Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 43 (1879)
- Issue
- Heft 31 (29.7.1879)
- Date
- 1879-07-29
- Page
- Seite 483 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/3224737-3227231-3227263--37332-3256732- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
483 Zorn nachtragen, ist das kein Befehl für unsre Gefühle? Wenn es befiehlt, „du sollst keine böse Begierde haben", ist das nicht ein Befehl für unsre Gefühle? Selbst die Behauptung, daß fich das mosaische Gesetz vom Uebcrmaß selbst des Erhabenen zu bewahren verstehe, ist doch nur Phrase. Die Vorschrift: „Ihr sollt heilig werden, wie Gott heilig ist", ist nicht blos das Erhabenste, sondern in gewissem Betracht ein Uebermaß, da der Mensch gar nicht fähig ist, so heilig zu werden, wie Gott heilig ist. Es ist dies eben das höchste Ideal, das höchste Ziel, das wir stets im Auge haben und darnach streben sollen, ohne es jemals ganz erreichen zu können. Ein solches höchstes Ziel ist auch die unbedingte Nächstenliebe, welche die Feindes liebe in sich schließt. Und wie? Wenn wir unsrem Feinde zu Hülfe kommen, wenn wir bereitwillig seine Bedürfnisse befriedigen, mit eigener Gefahr ihn vom Tode retten, wenn wir in allen Werken der Barinherzigkeit und Nächstenliebe keinen Unterschied zwischen Freund und Feind machen, wie das mosaische Gesetz in allen betreffenden Vorschriften ausspricht — ist dies nicht Feindesliebe? Beseelen uns dabei nicht die vollen Gefühle der Nächstenliebe? Welcher Scelenkenner wird hierbei noch unterscheiden wollen, daß diesen Handlungen doch noch kein Gefühl der Liebe einwohne! Ja, wenn wir diese Vorschriften nur aus dem frostigen Zwecke, das Gesetz buchstäblich zu erfüllen, thäten, dann aber ist es auch keine Nächstenliebe, die uns zur Erfüllung der Wohlthätigkeitsvorschriften gegen andere Bedürftige antreibt. Das Gesetz, indem es sagt: „Liebe deinen Nächsten wie dich selbst", will eben, daß wir unsre Herzen mit Gefühlen der Liebe erfüllen, wenn wir die in den bestimmten Vorschriften angegebenen Handlungen vollbringen. Sonderbar. Der Verfasser zieht mit Recht aus den einzelnen Vorschriften das generelle Princip heraus, z. V. aus dem Gesetz über das Vogelnest das Princip der Menschenfreundlichkeit gegen die Thiere, wie dies so Viele vor ihm gethan. Aber aus den Vorschnslen über die Behanddie der Priestersckast _in Israel angewiesen war, und die Selbstständigkeit des Israeliten in allen Angelegenheiten des Gewissens; auch daß bei Moses wie bei den Propheten und heiligen Sängern die Moral stets dem Cultus vorangestellt war, tvas dann auch durch ein Citat aus dem Talmud erhärtet wird. Jndeß geht der Verfasser doch einen Schritt zu weit, und da es fich um eine gewissenhafte und wissenschaftliche Erörterung handelt, können wir dies nicht ganz übergehen. Er sagt: „Wir können bestätigen, ohne besorgt zu sein, dementirt zu tverden, daß ihre tvesentlichen Obliegenheiten fich auf die Ueberwachung und die Bedienung des Altars beschränkten." So sind die Priester im mosaischen Gesetze doch nicht gedacht. Sie sollten auch Lehrer des Volkes und zum Theil Richter sein. Hierin stimmen das 3. und das 5. Buch Moses', welche die Kritiker so gerne trennen, überein. Man braucht nur 3 Mos. 10, lI zu lesen, wo als eine Function der Priester angegeben tvird, „die Söhne Israels zu lehren alle Gesetze, welche der Ewige zu ihnen geredet durch Moses." Man vergleiche ferner ö Mos. 17, 8 ff., wo als die höchste richterliche Instanz die Priester im Heiligthum oder ein Oberrichter gedacht werden. Es ist offenbar, daß das mosaische Gesetz in wahrhaft politischer Weisheit der nationalen Entwicklung freien Spielraum lassen wollte, so daß entweder die politische Instanz oder die Träger des speciellen Eultus innerhalb der Wohlfahrt der Nation ihre Einflüsse geltend machen konnten. Der Spielraum war sreigelassen, weil eben den Priestern diese Lehr- und richterliche Function nicht ausschließlich und in bestimmten Formen, sondern nur eventuell zuertheilt wurden. Da nun die ganze mosaische Verfassung eine demokratische war und den Priestern jede Anhäufung von Grundbesitz und anderen Neichthümern abgeschnitten war, so konnte dieser nationalen Entwicklung vertraut tverden, und sie hat gerade in diesem Punkte jenem Vertrauen geschichtlich völlig entsprochen. Wir finden in dieser Anordnung einen Beweis lung unsrer Feinde tvill man das Princip der Feindesliebe nicht herausziehen? Eine solche Connivenz gegen allgemein verbreitete, aber falsche Meinungen ist auf unsrem Gebiete ganz unangemessen. Mehr einverstanden können wir uns mit dein Artikel IV. erklären, wo der Verfasser in sehr beredter Weise auseinandersetzt, daß die Willensfreiheit und die Verantwortlichkeit wesentliche Elemente der mosaischen Moral sind. Die Argumente, warum die Unsterblichkeit von Moses nicht formulirt worden, sind richtig und überzeugend, tvenn sie auch durch das, was wir jüngst über diesen Gegenstand in diesem Blatte gesagt, verstärkt werden konnten, namentlich durch die Wirkungen, welche dem Unsterblichkeitsdogma in Aegypten gegeben worden. In Artikel V. bestreitet der Verfasser den gewöhnlichen Vorwurf der hierarchischen Färbung, die dein mosaischen Gesetze anhafte. In prompter Weise zeigt er die beschränkte Stellung,' j mehr für das hohe Alterthum des Pentateuchs; denn eine; spätere Abfassung würde den geschichtlichen Verhältnissen und den bereits bestehenden Normen einen ganz anderen, nicht so vagen Ausdruck gegeben haben. Dies zum Einzelnen. Wir müssen uns nun noch zu der besprochenen Abhandlung im Ganzen wenden. Der Kumpf in Numanien. li. Nach der Auseinandersetzung, die wir in vor. Nr. gegeben, tvird es nicht verwundern, tvenn wir die gegenwärtigen Vorgänge in den rumänischen Kammern für nicht?!als Spiegelfechtereien halten. Die Wahlen zu den Mevisionskammern waren in überwiegender Mehrheit auf die 'ministerielle, d. i. die sogenannte liberale Partei gefallen. M*