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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1879-07-01 · Heft 27 (1.7.1879) · p. Seite 425

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
43 (1879)
Issue
Heft 27 (1.7.1879)
Date
1879-07-01
Page
Seite 425 (sequence 10)
Language
German
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425 Araber in ihrem Eigenthum bedroht und empörten sich. Da erscholl denn nur ein Ruf: Die bürgerliche Regierung ist unmöglich, und man ernannte zum Gouverneur von Algerien den General Chanzh, der selber früher Vorstand eines arabischen Bureaus war. Sowie Chanzv zur Regierung gelangt war, hörte die Rebellion wie mit einem Zaubcrschlage auf. Wer war am »reisten erstaunt? Die naiven Kadis, die sich nun plötzlich vor Kriegsgerichte gestellt sahen, unter denen sie, wie sie uns versicherten, die meisten Offiziere wiedererkannten, welche sie aufgehetzt hatten, gegen die Dccrete des Juden Eremieux die Waffen zu ergreifen. Man sieht hieraus, daß diese Aufstände von den Officiercn der arabischen Bureaus selbst angezettelt wurden, um die Eivilverwaltung zu verdrängen und die Herrschaft wieder in ihre Hände zu bringen, und daß man zu diesem Zwecke sich des Voruriheils der Eingeborenen gegen die Juden bediente. Großbritannien. London, 20. Juni. Das Testament des Barons Lionel v. Rothschild ist veröffentlicht worden. Es ist vom 24. Juli 1865 datirt und von ihm eigenhändig geschrieben. Seine Söhne Sir Nathaniel de Rothschild rurd Mr. Alfred de Rothschild sind zu Testaments-Executoren ernannt; das Personal- Vermögen des Verstorbenen wurde von ihnen als unter 2,700,000 Pfd. St. betragend beschworen. Der Erblaffer hinterläßt seiner Gattin 100,000 Pfd. St., sowie die Jahreseinkünfte seiner Häuser in Frankfurt und London in der Höhe von 50,000 Pfd. St., seine Stadtwohnung in Piccadilly und das Gut Gunnersbury. Den jüdischen Wohlthätigkeitsanstaltcn Londons vermacht Rothschild 10,000 Pfd. St. und den anderen 5000 Pfd. St. Belgien. Brüssel, 15. Juni. (Privatmitth.) Wie sie zu thun pflegen, haben einige orthodoxe Blätter die Einreichung der Demission des Groß-Rabbiners Herrn Astruc benutzt, um ihren Lesern einzureden, daß dieselbe aus dem Widerstand der Gemeinde gegen die von Astruc cingeführten und beabsichtigten Reformen entsprungen sei. Dies ist durchaus falsch. Es findet kein Widerspruch zwischen dem Groß-Rabbiner, dem Consistorium und der Gemeinde statt; es sind gegenwärtig gar keine Reformen in Antrag und Berathung, und Eonsistorium und Gemeinde haben sich viele Mühe gegeben, Herrn Astruc zur Zurücknahme seines Gesuches zu bestimmen. Vielmehr sind es für unsren Groß-Rabbincr dringende Familienverhältnisse, die ihn zur Ucbersiedelung nach Paris bestimmen; er wird jedoch erst am Ende des laufenden Jahres sein Amt niedcrlegen. Brüssel, 20. Juni. (Privatmitth.) In Nr. 25 bezweifeln sie noch das Decret, welches den Vortrag der hiesigen israelitischen Gemeinde mit der Ortsgemeinde von Nivelles bez. Ueberlaffung eines Thciles ihres Friedhofes abgeschlossen, für null und nichtig erklärt. Jndcffen übersende ich Ihnen anbei das offizielle Blatt I». Moniteur Beige Nr. 152, in welchen das königliche Decret abgedruckt ist. Tie Aushebung des Vertrages ist ausgesprochen und das geltend gemachte Motiv war in Nr. 25 richtig angegeben: Das Gesetz vom 23. Prairial des Jahres XIl gestatte nur boncessionen von Vegräbniffen für Privatpersonen, deren Verwandte oder Rechtsnachfolger, ohne daß damit solche Concessionen für Vereine von Personen deffelben Cultus gestattet wären. Ihre dortige Bemerkung billige ich ganz und gar. Das nennt man ein „freies" Land — Amerika darf noch lange der Freiheit auf dem europäischen Continente spotten! Rumänien. Bukarest, 15. Juni. Man schreibt der „Polit. Corr. unter Anderm: Es ist erklärlich, daß die Revisions-Kammern noch nicht an's Werk gegangen sind, sondern durch die langwierige Prüfung der Wahltitel den Beweis zu erbringen bemüht waren, daß von dieser außerordentlichen Versammlung keine Ueberstürzung zu besorgen sein werde. Das erste Beispiel von der Vorsicht und dem politischen Tacte, womit man vorzugehen gedenkt, liefert die Erklärung des Metropoliten-Primas im Senate anläßlich der Wahl des definitiven Bureaus dieser Kammer. Diese sicherlich auch für weitere Kreise interessante Erklärung des greisen Kirchenfürsten lautete wie folgt: „Mit Stolz und Dankbarkeit haben wir gesehen, daß der hohe Senat immer nur den Metropoliten-Primas des Landes zu seinem Präsidenten zu wählen gewohnt war. Dies geschah stets nur aus Ehrfurcht und Achtung vor der heiligen Religion unserer Ahnen. Nachdem jedoch in dieser gegenwärtigen Session der hohe Senat sich mit der Judenfrage zu beschäftigen haben wird, und weil Europa betrogen wurde, indem man dasselbe glauben machen wollte, daß wir Rumänen in der Judenfrage vom Geiste religiöser Unduldsamkeit uns beherrschen laffen, bitte ich, um nun auch nicht dein geringsten Schatten irgend eines Verdachtes Raum zu geben, das hohe Haus möge aus seiner Mitte einen Laien zum Präsidenten wählen, und zwar einstimmig, damit wir Alle eng vereint und, allen Parteihader > j vergessend, Mitwirken bei der Lösung dieser schweren Frage, ^von welcher die Ruhe unsers heiligen Vaterlandes abhängt."! Diese Erklärung des Kirchenfürsten tvurde vom Senate ' mit größtem Beifalle ausgenommen. In Folge dessen wurde; der ehemalige Minister-Präsident, jetzige Senator Bosianu, eine : ganz unabhängige, mit gar keiner Partei engagirte Persönlichj lichkeit, zum Vorsitze berufen. I Auch die Antrittsrede des von der Deputirten-Kammer 27

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