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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1879-09-02 · Heft 36 (2.9.1879) · p. Seite 566

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
43 (1879)
Issue
Heft 36 (2.9.1879)
Date
1879-09-02
Page
Seite 566 (sequence 6)
Language
German
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566 Israeliten mobil macht. Trotz alledem ist es bewußte' Lüge oder ein Zeichen blödesten Umblickes und mangelhaftester Erfahrung, wenn man nur die Juden als Wucherer bezeichnet, und ich wiederhole hier meine schon an anderer Stelle gethane und von mancher Seite leidenschaftlich bestrittene Behauptung, daß es unter den sogenannten Christen verhältnißmäßig mindestens eben so viele, vielleicht mehr Wucherer und Halsabschneider giebt, als unter den Kindern Israels." - Später heißt es: „In gesellschaftlichen, hocharistokratischen Kreisen, in denen man feinste Bildung und christliche Gesinnung in Erbpacht zu haben glaubte, bin ich mit diesen meinen Ansichten oft auf den lebhaftesten Widerspruch gestoßen und man konnte mein „t'rublo" für die Juden, mein ..omporteniont," bei Vertheidigung derselben gar nicht begreifen, während ich meinerseits nimmermehr verstehen werde, wie sich ein gebildeter Christ so weit vergessen, von allem Anstande so weit entfernen kann, daß er eine ganze Neligionsgenossenschast, meinetwegen einen fremden, zu uns eingewanderten, aber von uns aufgenommenen Volksstamm summarisch in Acht und Bann erklärt und beschimpft. Wer in seinem Leben nur einen einzigen achiungswerthen Juden kennen lernte oder von einem einzigen solchen gehört hat, der muß, wenn er anders ein Gewissen besitzt, sein Urtheil wenigstens einzuschränken wissen und ehrlich Mitwirken, daß jedem Hep-Hep-Nufer energisch der Mund gestopft werde." 2rc/itu.u,cj'5ii Dcukschlaiid. Brct'lnn, 12. August. (Privatmitth.) Der unsittliche Charakter der ultramontanen Presse zeigt sich ganz besonders in der Zähigkeit, mit welcher sie, eben dem Strafrichter verfallen, ihre gehässige und gemeine Denuneiationen, tvenn auch etwas vorsichtiger, immer von Neuem beginnt. Die „Schles. Volks)", in ihrem Nedacteur und Verleger wegen der „jüdischen Neferendarien" in allen drei Instanzen verurtheilt und bestraft, bringt in neuer Form ihre Beschuldigungen und Schmähungen vor, damit erweisend, tvie gering ihr Gerichte und Gesetze gelten, sobald sie eine Darstellungsweise 311 finden glaubt, welche der Strafrichter nicht treffen kann. Jndeß giebt es doch ein Tribunal, dem Niemand entgeht, und sicherlich erkennt die öffentliche Meinung immer mehr, welch' eine Schlange in dieser Presse lebt, d. h. beißt und vergiftet! Die „Breslauer Zeitung" Vom 7. August enthält denn auch eine Zurechtweisung, die so kernig und zutreffend ist, daß sie nicht allein jeden Leser von der Wahrheit überzeugt, sondern auch wie gefährlich für alles Recht, für alles gesellschaftliche Leben, jene schwarzen Gesellen sind! Ferner: „In gewissen Claffen und Gesellschaftskreisen existirt eine Abneigung gegen das Judenthum, die an das natürliche Verhältniß zwischen Hund und Katze erinnert und jederzeit bereit ist, den Juden ungehört zu verdammen; möchten diese flüchtigen, aber wohlgemeinten Zeilen dazu beitragen, die Beziehungen solcher Kreise zu den Juden erträglicher und fteundlicher zu gestalten, und möchte jeder Christ es als eine Ehrenpflicht erkennen, auch im Juden vor allen Dingen seinen Menfchenbruder zu achten und zu lieben." Am Schluffe seines Aufsatzes ruft dann der Verfasser aus: „So empfehle ich denn jedem Einsichtigen und Edelgesinnten, der hinsichtlich der Kinder Israels etwa noch einen Nest mittelalterlicher Anschauungen im Herzen birgt, diesen vermorschten Rest auszutilgen und überall dem jüdischen Menschenbruder auch menschlich zu begegnen, denn kein sittlich freier Mann darf besserer Einsicht und der Stimme des Gewissens zum Trotz die Fesseln des Vorurtheils tragen und sich aus Scheu vor dem Spott und der Macht der Hep-Hep-Nufer zum Heloten der gemeinen Menge erniedrigen." Möge dieser wohlgemeinte Appell recht viele offene Herzen finden! Es gereicht freilich unserer Zeit nach einem Jahrhundert schwerer Kämpfe nicht zur Ehre, eines solchen Aufrufs noch zu bedürfen. Dein Manne aber unsren Dank, dem er aus der vollen Seele und dein denkklaren Geiste stießt! xcStxdkeit. Breslau, 16. Aug. In einem „die preußische Rechtspflege nach dem 1. October 1679" betitelten Artikel der „Brcsl. Ztg." heißt es: „Die Eidesleistung, bei welcher der Richter das Varet aufsetzcn soll, erfolgt mit erhobener Hand und der Schlußformel: ,So wahr mir Gott helfe/ Wir halten diese zwingende Verallgemeinerung des jetzigen Judeneides für einen Gewissenszwang gegen Diejenigen, welche wie der Verfasser selbst in der Erhebung der drei Schwurfinger, Anrufung des Heilandes und Entblößung des Hauptes vor Gottes Namen und Angesicht den Ausdruck ihres christlichen Glaubens finden, ohne welchen für sie der Eid keine Bedeutung hat. Man sollte die Christen der Landeskirche nicht schlechter behandeln, als jene abgesonderten Neligionsgesellschaften, denen an Stelle des Eides der Gebrauch der bei ihnen üblichen Betheuerungsformeln gestattet ist, noch sollten wir uralte fromme Sitten und Gebräuche unseres Volksthums gleichgültig hingeben an eine Freiheit und Menschlichkeit, unter deren Deckmantel schließlich fremde Besonderheit zur Herrschaft gelangen will." Hierzu bemerkt die „Gernrania": „Es ist ein erfreulicher Fortschritt, daß sogar die „Brest. Ztg." schon von den Juden

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