Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 43 (1879)
- Issue
- Heft 29 (15.7.1879)
- Date
- 1879-07-15
- Page
- Seite 451 (sequence 3)
- Language
- German
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451 und ein wesentliches Mittel, sie vom Verbrechen zurückzuhalten, nicht sein solle! Nun ist es die erste Pflicht der Gesellschaft, ihren Angehörigen die Sicherheit des Lebens möglichst zu verschaffen, und sie darf daher kein so wirksames Mittel für diesen Zweck außer Geltung bringen. Es bietet dieses einen Collisionsfall, wo die Humanität der Humanität den größten Schaden zufügt. Es entstehen auch daraus eigenthümliche Verwicklungen. Ein wegen dreifachen Raubmordes Verurtheilter wurde jüngst zu lebenslänglicher Hast begnadigt; kurz darauf machte er einen Fluchtversuch und wurde von der Wache »icdergeschoffen. Das Vergehen des Fluchtversuchs wurde also mit dem Tode bestraft. In Bayern wurde vor einiger Zeit ein Mörder nach zehnjähriger Hast begnadigt. Der erste Gebrauch, den er von seiner wiedererlangten Freiheit machte, war, daß er den Mann, der Zeuge wider ihn gewesen, überfiel und ihn nebst Frau und drei Kindern erschlug. Es folgert daraus eine eigenthümliche Verantwortlichkeit. Die ganze Strafkunst der Gegenwart besteht in den Freiheitsstrafen. Denn auf wirkliche Verbrechen genügen Geldstrafen nicht, und solche sind überhaupt nur von Bedeutung, wenn sie verbältnißmäßig sehr hoch gegriffen werde». Aber auch die Freiheitsstrafen verlieren durch ihre ausschließliche Anwendung und durch die Gewöhnung des Volksbewußtscins daran die abschreckende Kraft. Am wenigsten aber find sie geeignet, denjenigen Zweck zu erfüllen, welchen die Humanität als den eigentlichen Zweck der Strafe aufstellt, nämlich die Befferung. Dies beweist schon die Menge der rückfälligen Verbrecher, wie sie die Annalen der Criminaljustiz aus der letzten Zeit in beständigem Anwachsen erweisen. Die wiedererlangte Freiheit wird von der Mehrzahl der Verbrecher dazu benutzt, möglichst schnell durch erneuten Frevel die Pforten des Gefängnisses sich wieder eröffnet zu sehen. Schon die Ueberfüllung der Gefängnißhäuser macht eine bessernde Einwirkung zu den Seltenheiten, während sie das Gefängniß leicht zu einer Schule des Verbrechens macht. Gerade also von diesem theoretisch so schönen Ziele sind wir bei allen anerkennenstverthen Verbesserungen des Gefängnißwesens weit entfernt; es liegt in der Natur der Verhältnisse. Je weniger wir aber bei der Beschaffenheit unserer Strafmittel die Besserung erreichen können, desto weniger haben wir das Recht, die Strafen völlig zu beseitigen, durch welche noch die Abschreckung auf die Gemüther des Volkes ausgcübt werden kann. So habe ich aus dem Mrmde vieler, sonst sehr humaner und erfahrener Männer die Meinung vernommen , daß die Wiedereinführung der Prügelstrafe für bestimmte Fälle und unter besonderen Vorsichtsmaßregeln, wie solche z. B. schon vom mosaischen Gesetze als nothwcndig erachtet wurden, wünschenswerth sei und auf freche Burschen, die einer kurzen Haft spotten, heilsam wirken tvürde. Sicherlich wünscht Niemand jene Maßregeln der Schande zurück, welche noch vor einem halben Jahrhundert auf den Selbstmörder gelegt wurden; sieht man aber jetzt einen Selbstmörder, von dem es constatirt ist, daß er durchaus nicht geisteskrank war, sondem mit völliger Geistesfrciheit und Ueberlegung handelte, mit den höchsten Ehren begraben und sogar Kränze und Blumensträuße auf seinen Sarg legen, so begreift man, wie gegenwärtig der Selbstmord gleich einer Epidemie die Geister der kräftigsten Menschen ergreift und selbst jugendliche Opfer sich ersieht, so daß bereits nicht selten eine drohende Schulstrafe zuin Selbstmorde treibt. Der Gedanke an einen solchen hat alle Schrecken verloren. Ich glaube, daß in diesem Punkte das jüdische Ritual (Jor. Dca 345, 1—3) das richtige Maß gefunden hat, .welches die öffentlichen Ceremonien um einen absichtlichen Selbstmörder so weit gestattet hat, um die Hinterbliebenen nicht zu beschämen. Nach meiner Meinung also hat die Humanität noch lange nicht genug umgestaltend auf das Strafrecht gewirkt, in anderen Punkten dagegen nach den obwaltenden Verhältnissen das rechte Maß weit überschritten. Inwieweit die geehrten Leser meine Ansichten theilen oder nicht, überlasse ich gern deren Urtheil. Ich beanspruche weiter nichts, als eben meine Meinung auf Ihren Wunsch, werther Freund, ausgesprochen zu haben. Ich füge daher nur noch die allgemeine Bemerkung hinzu, daß wir auch auf diesem Gebiete iu einer Uebergangsperiode begriffen sind, wo es fast selbstverständlich ist, daß wir auf der einen Seite noch zurück sind, während wir auf der anderen allzuweit vorauseilten, wo sich Tendenzen geltend machen, die für eine spätere Entwicklung maßgebend sein „lögen, im gegenwärtigen Stadium aber sich als einseitig Herausstellen. Literarischer Wochenbericht. Bonn, 6. Juli. Es ist unverkennbar, zugleich höchst erfreulich, daß gegenwärtig in England das Studium des Talmuds von christlicher Seite aufblüht und gefördert wird. Wir erkennen mit Vergnügen an, daß hierauf die Anwesenheit und Thätigkeit zweier jüdischer Gelehrten, der Herren A. Neubauer und Dr. Schiller-Szinessy in Oxford und Cambridge den größten Einfluß geübt hat und dauernd übt. Abgesehen * von der wissenschaftlichen Triebkraft an sich, hat bei den Eng- . ländern die Aufmerksamkeit auf den Talmud durch den Nutzen; gewonnen, den sie sich vom Studium desselben für die Exegese ' des Neuen Testamentes versprechen. Der Verfasser des hier 'zu besprechenden Werkes drückt dies in seinem Vorwort aus. Er bemerkt, daß die Commentirung des Neuen Testamentes j dadurch meist schwach und unentschieden geblieben, weit die Erklärer geglaubt, daß, da das Neue Testament nur in griechischer Sprache vorhanden, die Kenntniß des Griechischen zum Verständniß des Buches genüge. Dem sei aber nicht so, denn da Jesus ein Jude und ein stricter Beobachter des