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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1879-07-15 · Heft 29 (15.7.1879) · p. Seite 455

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
43 (1879)
Issue
Heft 29 (15.7.1879)
Date
1879-07-15
Page
Seite 455 (sequence 7)
Language
German
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455 wieder frei gelassen worden war, als bis er 2000 Rth. Lösegeld gezahlt hatte, im Jahre 1721 in Gemeinschaft mit seinem Bruder Gumperz wiederum auf einer Reise verhaftet und nach Hannover zurücktransportirt tvurde, tvoselbst die Brüder, denen man zur Last legte, einen betrügerischen Bankerott beabsichtigt zu haben, mehrere Jahre in strengster Haft gehalten und einer höchst grausamen Tortur unterworfen wurden, worauf sie endlich im Jahre 1726, an Geist und Körper zerrüttet, ihre Freiheit wieder erlangten. Bereits Jost hatte bemerkt, daß es wünschenswerth wäre, einen Auszug aus den diese Angelegenheit betreffenden Gerichtsacten zu erhalten, worauf Dr. Wiener Hierselbst in Frankels Monatschrift Jahrgang 1864 mittheilte, was sich in Beziehung auf diesen Vorgang aus den damals noch vorhanden gewesenen, später aber eingestampften Acten des hiesigen königlichen Obergerichts ermitteln ließ. Jetzt hat derselbe, welcher seit geraumer Zeit zum Vehuse einer später herauszugebenden Geschichte der Juden in der Stadt wie in der Provinz Hannover in dein hiesigen königlichen Staatsarchive Quellenstudien macht, in diesem die den Proceß der Gebrüder Berens betreffenden Verhandlungen aufgefunden, welche damals zwischen den hiesigen Gerichten und dem von London aus die hannoverschen Angelegenheiten leitenden Ministerium des König- Georg I. von England stattfanden und die um so interessanter sind, als aus ihnen unter Anderem hervorgeht, wie sehr die Regierung in Halberstadt und selbst die Könige Friedrich Wilhelm I. von Preußen und August von Polen für, den als Schwiegervater des Jsaac Berens in diesen Proceß verwickelten Residenten Berend Lehmann in Halberstadt — von seinen Glaubensgenossen bekanntlich R. Bärmann Halberstadt genannt — Partei nahmen und jede ihm von der hannoverschen Regierung gemachte unbillige Zumuthung auf das energischeste zurückwiesen. 2ketfciuicj 6itocc(at4cßteut. Deutschland. Berlin, 2. Juli. (Privatmitth.) Das wichtigste Ereigniß des Tages ist, daß der Minister des Cultus und des Unterrichts Di*. Falk seine Entlassung eingcreicht hat und es nicht Zweifelhaft ist, daß dieselbe angenommen werde. Bezeichnend ist für die Situation, daß auch der Finanzminister Hobrecht und der Minister der landwirthschaftlichen Angelegenheiten Dr. Friedenthal ihre Demission gegeben. Aus allen diesen ist cs ersichtlich, daß es sich hierbei nicht um eine Personenfrage, sondern um einen vollständigen Systemwechsel handelt. Was bereits im Reichstage vor sich gegangen, der Abbruch der Verbindung zwischen der Negierung und den liberalen Parteien, das hat sich nunmehr auch in der ministeriellen Region vollzogen, indem die freiconservativen Minister, welche die gemäßigt liberale Tendenz vertraten, ausscheiden. Ueberraschend ist dies allerdings nicht. Denn da das Centrum mit den beiden conservativen Fractionen gouvernemental und für die Gesetzentwürfe der Negierung Ausschlag gebend geworden, versteht es sich von selbst, daß die liberale Tendenz verlassen ist. Das Centrum hat sich zwar oft den Anschein gegeben, für freiheitliche Rechte einzutreten, und hat wirklich nach dieser Richtung hin votirt. Aber daß dies wesentlich aus Oppositionsmaxime hervorgegangen, ergiebt sich aus seinem gegenwärtigen Anschluß an die reactionäre Partei. Ist es ist doch auch nicht zweifelhaft, daß auf dem kirchlichen Gebiete, auch aus dem protestantischen, die orthodoxe Partei bereits wieder die Oberhand gewonnen, und dies wird durch den Abgang Falks besiegelt. Dies würde nun uns weniger berühren, wenn nicht hiermit zugleich die Schule der Kirche wieder überliefert würde und zu erwarten stünde, daß mehr oder weniger das System Mühler wieder zurückkehre. Dies ist es denn auch, was uns die Demission des Dr. Falk überaus beklagen läßt. Es ist nur ein sehr mäßiger Fortschritt, den wir diesem Minister zu verdanken haben. Daß einige wenige Juden zu öffentlichen Lehrämtern gelangten, daß es den höheren Lehranstalten nicht verwehrt wurde, den jüdischen Religionsunterricht zuzulassen und daß eine Zeit lang die confessionslose Simultanschule begünstigt wurde, das ist Alles. Es wäre viel, wenn es durch das Unterrichtsgesetz, dessen Entwurf selbstverständlich jetzt zu den Acten gelegt wird, feste gesetzliche Normen erhalten hätte. So aber ist es nur wenig, und die ersten Schritte eines neuen Ministers, wenn er der entgegengesetzten Tendenz huldigt, werden darüber hinweggehen. Aber weil nun diese weitere Entwicklung abgebrochen und wahrscheinlich in das Gegentheil wieder gewandt werden wird, haben wir das Ausscheiden Falks aus dem Ministerium sehr zu beklagen. Denn lvir werden nicht vergessen dürfen, daß entscheidende Schritte zu thun dem Dr. Falk zu viele Schwierigkeiten entgegentraten und daß er selbst in den ihm unterstehenden Schulcollegien widersprechende Elemente zu überwinden hatte. Tritt aber wirklich ein Systemwechsel ein, so wird es sich abermals bekunden, wie gut und angemessen es ist, daß nach den bestehenden Gesetzen alle internen Angelegenheiten des Judenthums von der Staatsverwaltung unabhängig sind, und daß es nicht sehr klug ist, wenn die Juden selbst darnach streben diese. Autonomie zu verringern und sich von der Staatsverwaltung abhängiger zu machen, noch dazu da der Vortheil, der daraus fließen könnte, mehr formaler Natur wäre, als von wirklichem und den Geist belebendem

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