verlust j gerathene Pinkel enthielt. Ein Herr, der ihn so lamentiren ' hörte, rief den jungen Israeliten zu sich, ließ ihn bei sich , niedersetzen, schrieb ihm rasch ein Bittgesuch und ermuthigte ihn, mit demselben in das Primatial-Palais zu gehen. - Der Junge glaubte zuerst, der Herr treibe nur Spas; mit ihm; als jedoch sein edler Gönner ihn selbst in die erzbischöfliche Residenz führte, ztveifelte er nicht länger an der guten Absicht desselben, nahm sich einen Rand und ging hinein in die Kanzlei des Primatial-Sekrctärs, wo man ihm sein Gesuch nbnahm und ihn am nächsten Tage wieder komme» hieß. Pünktlich zur bestimmten Stunde erscheinend, hörte er zu seinem größten Erj staunen, S.e. Eminenz wolle ihn selbst sprechen. Als er vor | ben Fürstprimas trat, zitterte er wie Espenlaub. Seitovßly . hielt die Bittschrift in der Hand und fragte mit sanfter Stimme: >„Jst aber auch Alles wahr, was hier geschrieben steht?" —! „Ja, bitte unterthänigst, antwortete der Gefragte, Alles ist buchstäblich wahr." — Und wie hoch beläuft sich Dein Schaden?" — „Es fehlen mir noch dreißig Gulden, gnädigster! Fürstprimas." — „Da, mein Sohn, nimm — sagte der Kirchensürst, ihm drei Zehner überreichend — Gott und das Glück geleite Dich, sei aber künftighin vorsichtiger, damit Du .Deinen armen Vater nicht wieder zu Schaden bringst." — Tags darauf erschien wieder der junge Israelit, und bat, vor-! gelassen zu werden. „Wie? — fragte der Primas neugierig j - ist Dir etwa ein neues Unglück zugestoßen?" „Rein,!dem Himmel sei Dank, sagte der Junge, im Gegentheil, das j Glück hat mir wohl: gewollt, der verlorene Pinkel ist tvieder j zum Vorschein gekommen, und weil ich lein Betrüger bin,! bringe ich die gnädige Spende Etv. Eminenz mir Dank zurück;" j und damit wollte er ihm die dreißig Gulden überreichen. „Behalte sie, mein Sohn, ries der Primas, und nimin meinen Segen j dazu; wandte auch ferner aus dem Pfade der Redlichkeit und j Gott wird mit Dir sein!" Der israelitische Jüngling entfernte j sich. Rach einigen Jahre?) war er ein vermöglicher '.Warnt und in der ganzen Gegend durch seine Rechtschaffenheit so bekannt, daß der Volksmund ihtn den Beinatnen „der Gutherzige" beilegte. Ueber die Unsterblichkeitslehrc im Pentateuch.! Die Frage, warum wohl in die mosaische Religionslehre die Unsterblichkeitslehre nicht formell ausgenommen woroen, eine . Frage, die schon so oft ventilirt worden, tritt jetzt tu französischen :w+'

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