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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1879-07-22 · Heft 30 (22.7.1879) · p. Seite 472

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
43 (1879)
Issue
Heft 30 (22.7.1879)
Date
1879-07-22
Page
Seite 472 (sequence 8)
Language
German
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472 schon am Mittwoch — das Stadtverordnetencollegium be-, schäftigen. ' (Es ist also hiermit dem Separatismus gelungen, in. Preußen zwei Gemeinden zu sprengen: Wiesbaden und Trier, denn die Bresche, die er in Frankfurt am Main gelegt, ist nur unbedeutend.) Minden (Wests.), 7. Juli. (Privatmitth.) Den Lesern Ihrer gesch. Zeitung dürfte ein Bericht über die Lösung, wie sie die jüd. Neligionsunterrichtsfrage hier gefunden, willkommen sein. Vielleicht veranlaßt derselbe Gemeinden, in denen die Regelung dieser für das Judenthum so hochwichtigen Angelegenheit in einer der Würde des Gegenstandes angemessenen Weise noch aussteht, zur Erreichung desselben Zieles die geeigneten Schritte zu thun. Bis zum Ableben des Predigers Herrn M. Edler im vorigen Herbste bestand in Minden eine von der Cultusgemeinde unterhaltene Privatreligionsschule. Der Unterricht in derselben mußte selbstredend in die von den öffentlichen Unterrichtsanstalten nicht in Anspruch genommenen Stunden resp. freie Nachmittage fallen, durch welchen Uebelflmrd der Besuch des Religionsunterrichts ein sehr unregelmäßiger wurde. Die ihm so nöchige Sympathie seitens der Eltern und Schüler fehlte, da er letztere der zur Ausspannung erforderlichen Freistunde beraubte. Noch manche andere, sattsam bekannte Uebelstände, die aus dem privaten Character des Religions-Unterrichts flössen, stellte sich ein, deren Aufzählung jedoch zu tveit führen würde. Deshalb richtete gegen Ende des vorigen Jahres der Synagogenvorstand an die staatlichen und städtischen Behörden das Gesuch, den israel. Religions-Unterricht durch den neuangestellten Prediger Liepmannssohn an dem Gymnasium der höheren Töchter- und Bürgerschule gegen eine angemessene Remuneration crtheilen zu lassen. Provinzial-Schulcollegirun, Magistrat- und Stadtverordnete interessirten sich in höchst anerkennenswerther Weise für die vorgeschlagene Einrichtung und bewilligten in Summa 600 Mark Entschädigung unter der Bedingung, daß auch die Gemeinde in gleicher Höhe den Reügionslehrer für seine Mühewaltung remunerire. Von der Gemeinde war die Ertheilung des jüd. Religions-Unterrichts durch alle Classen des Gymnasiums gewünscht worden. Das Provinzial-Schulcollegium erklärte sich einverstanden, wenn von der Gemeinde dem L. der Charakter eines höheren Religionslehrrrs resp. eines Predigers zuerkannt werde und sah ganz davon ab, ob der Religionslehrer akademische Vorbildung besitze oder nicht. Nachdem nun der Prediger L. auf sein Lehramt an den öffentlichen Schulen vereidigt worden war, wurde mit Beginn dieses Semesters der Religions-Unterricht an dieser begonnen. Derselbe fällt in die schulplanmäßige Zeit und wird von den Seiten der einzelnen Schulen corrtrolirt, freilich nur nach seiner äußeren Seite hin. Die Gemeinde selbst besitzt kein Beaufsichtigungsrecht. Der Religions-Unterricht wird censirt und übt somit auf die Versetzung Einfluß, gewinnt dadurch höhern Werth in den Augen der Kinder, und hört auf, das Aschenbrödel zu sein. Daß die Theilttahme am Religions-Unterricht selbst in den höchsten Claffen obligatorisch ist, ergiebt sich wohl aus der Art der Einrichtung von selbst. Gymnasium und höhere Töchterschule sind in drei, die Bürgerschule in zwei Classen mit je zwei resp. drei wöchentlichen Unterrichtsstunden eingetheilt; ein den Schulbehörden eingereichter Lehrplan bestimmt die Zeit jeder Classe nach Jahreskursen. Für die Consinnanden ist der Prediger verpflichtet, alljährlich einen Kursus von sechs Monaten behufs Vorbereitung auf die Confirmation abzuhalten. Es erübrigt nur noch, den Synagogenvorstand, besonders seinen einflußreichen Präses, den Stadtrath a. D-, Herrn L. Ph. Wolfers, sowie den Vorsitzenden der Repräsentanten und Mitglied des Stadtvcrordneten-Collegiums, Herrn Rechtsanwalt Metz, für ihr unermüdliches und vom schönsten Erfolge gekröntes Bemühen, dem jüd. Religionsunterrichte hier Anerkennung und Gleichstellung mit den christl. Religionsunterricht zu erringen. Dank und Anerkennung zu zollen. Stuttgart, 2. Juli. (Privatmitth.) Als Ergänzung meiner Correspondenz v. 17. v. M. (s. Nr. 27 d. Z.) in Betreff der Reclamationen der israel. Kirchenvorsteher in Ludwigsburg gegen die Wucherenthüllungen einer dortigen Zeitung kann ich Jhney heute mittheilen, daß der betreffende Correspondent in einer öffentlichen Volksversammlung die Namen sämmtlicher Ludwigsburger Geldverleiher nannte, die über 10°/u Zinsen nahmen. Die Württ. Landeszeitung berichtet hierüber: „Eine stattliche Reihe derselben marschirte auf, darunter solche, die mit nicht geringem Kopfschütteln begrüßt wurden; auffallend stark' war das christliche Element vertreten." — Unsere politischen Tagesblätter nehmen gerne auch von den Erzeugnissen jüd. Autoren auf jüdischem Gebiete Notiz. Nachdem erst kürzlich die „Frau im Talmud" von R. Stern in Buttenhausen besprochen wurde, brachten sie auch in sehr günstiger Veurthcilung die auch von Ihnen besprochenen 2 Predigten des R. Herz in Göppingen über „die bürgerlich-staatl. und die religiös-moralische Freiheit." Doch benutzen die Herren Recensenten gerne solche Gelegenheiten, um dem Judenthume Seitcnhiebe zu versetzen. Bei Gelegenheit der Besprechung von „Lessing's Nathan" behauptet der Schriftsteller Richard Weitbrecht, der von dem Tiiusbogen in Rom nur das zu rühmen weiß, daß man dort „keinen Juden treffe": „Das Judenthum ist die unduldsamste Religion." Gegen diese aus der Lust gegriffene Behauptung brachte die Württ.. Landeszeitung eine angemessene Entgegnung

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