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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1879-08-19 · Heft 34 (19.8.1879) · p. Seite 531

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
43 (1879)
Issue
Heft 34 (19.8.1879)
Date
1879-08-19
Page
Seite 531 (sequence 3)
Language
German
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531 Ich hoffe, geehrter College, daß Sie diesen Zeilen die Aufnahme gewähren, u. s. w. j E, A. A st ruc, Groß-Rabbiner von Belgien." Nach Empfang dieser Zuschrift lasen wir die Abhandlung des Herrn Astruc und unsren ersten Artikel — denn auf diesen allein bezieht sich die Entgegnung — noch einmal, und waren erstaunt und erfreut zugleich, den Verfasier jener Abhandlung jetzt behaupten zu sehen, mit einem Male mit uns in völliger Uebereinstimmung zu sein. Aus der Abhandlung selbst lesen wir dies allerdings noch heute nicht heraus. Jndeß hierüber zu streiten, wäre nicht loyal. Bestimmend für uns ist im Augenblicke, daß Herr Astruc erklärt, die Göttlichkeit der Offenbarung nicht verneint haben zu wollen. Wir hätten nur gewünscht, daß er dies den Angriffen der Clerikalen und den Behauptungan der Freidenker gegenüber offen erklärt und nicht geschwiegen hätte, so daß er diese Erklärung nicht blos innerhalb der jüdischen Kreise abgegeben. Bestimmend ist für uns diese Erklärung jedoch, weil. es nunmehr von unserer Seite nicht ehrenhaft .wäre, den Gegenstand bei dieser Gelegenheit zu ventiliren. Wir werden aber bald Veranlassung nehmen, ihn selbstständig und frei von jeder Polemik zu behandeln'). Wenn Herr Astruc bemerkt, daß unsere Interpretation nicht uns angchöre, so weiß er natürlich, aus welcher Quelle er die seine geschöpft, wir haben die unsrige nur aus dem Schristtert gezogen. Warten wir übrigens ab, ob unser geehrter College auch betreffs unsres zweiten und dritten z Artikels Bemerkungen zu machen habe. .' Orr. Kiunpf in Rumänien. Y. Während der vierwöcheutlichen Pause, welche die rumänische Negierung in das von ihr aufgeführte Spiel hat eintreten lassen und bevor der folgende Aufzug anhebt, hat —• j und dies ist im Augenblick das Wichtigste — die officiöse „Norddeutsche Allgemeine Zeitung" einen Artikel gebracht, welcher als Ausdruck der deutschen Negierung und hiermit zugleich der englischen, französischen und italienischen zu betrachten und geeignet ist, die Hoffnungen der Rumänen, Europa um die Erfüllung des Artikel 44 zu betrügen, völlig niederzudrücken. Er lautet wörtlich: „Mit dem letzten Personenwechsel i« Ministerium Rumäniens scheinen in dem genannten Lande etwas günstigere 1) Unsre Ansichten, Beweise und Erklärungen der göttlichen Offenöarung haben wir übrigens in unsrem Bibelwerk und in unsrer aussübrlichen Religionslchre längst dargelegt, und wollen wir schon hier, um jeder Zweideutigkeit vorzndengen, darauf verweisen. Aussichten für die endliche Erfüllung jener Verbindlichkeiten aufgegangen zu sein, welche der Berliner Congreß dem genannten Fürstenthum aufcrlegt hatte. Daß diese Erfüllung so lange auf sich hatte warten lasten, daß Nnmänien allein den Versuch machen konnte, einen gemeinsamen Spruch aller europäischen Großmächte bisher so gut wie unberücksichtigt zu lasten, ist vielleicht und auch daun nur zum Theile aus der Gunst der Verhältnisse zu erklären, von welcher Rumänien und seine Geschicke seit einer Reibe von Jahren getragen waren. Im Widerspruch mit zu Recht bestehenden Satzungen hatten die rumänischen Fürstenthümer seinerzeit ihre nationale oder politische Einigung eigenmächtig zur vollendeten Thatsache gemacht und der europäische Areopag hatte in wohlwollender Würdigung der nationalen Bestrebungen der Rumänen jener Thatsache seine nachträgliche Zustimmung nicht vorenthalten. Wenige Jahre später schlug eine neuerliche Aufwallung gegen die Principien der Loyalität dem rumänischen Volke wiederum zum Glücke aus, indem sie ihm einen Fürsten znführte, dessen Persönlichkeit und dessen Name als Garantie einer weiteren normalen Entwicklung betrachtet werden «rußten und dem Lande eine Reihe politischer und wirthschastlicher Errungenschaften von hoher Bedeutung zuwendeten. Und so große unb schwere Lasten der letzte orientalische Krieg dem rrunäuischen Volke auch aufgebürdet haben nrochte, so hat er demselben doch auch den unermeßlichen Vortheil gebracht, seine politischen und «rilitärischen Institutionen in einer kritischen Zeit erproben und vor Gesammt-Europa den Anspruch auf die Anerkennung seiner nationalen und staatlichen Unabhängigkeit erheben zu können. Rumänien fand mit diesem Ansprüche bei dein Berliner Congreß bereitwilliges Entgegenkommen; im Interesse der Civilisation, in logischer Folge der Grundsätze, tvelche im Allgemeinen für den Versuch einer Regelung der Verhältnisse im Orient nraßgcbend sein mußten, wurde die Anerkennung der Unabhängigkeit Rumäniens mit der Verpflichtung verbunden, dein Grundsätze der religiösen Gleichberechtigung in [einer Gesetzgebung volle Geltung zu gewähren. Während aber, die Beschlüsse des Berliner Cougresses in allen übrigen Punkten zur Ausführung gelangt oder derselben nahe sind und im Besonderen die europäischen Großmächte selbst nichts unterlassen, um ihre Achtung vor den Entscheidungen desselben an den Tag zu legen, bat Rumänien das eigenartige Schauspiel geboten, daß Regierung und Parlaments- Parteien dort bisher statt zur Erfüllung nur zu einer kritischen Erörterung des vorn Congreffe für Rumänien gefaßten Beschlusses angeregt erschienen. Es wäre vielleicht nicht unberechtigt gewesen und hätte von Seite der großen Machte, die Rumänien schon so zahlreiche Beweise einer wohlwollenden Gesinnung gegeben haben, gewiß eine unbefangene Würdigung gefunden, wenn über die Details der Ausführung des Congreßbeschlusses nngesichls der obtvaltcnden besonderen Verhältnisse in den 34*

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