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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1879-08-05 · Heft 32 (5.8.1879) · p. Seite 502

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
43 (1879)
Issue
Heft 32 (5.8.1879)
Date
1879-08-05
Page
Seite 502 (sequence 6)
Language
German
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502 Moldau an. Bald gewahrte man keinen andern Unterschied mehr zwischen diesen und den Ersteren, als jenen der Sprache, da die Einen Spanisch, die Anderen einen mit deutschen Wörtern vermengten Dialect redeten" „Während dieser Zeit hatte der mit seiner politischen Umgestaltung, der inneren sowohl als der äußeren, beschäftigte rumänische Staat die Fragen vernachlässigt, welche damals untergeordneter Natur schienen, und die auf die Fremden be züglichen Gesetze enthielten keine Bestimmung, welche sie verhindern konnte, sich in einer Weise zu organisiren und zu constituiren, daß sie als wirkliche Staaten im Staate erschienen- Von dieser Situation Nutzen ziehend, verstanden es die Israeliten, welche bei uns eine volle und uneingeschränkte religiöse Duldung gefunden hatten und sich vollständiger Freiheit der Bewegung erfreuten, sich als besonderes Gemeinwesen mit beinahe absoluter Selbstverwaltung, nicht allein vom religiösen, sondern auch vom administrativen und finanziellen Standpunkte zu constituiren; sie fanden sogar mit Hülfe der Alliance israclite Mittel und Wege, sich zu einer starken politischen Association zusammenzuschließen, die ihre Agenten im ganzen Lande hatte und von einen: außerhalb Rumäniens etablirten Eentrum die Richtung und die Impulse empfing." j Diese ganze Darstellung bezweckt in schlauer Weise $u| erklären, daß alle rumänischen Juden „Fremde" seien und! warum man selbst den seit Jahrhunderten ansässigen fyantosj lischen Juden die ihnen 1848 verliehenen Rechte wieder ge-! nommen habe. Das geschichtliche Moment ist schon oft hinlänglich als falsch erwiesen, da Juden in Rumänien seit ungleich längeren Zeiten ansässig waren. Das ganze Manöver wird aber durch das Gewicht klar, welches man der Verwaltung der jüdischen Gemeinden und dem Einflüsse der Alliance | imiv. zuschreibt, um die Juden als „Staat im Staate" und! unter der Leitung eines auswärtigen Eentralkörpers stehend | zu bezeichnen. Jeder Sachkundige weiß, daß das Alles nur j fingirt ist. j Durch diese schwächliche Darstellung glaubt der Minister einen festen Boden gewonnen zu haben, auf welchem der Artikel -14 des Berliner Vertrags illusorisch gemacht werden könne. Die Juden sind Fremde, unter einander und mit einem auswärtigen Centrmn verbunden, es gilt nur noch, sie in ihrem Wesen und ihren Anforderungen anzuschwärzen. Der Minister versucht dies folgendermaßen: „In einer Lage wie die unsere wird schon die bloße Frage der den Fremden zu verleihenden bürgerlichen Rechte eine ungemein schwierige. Wenn auch in der That keine Unzukömmlichkeit zu befürchten ist, falls es sich um eine gewisse Anzahl von Fremden handelt, die sich von einem Staate in den andern begeben, um ihren Handels- oder industriellen Geschäften nachzugehen, so ist dies doch ganz anders, wenn man sich einer förmlichen Invasion von Fremden gegenübersieht, die sich auf Hunderttausende von Individuen beziffern. Was in noch augenfälligerer Weise darthut, daß diese Furcht allein uns beseelt, ist der Umstand, daß vor dem Bestehen dieser Gefahr Rumänien bei sich den Fremden weit beträchtlichere Rechte und Vortheile gewährt hat, als sie in anderen Staaten genoffen, und daß es dies aus eigenem Antriebe, ohne irgend welche auswärtige Nöthigung gethan. Augesichts aber dieser Waffen von Einwanderern gebot ihm sein Selbsterhaltungstrieb ein umsichtigeres Verhalten. Es handelte sich in der That um eine zahlreiche, in jeder Beziehung heterogene, maffenhaft ins Land eindringende und in der Moldau beinahe ein Viertel der Gesammtheit auSmachende Bevölkerung; es waren keine Engländer, Franzosen, Italiener, Deutsche: es waren vielmehr Leute ohne bestimmtes Vaterland, ohne andere Nationalität, als welche ihnen ihre Eigenschaft als Israeliten verlieh, und sich je nach Umständen des Schutzes bald dieser, bald jener auswärtigen Macht bedienten. Es waren Leute, die ihre Unterhaltsmittel nicht in der Arbeit suchten, welche zur Entwicklung der Production und des Rcichthums eines Landes beiträgt, sondern im Schacher und im Wucher, die es zu Grunde richten. Durch diese Mittel und unter dem Schutze,sogar unserer eigenen Gesetze machten sich die Israeliten zu Herren eines ansehnlichen Theiles der Eapitalien unseres Landes und legten dieselben in unbewegliche:: Gütern, an. Namentlich in der Moldau befindet sich ein großer Theil des bäuerlichen Grundbesitzes in ihren Händen. Wenn man nun folgerichtig das Recht, Bauerngüter zu kaufen, welches im Jahre 1864 verliehen, auf alle Fremden ohne Unterschied ausdehnen wollte, selbst mit Einschränkungen, welche die nationalen Interessen beruhigen würden, so würde bald der bäuerliche Grundbesitz in der Moldau ganz in die Hände der Juden übergehen." „Dies, Herr. ist der delicateste Punkt der Frage und die Hauptursache der Beunruhigung und Aufregung, welche im Lande herrschen. Ter bäuerliche Grundbesitz spielt in der That die Hauptrolle in der politischen Organisation des Landes, namentlich bei der Zusammensetzung der Wahlcollegien, welche den Senat ernennen und auch zur Bildung der Deputirten- Kammer beitragen. Wenn dieser Besitz in die Hände von Fremden überginge, würden die ohnehin schon wenig zahlreichen Wahlcollegien dcsorganisirt, annullirt und die Ergänzung dcs Senats namentlich sehr schwierig gemacht." „Wenn diese Fremden, bevor sie sich mit der rumänischen Nation verschmelzen, auch noch die politischen Rechte erhielten, wie sie ihre Leitung von Außen empfangen, so würde man bald in Rumänien eine Art Dualismus der Tendenzen entstehen sehen, der unserer Nationalität verhängnißvoll werden müßte." — Dies sind Behauptungen und Voraussetzungen, von denen der Minister glaubt, daß sie den in Europa noch vorhandenen! Vorurtheilen gegen die Juden entsprechen, und deshalb um so

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