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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1879-08-12 · Heft 33 (12.8.1879) · p. Seite 522

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
43 (1879)
Issue
Heft 33 (12.8.1879)
Date
1879-08-12
Page
Seite 522 (sequence 10)
Language
German
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In diesem Augenblicke scheint es mir nicht opportun, mich, weder über die Natur der Lösung, welche ich triumphiren sehen möchte, noch über die Stellung genau auszusprechen, die wir einnehmen würden, wenn sich zwischen Rumänien und uns keine Uebereinstimmung Herstellen sollte. Unter Anderem legt mir eine Rücksicht die größte Zurückhaltung auf: diejenige, daß wir bis jetzt in Uebereinstimmung mit der deutschen, französischen und italienischen Negierung gehandelt haben. Nun, da in der rumänischen Frage England als Mitglied einer europäischen Allianz handelt, könnte es sich nicht compromittiren, ohne zugleich seine Verbündeten zu compromittircn, was wahrlich nicht erlaubt ist. Ich muß mich daher für den Augenblick darauf beschränken, zu constatiren, daß nach meiner Meinung der Herr Baron von Worms die Lage der Israeliten in Rumänien nicht übertrieben hat. Die Uebelstände dieser Lage sind zur Zeit des Berliner Eongresscs den Mächten dermaßen ausgefallen, daß sie, allen diplomatischen Gebräuchen und Traditionen zuwider, die offizielle Anerkennung der rumänischen Unabhängigkeit von der Erfüllung wichtiger Reformen in der inneren Gesetzgebung des Landes abhängig machten. Dies geschah durch einen feierlichen Act, den, nach meiner Meinung, die Mächte nicht zurücknehmen können. (Beifall.) . Nicht ohne Grund sagte soeben der Baron von Worms, das; Rumänien seine Existenz dem guten Willen und der Freundschaft der Mächte verdanke. Es ist wahr, daß das Fürstenthum den letzten Schritt zur Erlangung seiner Unabhängigkeit ganz zuerst mit Hülfe Rußlands gethan. Aber dem von England, Frankreich und Italien vergossenen Blute im Krimkriege verdankt es, daß es unter dem gemeinsamen Schutz der Mächte gestellt wurde und thatsächlich die Unabhängigkeit erlangt hat, welche ihm ein großer diplomatischer Act unter gewissen Bedingungen gesichert hat. Wir haben also wohlbegründcte Rechte auf die Dankbarkeit Rumäniens, und ich glaube nicht, daß dieses Fürstenthum irgend einen Ausspruch unserer Meinung betreffs seiner inneren Angelegenheiten unzukömmlich finden kann, und wenn diese Meinung auch noch so streng wäre, denn wir haben das Recht erkauft, ihm darüber unsere Ansicht kund zu thun. Was nun die Zukunft betrifft, so könnte Rumänien keinen größeren Mangel an politischer Klugheit betveisen, als wenn es sich nicht buchstäblich nach den Bestimmungen des Berliner Vertrages richtete. Niemand in der That kann sich verhehlen, daß das Gleichgewicht der Donauländer in diesem Augenblicke sehr schwankend ist, daß alle europäischen Mächte daran arbeiten, es zu befestigen, und daß jedes Fürstenthum, welches sich weigert, dem zu diesem Zwecke ausgestellten internationalen Vertrage sich zu unterwerfen, dessen Haltbarkeit dadurch bedroht und schädigt. Und wenn es sich ereignen sollte, daß durch einen Zusammenfluß unvorhergesehener Ereigniffe neue Complicationen eintreten und daß es nothwendig würde, die Grenzbestimmungett zu verändern, so würde ein Staat wie Rumänien, der seine Existenz den anderen Mächten verdankt und dessen Existenz noch zum großen Theile von seiner Befolgung der internationalen Verträge abhängt, seine Mißachtung der europäischen Verträge mit dem ernstlichen Angriff, den seine Aussichten auf eine zukünftige Existenz erleiden würden, theuer bezahlen (Beifall.) Wenn ich mich hier auf diese Bemerkungen beschränke, in Gegenwart einer Deputation so bedeutender Männer und nach den interessanten Mittheilungen ihres Interpreten, wird man mich vielleicht etwas lakonisch finden. Meine Herren, ich kann Sie nur um Verzeihung bitten, indem ich Sie daran erinnere, daß meine Stellung und der gegenwärtige Stand der rumänischen Frage mir verbieten, dem, was ich gesagt habe, noch irgend Etwas hinzuzufügen. Ich schließe also mit der Versicherung, daß so viel ich weiß, die Ansicht der Mächte, mit denen wir gemeinsam handeln, sich seit vorigen Jahren rächt geändert hat. (Beifall.) Baron von Worms. Ich danke Ihnen, Herr Minister, für die lichtvolle, offene Erklärung, welche Sie uns soeben gegeben haben. Sie haben uns versichert, daß die Regiemng ihre ganze Macht benutzen würde, um die bürgerliche und religiöse Freiheit der israelitischen Bevölkerung Rumäniens zu sichern. Wir entfernen uns also vollkommen befriedigt. Türkei. Philippopcl, 17. Juli. Der unbegrenzten Herrsch- und Habgier der Bulgaren in Ostrumänien weiß der türkische General-Gouverneur Aleko Pascha den genügenden Widerstand nicht zu leisten, vielmehr übt er jener gegenüber eine Nachsicht, die zu gefährlicher Schwäche wird. Man schreibt der N. Fr. Pr.: Diese, leider nur zu oft von den Bulgaren mißbrauchte Nachgiebigkeit des General-Gouverneurs kam auch deutlich in der Karlowaer Affaire zum Vorschein. Während über die Thätigkeit der dahin entsendeten Untersuchungs-Commission noch immer vollständiges Dunkel herrscht und von den Excedenten notorischerweise bis jetzt kein einziger zur Verantwortung gezogen worden ist, wird den bulgarischen Organen gestattee, die Opfer der Karlowaer Unruhen als die Schuldigen hinzustellen und das Anathema über sie zu verhängen. Die „Maritza" schleudert aus diesem Anlasse den Bannfluch über alle Juden in Ost-Rumelien und sagt in ihrer Nr. 95 wörtlich: „Ein Bulgare, welcher einem Juden was immer verkaufen oder von ihm was immer kaufen sollte, wäre nicht nur unwürdig, den Namen eines Bulgaren zu tragen, sondern träte die menschliche Würde überhaupt mit Füßen. Keine Macht der Welt würde uns zwingen können, commerzielle oder sociale Beziehungen mit diesen Elenden zu unterhalten!" In nichtbulgarischen Kreisen verhehlt man sich nicht, daß der in der Negierung sich

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