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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1879-06-17 · Heft 25 (17.6.1879) · p. Seite 388

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
43 (1879)
Issue
Heft 25 (17.6.1879)
Date
1879-06-17
Page
Seite 388 (sequence 4)
Language
German
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388 giösen und sittlichen Gefühlen oder der«, GegenLheil, aber auch über dessen Verantwortlichkeit, da seiner Wahl Lohn oder Strafe, „Leben oder Tod, Segen oder Fluch" folgen werde (5 Mos. 30, 19. 20). — Auf diesem Grunde baut sich dieselbe, klar formulirte Ansicht in allen anderen Büchern der Schrift auf; sie ist überall vorausgesetzt und als selbstverständlich betrachtet. Die große prophetische Frage an die Nation, an deren Fürsten, Priester und Volk stützt sich aller Orten auf den Grundsatz der Verantwortlichkeit, in welcher die Nation und alle Individuen in Bezug auf die Anbetung des einzigen gestaltlosen Gottes und in Bezug. auf die von ihm ausgegangenen moralischen und socialen Gesetze stechen; in welcher sie das Urtheil und Strafgericht, sowie dereinst die Wiederherstellung nach ihrer Umkehr verdienen und zu erwarten haben. Auch in den geschichtlichen Büchern wird in Glück und Mißgeschick die Verantwortlichkeit auf die Schultern der handelnden Personen gelegt; Auffteigen und Niedergang erfolgen nach den Handlungen der Menschen, deren Verantwortlichkeit durch das volle Bewußtsein, zu welchem sie gebracht werden, verstärkt wird. Fügen tvir daher nur noch einige Züge aus den Hagiographen hinzu. Der im Pentateuch so stark hrrvorgehobene Unterschied zwischen Versehen (n;Sw) und boswMgrr Absicht (jTiT) wird im 19. Psalm nachdrücklich betswt. Der Sänger bittet, ihn von den ihm verborgenen Berirrusgen, d. h. aus Jrrthmn und Versehen begangenen, freizusprechen, da es so schwer sei, sie einzusehen. Es ist offenbar, daß er Mr diejenigen Irrungen, die ihm zum Bewußtsein -kommen, dm gesetzlichen Weg kennt, sonst würde er zuerst von diesen sinnAchprvchen zu werden gewünscht haben. Diesen gegenüber sicht er auch um Unterstützung, dem Frevcluiuthe fern zu bleiben, damit er tadellos und von schwerer Mistethat freibleibe. Interessant ist es nun, daß Kohelet 5, 5 gewarnt wird, nicht allzuleicht etwas für einen „Jrrthum", aus Versehen gchchchen, zu erklären und damit zu entschuldigen, weil dies vor Gott doch nicht helfen könne. Daß Jeder für sich verantwortlich sei und selbst der Bruder den Bruder nicht zu lösen vermöge — inan denke an die Lösungspflichl des Verwandten in materiellen Dingen — spricht Psalm 49, 8 aus. Im Allgemmren ulktet die Ansicht vor, daß von „Irrungen" das Unglück zuruckbringe (Ps. 119,67), der Frevclmuth aber in dem Trotz des Herzens bestehe, der nur durch den Untergang getilgt?w«de (vergl. Obad. 1,3; Jer. 49, 16; 50, 31). Die Verantwortl^GkRt des Menschen, das bezeugen sehr viele Psalmen, lmmnt besonders dadurch zu Gefühl, daß er sich von dein Bewußtem der Schuldhaftigkeit tief niedergebeugt fühlt, wovon re sich erst durch ein reumüthigcs Bekenntniß ausrichten könne (z. B. 32, 3; 38, 7; 51, 5). Damit, .daß die Menschen nicht an ihre Verantwortlichkeit und sich von dem Gerichte Gottes frei glauben, bricht die Ueberfluthung des BGm herein (Ps. 14). — In dem Streite, der im Buche Hiob durchgefochten wird, wird die Verantwortlichkeit des Menschen für seine Handlungen von den Gegnern Hiob's als Grundlage ihrer Angriffe betrachtet. Hiob ist zwar hiermit einverstanden, will aber diese Verantwortlichkeit dadurch abmindern, daß er den Menschen als schwach, flüchtigen Daseins, gebrechlich und mit mühseliger Arbeit beladen hinstellt, und daß der Vollkommenheit Gottes gegenüber selbst höhere Wesen als die Menschen nicht gerecht und fleckenlos seien (4, 17; 7, 1 ff.; 9, 1 ff. u. a. St.). Im Grunde ist dies nichts Anderes, als die alte Unterscheidung zwischen Versehen und Frevclmuth. Denn was der Mensch aus Schwäche und Ermüdung und anderen mildernden Umständen thut, gehört nicht in die Kategorie des Frevelmuths, und der allwiffende und allgerechte Gott unterscheidet am sichersten, was in jene und was in diese gehört. Vas Beispiel einer Mischehe. Unser Pariser Correspondent hat über den Antrag des französischen radicalen Abgeordneten Naquet betreffs der Zulaffrmg der Ehescheidung berichtet. Hieran knüpft sich ein Zwischenfall, der uns das Bild eines wenig erfreulichen Familienverhättnisses entrollt. Das Pariser Klatschblatt, der „Figaro", hatte behauptet, daß Naquet sich in der Kirche habe trauen laffcn. Der Letztere richtet, nun an den Figaro ein Schreiben, in welchem er dies widerlegt. „Jude von Geburt", schreibt er, „Freidenker aus Ueberzcugung, heirathete ich eine Frau, die katholisch geboren war, aber meine Ideen annahm, und die Heirath, die ich 1862 cinging, ivar eine rein bürgerliche." Naquet erzählt nun weiter, daß er mit seiner Frau drei Kinder gehabt, die nicht getauft worden und von denen zwei gestorben seien. Seit dem Tode der letzteren sei seine Frau zu dem Katholicismus zurückgekehrt. „Obgleich" — so heißt es hier in seinem Schreiben — „wir eine Civilehe eingegangen waren, so empfing meine Frau von der römischen Kanzlei (1868) ein Breve, das, um einen jeden Scandal zu vermeiden, ihr gestattete, sich als [meine Frau zu betrachten, obgleich ich ihr ganz fern stehe. Sie taufte und weihte ihr Kind der Jungfrau, während ich im Gefängniß saß, und sie erzieht es in den Grundsätzen des strengsten Katholicismus. Da ich diese Lage nicht ertragen konnte, so trennte ich mich von ihr, obgleich ich die besten Beziehungen mit ihr bewahrt und die höchste Achtung für sie habe. Ich füge hinzu, daß diese Trennung mich in der Frage der Ehescheidung unintercssirt läßt, da dieses Gesetz ein Gesetz der Gerechtigkeit ist, von dem ich aber in keinem Falle Gebrauch zu machen die Absicht habe. Seit meiner Trennung fragte ich mich oft, ob ich meinen Sohn zurück»ehmen oder ihn einer Erziehung überlasten solle, die ich verdamme. Ich entschied mich für die

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