Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 43 (1879)
- Issue
- Heft 35 (26.8.1879)
- Date
- 1879-08-26
- Page
- Seite 552 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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552 habe den von ihr bezüglich des Schulwesens gehegten Erwartungen im Ganzen nur wenig entsprochen. Es läßt sich aber doch nicht in Abrede stellen, daß sie, insonders für uns Juden, segensvolle Spuren zurückgelassen hat, die sich nicht leicht wieder verwischen taffen dürsten. Daß unter Falls Aegide die israel. Neligionslehre in Gymnasium und Realschulen viel' fach obligatorisch erklärt und als solche darin eingeführt, auch eine große Anzahl von Rabbinen mit deren Ertheilung in denselben betraut worden ist, ist gewiß von nicht zu unterschätzender Bedeutung, eben so wie, daß viele israel. Elementarlehrer in den letzteren Jahren Anstellung an Simultan-Volksschulen gefunden haben. Beides ist als ein großer Fortschritt auf diesem Boden zu betrachten, der nicht leicht wieder rückgängig gemacht werden kann. In den hesscndarmstädtischen Orten Darmstadt, Offenbach, Gießen, Worms, Borget, Oberingelheim, Allgerod und inehren anderen, sind israel. Elementarlehrer ganz pragmatisch mit denselben Rechten, wie die christlichen, an den allgemeinen Volksschulen angestellt worden, was um so mehr Anerkennung verdient, als diese niederen Volksschulen in der Siegel wenig oder gar nicht von jüdischen Kindern besucht werden, aus dem bekannten Grunde, weil wir unsere Kinder gern einen höheren Unterricht genießen lassen, als die Volksschulen ihn gewähren. Nicht genug damit, giebt es jetzt in unserem Großherzogthume eine große Anzahl jüdischer Gemeinden, selbst kleiner Landgemeinden, die von ihren bürgerlichen Ortsvorständen ansehnliche Geldbeiträge zum Gehalte ihrerReligionslehrer erhalten. Daß wir Rabbinen des G roßberzogthums in letzteren Jahren durch das Gesetz Mitglieder der Ortsschulvorstände, der Armcncommissionen, aller ähnlichen gemeinheitlichen Institute geworden sind, dürfte auch als ein bedeutender Fortschritt, den wir der Aera Falk verdanken, zu betrachten sein. Und bei dieser Gelegenheit finde noch folgende statistische Notiz Ertvähnung. Die Juden des Großherzogthums Hessen bilden 3"/,, der Gesammtcinwohnerschaft des Landes. Unter den 400 Sträflingen des Großhzl. Landcszuchthauses Marienschloß befindet sich aber zur Zeit nur Ein, sage Ein Jude, und dieser nur noch für kurze Zeit; gewiß kein unrühmliches Zeugniß für die Moralität unsrer Glaubensgenossen. Dr. Levi. Bielefeld, 8. August. (Berichtigung.) Die in Nr. 32 der A. Z. d. I. enthaltene, dem „Centralblatte für die gesammte Unterrichts-Verwaltung in Preußen" entnommene Notiz, beruht, so weit sie die „Unterst.-Casse des Vereins isr. Elementarlehrer für Westfalen und der Rheinprovinz" betrifft auf einem kleinen Jrrthmn, indem aus dem Nachlasse des verstorbenen Rentners Rosenberg zu Rheda nicht 3656 Mark 31 Pf., sondern 3758 Mark der genannten Casse zugeflossen sind. — I. Blumen au. Frankfurt a. M, 6. August. (Privatmitth.) In Nr. 28 Ihres gesch. Blattes findet sich in dem Berichte des „Vereins israelitischer Lehrer in Schlesien und Posen" die auf Jrrthum beruhende Mittheilung, daß die „Achawa" mit der Lebensversicherungsgesellschaft Victoria in Berlin einen Vertrag abgeschlossen habe. Die Verwaltung der Achawa bittet Sie um gefl. Aufnahme dieser Berichtigung mit dem Hinzufügen, daß niemals seitens der Achawa mit oben genannter Gesellschaft ein Vertrag abgeschlossen worden ist, und daß die Achawa auch nicht sich veranlaßt sieht, einen solchen einzugehen. — Adolf Teblöe. Aachen, 8. Aug. Die „Germania" schreibt von hier: „Die Stadt Aachen hat, nach der „Rh.-Westf. Schulztg." gegenwärtig Schulclassen: 1) katholische 123 mit 9123; 2) evangelische 6 mit 346; 3) jüdische 1 mit 66 Kindern. Der städtische Zuschuß beträgt ad 1) 191,919,91, ad 2) 10,094,20, ad 3) 2041,20 M., also pro Kopf ad 1) 20,08, ad 2) 29,17, ad 3) 30,93 Al. Auf welchem Rechtstitel der im Etat der jüdischen Schule sigurirende „Antheil des R ab bin ergehaltes für Ertheilung des Religionsunterrichtes" — 600 M — beruht, möchte wohl einer Erläuterung und Aufklärung bedürfen." (Diese Aufklärung ist nicht schwer zu geben. Der Rechtstitel liegt darin, daß die Juden relativ weit mehr zu den Bedürfnissen der Stadt steuern und deshalb noch einen beträchtlichen Theil von den Schulkosten für die katholische und evangelische Bevölkerung zahlen. Das Jesuitenblatt scheint aber nur „das Recht der Katholiken" zu kennen.) Fürth, 6. August. (Privatmitth.) Seit der Einführung des Civilgesetzes am 1. Januar 1876 sind aus hiesiger Gemeinde bereits vier Fälle zu verzeichnen, in welchen zwischen Juden und Nichtjuden die Ehe vor dem Standesbeamten geschlossen wurde. Von den eheschließenden Theilen waren die Braut stets Jüdin, der Bräutigam stets Christ, ohne daß eine Eonvcrtirung dabei stattfand und wenn es zumeist angesichts der Ansprüche, tvelche jüdische Herren an die Braut stellen, eben der Geldpunkt ist, durch welchen unvermögende jüdische Mädchen zur Eingehung einer Mischehe leichter sich entschließen, wenn sie dadurch eine gesicherte Existenz zu begründen glauben, so war solches bei einigen der bczeichneten Fälle nicht anzuwenden, es würde die Mitgift der Braut auch für eine entsprechende jüdische Partie genügt haben. Der eigenthümlichste Fall war der folgende. Die jüdische Braut war die Tochter eines Ehepaares, von welchem der Vater Christ, die Mutter Jüdin ist, die Kinder sind als Juden in die Geburtsregister eingetragen und ist namentlich an den Knaben stets der Beschneidungsact vollzogen worden. Nun ehelichte die jüdische Tochter eines confessioncll verschiedenen Ehepaares einen Christen, durch welche Hcirath in der betr. Familie nun Juden, Katholiken und Protestanten vertreten sind. In einem andern Falle soll auch durch den Prediger der freien Gemeinde die kirchliche