Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 43 (1879)
- Issue
- Heft 32 (5.8.1879)
- Date
- 1879-08-05
- Page
- Seite 500 (sequence 4)
- Language
- German
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500 Gespannt sind wir jedoch auf Das, was Europa beschließen wird. Ein merkwürdiger Vorgang von höchstem Interesse bleibt es immer. Das Schicksal der rumänischen Juden ist eine europäische Frage geworden, wie eine solche bis jetzt noch niemals vorgekommen. Denn als es sich um die Lage der Israeliten in der Schweiz handelte, galt es nur Handelsverträge mit den einzelnen Staaten. Hier aber hat sich ganz Europa in einem bindenden Vertrage zu einer Forderung des Rechtes vereinigt, die hierdurch zu einem integrirenden Theile des europäischen Staats- und Völkerrechtes geworden, und welche nun die Schlauheit östlicher Halbbarbarcn durch ein heimtückisches Spiel illusorisch zu machen sucht. Daß unsre Ansicht die richtige ist, erweist uns ein Schreiben aus Rumänien, welches wir hier wörtlich geben. Bottoschan, 15. Juli 1879. Mit aufrichtiger Genugthuung erfüllt es die Juden Rumäniens, daß fast die gesammte europäische Presse ihrer Angelegenheit Sympathien entgegenbringt, welche nur dort möglich sind, wo für Freiheit und Recht, die höchsten Güter der menschlichen Gesellschaft, eingestanden wird. In der That, der Antrag der Majorität der Commission der rumänischen Kammern (welcher Antrag auch von der Majorität der Sectionen angenommen wurde) hat einen Sturm der Indignation seitens der liberalen europäischen Blätter hervorgerufen, tvclchcr Jeden überzeugt, daß unsere Sache eine gerechte ist und daß nur Solche, die stets in eitler Selbstverblendung leben, daran festhalten können, sie würden durch Derartiges den Principien des neunzehnten Jahrhunderts und dem in Europa herrschenden Geiste des Fortschritts gerecht. Leider giebt es aber auch Blätter, welche die öffentliche Meinuug glauben machen wollen, daß wenigstens das liberale Cabinet Bratiano in der Frage der Judencmancipation einen andern Standpunkt einnimmt. Damit wollen sie viel eher dem Ministerium Bratiano, dessen Stunden vielleicht gezählt sind, einen Dienst erweisen, als der guten Sache nützen. Bekanntlich gipfelt das Project der Majorität der Commission darin, daß alle Juden, die jetzt in Rumänien leben, als Fremde zu betrachten seien und daß ihnen durch rigorose Naturalisationsgesetze der Weg zur Erlangung des Jndigenats fast für immer versperrt sein soll. Nun aber unterscheidet sich der Antrag der Negierung in nichts, was eine höhere Auffassung der Frage bekunde. Auch die Negierung stimmt mit der Commission darin überein, daß alle Juden, auch die, welche ün Lande geboren sind und sich niemals einer fremden Protection erfreuten, nur auf individualem Wege durch ein Kammcrvotum von Zweidrittelmajorität naturalisirt werden können. Nur will die Negierung Europa gegenüber mit der Ausführung des Artikels 44 des Berliner Vertrags in-der Weise beginnen, daß sie gleichzeitig mit'der Revision des Artikels 7 der Verfaffung in eben angcdeuteter Weise den Kammern eine Liste von einigen Juden vorlegen will, denen schon jetzt, und zwar ein für alle Mal, die Heimathsberechtigung votirt werden soll. In diese Liste sollen folgende Kategorien ausgenommen werden: 1) die, welche Militärdienste geleistet; 2) die, welche, rumänische Schulen besuchend, das Baccalaureat erlangt; 3) die, welche im Lande Fabriken errichtet; 4) die, welche Wohlthätigkeitsinstitute geschaffen und 5) die, welche ein wiffenschaftlichcs Werk in rumänischer Sprache geschrieben haben, diese alle, wenn sie im Lande geboren sind und sich niemals einer fremden Protection erfreuten. Freilich ist das geschickt angelegt, um die öffentliche Meinung irre zu führen und Europa gegenüber zu behaupten, daß man den „würdigen Israeliten" das Bürgerrecht nicht vorenthalten will, dagegen aber hier zu Lande den Artikel 44 des Berliner Vertrages illusorisch zu machen. Denn, um ein Beispiel anzuführcn. was wird mit der großen Menge derer geschehen, die im Auslande einen academifchen Grad erreicht haben? Und fast alle studirenden Israeliten absolviren ihre Studien im Auslande, da auch ein nur halbwegs bemittelter Rumäne wegen Mangels an guten Schulen seine Kinder zur Ausbildung in die Fremde schickt. Wer soll ferner in die dritte Kategorie eingereiht werden in einem Lande, wo kein einziges Jndustrieetabliffement besteht? Aber noch weiter! Diese Liste soll ein für alle Mal votirt werden, so daß die, welche z. B. nach einem Jahre die Attribute erlangen, um in eine dieser Kategorien eingereiht zu werden, dem allgemeinen Gesetz der Naturalisation untertvorsen sein sollen. Denn wie gesagt, selbst diese Cintheilung nach Kategorien soll nicht die Basis eines Gesetzes sein, nach tvelchem Israeliten das Jndigenat bekommen, sondern ist nur dazu da, um Europa glauben zu machen, als nähme man es hier zu Lande mit der Ausführung des Berliner Vertrags tvirklich ernst. Daß diese Liste kaum 100 Namen fassen wird, ist evident. Daß Bratiano übrigens es wirklich mit der Lösung der Judenfrage nicht aufrichtig meint, ist ja auch daraus zu entnehmen, daß Bratiano es war, tvelcher die Parole in der vorigen Kammer ausgegeben hat: Europa habe nur ein Princip mit dem Artikel 44 des Berliner Vertrags festgestellt und überlaffe die Ausführung (beffer Nichtausführung) desselben uns. Ja, um sich noch weiter zu überzeugen, daß Bratiano es selbst mit den Kategorien nicht ernst nimmt, braucht man nur seine große Rede, die er in der vorigen Kammer hielt, zu lesen, tvo er sagte: „Wir haben keinen einzigen Juden im Lande, der Wiffen hat, keinen einzigen Großindustriellen, keinen einzigen Israeliten, der ein Werk in rumänischer Sprache geschrieben u. s. w." Hat er da nicht von vornherein erklärt, daß er keinen einzigen Israeliten (oder vielleicht zürn Scheine wenige) in diese Kategorien einzureihen gedenkt? Bleibt noch ein Zweifel übrig, daß mit diesen Kategorien der europäischen Diplomatie nur. eine Schlinge gelegt tverden soll, damit sie nur so schnell als möglich die