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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1879-09-09 · Heft 37 (9.9.1879) · p. Seite 579

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
43 (1879)
Issue
Heft 37 (9.9.1879)
Date
1879-09-09
Page
Seite 579 (sequence 3)
Language
German
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579 Mangel leiden und unter einander intriguiren. Die Correj spondenten der großen englischen Blätter sagen das Entgegen-! gesetzte aus. Der Wiener Correspondent des Standard glaubt,, daß die rumänische Judenfrage der Versumpfung entgegengehe. > Boerescu habe seine Rundfahrt keineswegs mit großen Hoff-! nungen angetreten, aber die Judenfrage sei von rumänischer j Seite so geschickt mit anderen Fragen, zum Beispiel der Grün-; düng einer rumänischen Bodencreditbank, vermischt worden, daß^ eine schnelle Regelung derselben durchaus unwahrscheinlich sei. j Boerescu habe überall eine so günstige Ausnahme gefunden,- daß man aus ihr den Schluß ziehen kann, die Großmächte; würden auf die Vorschläge Rumäniens eingchen, und da die Gründung einer Bodencreditbank in Rumänien auf ungeheure Schwierigkeiten stoßen, die Emancipation der Juden aber von i ihr abhängig gemacht werde, so werde letztere auf unbestimmte! Zeit verschoben werden. So ziemlich das gerade Gegentheil! meldet der Times-Correspondent in Bukarest. Er sagt, in ] vielen vernünftig denkenden politischen Kreisen Rumäniens 1 werde die Mission Voerescu's mißbilligt, nicht einmal alle^ seine Collegen im Ministerrathe seien mit ihr einverstanden gewesen. Der Correspondent citirt einige Journalstimmen, welche sich dafür aussprechen, die volle Emancipation der Juden zu bewilligen, da Voerescu's Mission wahrscheinlich scheitern werde. Allein auch diese Journale meinen, man müßte dann dafür Sorge tra gen, den Ankauf von unbeweglichem Eigenthum durch Fremde möglichst zu erschweren --- was abermals ein Verstoß gegen Artikel -44 des Berliner Vertrages wäre. Unterdeß vermindern die rumänischen Ober- und Unterbeamten die Zahl der jüdischen Bewohner um einige Tausende. Unter dem Vorwände der Vagabondage treiben, sie ansässige Juden, Familienväter, Handwerker, wenn sie gerade nicht im Besitze eines Passes sind oder nachdem sie ihnen den Paß zerrissen haben, über die Grenze, und verletzen damit ihr eigenes Gesetz, welches dem als Vagabonden Angeschuldigten den Recurs an das Gericht gestattet, ohne dessen Erkenntnis; die Austreibung nicht stattsinden darf. Es hat dies bereits einen solchen Umfang angenommen, daß, tvie toir bereits gemeldet, der rumänische Minister des Innern in einem Circular an die auswärtigen Agenten sich deshalb zu rechtfertigen gesucht hat. Hierüber veröffentlicht die Wiener Allianz einen Artikel in den Wiener Blattern, in welchem es heißt: „Es wird gesagt, es sei dem rumänischen Präfecten bei der Anwendung des Vagabundengesetzes die größte Schonung eingcschärft worden. Was es mit dieser Schonung für ein Bewandtniß hat, läßt sich aus einer in unserm Besitze, befindlichen photographischen Abbildung entnehmen, in welcher die angeblich paß- und erwerbslosen Israeliten von militärischer Bewachung umgeben erscheinen, jedoch so respectabel allssehen, daß man sich kaum vorstellen kann, wie Wohl dort die anstän-. digen Bürger oder gar die Bojaren aussehen mögen. Alle Individuen sind in anständiger Kleidung, mit angenehmen, Vertrauen erweckenden Gesichtszüzen dargestellt. Es sind dies 26 Israeliten, die in Fvkschani aufgegriffen wurden, denen aber nicht das Mindeste zum Vorlvurfe gemacht tverden konnte, als daß sie im Momente des Erscheinens der behördlichen Organe nicht in der Lage waren, sich über ihre fremde Unterthanenschaft oder über ihre Steuerleistung auszutveisen — es betrifft zum Theil Personen, die seit mehr als dreißig Jahren mit ihren Familien daselbst kcöcn. Die Ernährer ihrer Familien tvurden auf diese Art unter Escorte an die Landesgrenze gebracht. Das k. u k. österreichisch-ungarische Consulat in Fokschani weiß auch von zwei österreichischen Unterthanen, die, um Getreideeinkäufe zu besorgen, sich vorübergehend dort aufhielten und trotz vorgewiescner legaler Paffe mittels Schubs entfernt worden sind." Die Behauptung, „daß die Moldauer Juden alle ihre Bekannten und Verwandten aus Galizien, der Bukowina rc. zu sich kommen lassen, weil dieselben binnen kürzester Zeit die gleichen 9!echte mit den Rumänen erhalten würden, und daß sie nicht nach Hunderten, sondern wie dichte Heuschreckenfchwärme kämen, herbeigczogen von der Lüge, sie würden Alle freie Bürger Rumäniens tverden", wird als böswillige Ersindung gebrandrnarkt. Es wird vielmehr in dem Artikel constatirt, „daß in den Bezirken Dorohoin und Bvtuschani, die doch wohl am ehesten gemeint sein könnten, seit mehr als einem Jahre auch nicht Eine jüdische Familie hinzugekommen ist." Bukarest, 24. August. Die Botschaft des Fürsten an den Senat und die Kammer lautete: „Meine Herren Senatoren! (beziehungsweise Deputaten!) Heute ist die Vertagung der außerordentlichen Session der gesetzgebenden Körper, welche mein.' Botschaft vom l 1. (23.) Juli anordnete, beendet. Sie nehmen deshalb ihre legislative Thäligkeit wieder auf. Meine Minister werden Ihnen die Acten vorlegen, tvelche sich aus die Revision des Artikels 7 der Verfassung beziehen, die durch den Artikel 44 des Vertrags von Berlin verlangt tvird, welchen Rumänien mit allen Opfern, die er uns auferlegt, durch die Stimme seiner Vertreter angenonuuen hat. Sie werden, »reine Herren Senatoren (öeziehungslveise Deputirten), die Zeit benützt haben, tvelche Ihnen die Vertagrnig der Kammern eingeränmt hat, um diese ernste Frage genau zu studiren. Ich habe deshalb die volle Uebcrzeugung, daß heilte der Senal lKammen und die Regierung allen Eifer, alle Vaterlandsliebe, alle politische Klugheit auswenden tverden, urn eine Enrschließung zu fassen, welche auf der einen Seite dem von ganz Europa proclamirten Principe der religiösen Freiheit und der ciuilcu und politischen Gleichheit Befriedigung gewährt und aus der andern Seite uilsere nationalen und öeonomischen Bedürfnisse mit diesen

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