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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1879-06-17 · Heft 25 (17.6.1879) · p. Seite 387

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
43 (1879)
Issue
Heft 25 (17.6.1879)
Date
1879-06-17
Page
Seite 387 (sequence 3)
Language
German
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thums vor sich gegangen. Abgesehen davon, daß viele andere Forscher auf demselben Wege noch wichtige Beobachtungen geben werden, sind wir selbst mit unserer Arbeit noch lange nicht zu Ende und fahren in derselben nach Kräften fort. An den Gegenstand unseres letzten Artikels: „Die Vergeltung im Diesseits" schließt sich folgerichtig: Die Verantwortlichkeit des Menschen. Eine so lebhafte und durchgreifende Vorstellung von der göttlichen Vergeltung, wie sie durch alle biblischen Bücher hindurch auf das Nachdrücklichste und Erschütterndste ausgesprochen wird, setzt schon von selbst den vollen Begriff der menschlichen Verantwortlichkeit voraus. Eskann doch nur Der belohnt oder bestraft werden, welcher in seiner Willensfreiheit sich selbst bestimmend das Eine thun, das Andere lassen kann und eben durch diese Freiheit verantwortlich wird. Trotzdem muß es auffallen, wie in dem langen Zeitraum und bei so großer Verschiedenheit an Gegenstand und Form in den biblischen Büchern weder von Prädestination, noch von Fatalismus eine Spur vorhanden, selbst nicht in den Schriften, in welchen die Skepsis behandelt wird, während doch diese Anschauungen sowohl in den alten Mythologien, als auch im Christenthum und Islam eine so große Rolle spielen. Dieses Phänomen, wir meinen das' Fehlen der Prädestination und des Fatalismus, ist für die biblischen Bücher im höchsten Grade charakteristisch. Hierdurch ist uns auch das entschiedene Vorgehen des Gesetzes gegen jede Stern- und Wolkendeuterei, Weissagungen aus den Eingeweide» der Opferthiere und Wahrsagerei aller Art erklärlich, und daß selbst im mittelalterlichen Judenthume die Astrologie und der kabbalistische Aberwitz nur einen verhältnißmaßig geringen Anklang, dagegen stets einen lebhaften Widerspruch fanden. Frisch und voll übernimmt der Mensch der Bibel Israels die Veranttvortlichkeit für sein Thun und Lassen. Er tveiß sich aller Zeit dem richtenden und vergeltenden Gotte gegenüber, dein er die Antwort schulde auf die Frage, ob er Recht oder Unrecht gethan? und diese Frage nebst der Antwort erweist eben, daß er, der Mensch, aus eigenem Willen gehandelt und deshalb verantwortlich sei. Schon auf den ersten Seilen der heiligen Schrift wird dies klar ausgesprochen. Es wird dem Menschen die Fähigkeit zugesprochen, ein göttliches Verbot, eine Einschränkung seiner Sinnlichkeit, zu halten oder zu verletzen. Für das letztere wird er strafbar, wobei die Verlockung von Außen („der Baum tvar gut zum Essen und eine Lust für die Augen") und die anwachsende Begierde von Innen (symbolisirt durch die Schlange) die Rechtfertigung nicht enthalten. Solches wird ausdrücklich dem Kain erklärt (4, 6): „Warum verdrießt es dich und warum senkt sich dein Antlitz? Nicht so? Wenn du gütig bist, trägt es sich, und wenn du nicht gütig bist, lagert vor der Thür die Sünde, nach dir ist ihr Begehren, du aber kannst herrschen über sie." Hier also ist der anschwellende Zorn und Haß als Nechtfertigungsgrund verworfen; der Mensch vermag seine Leidenschaft zu beherrschen, und diese entspringt aus der Grundstimmung des menschlichen Gemüths, über welche der Mensch ebenfalls Herr ist. Daraus ergiebt sich die Verantwortlichkeit des Menschen, die Verdienstlichkeit oder die Strafbarkeit seines Handelns oder Unterlaffens. So ist der Mensch Herr seiner selbst, nicht sündig von Geburt an, wenn auch „das Bilden des Herzens des Menschen von Jugend an zum Bösen geneigt ist" (1 Mos. 8, 21). Mitten in einem entarteten Geschlechts vermag er ein gerechter und fehlerfreier Mensch zu bleiben (6, 9), und mitten unter Götzendienern „mit Gott zu wandeln und vollkommen zu werden" (17, 1). Allerdings ist es die höhere Fügung Gottes, welche auch die menschlichen Angelegenheiten in ihrem Verlaufe zu bestimmten, vorausgedachten Zielen führt. Aber gerade hierdurch wird die Freiheit des Menschen bestätigt, weil dieser dabei von eigenen Motiven geleitet wird. Bei der Geschichte Joseph's wird dies recht anschaulich gemacht: „Ihr zwar dachtet Böses wider mich, Gott aber gedachte es zum Guten, am Leben zu erhalten ein großes Volk" (50 , 20, vergl. 45, 5). — Aus dieser Anschauung heraus wird in den Zehenworten selbst als Schluß das Verbot ausgesprochen, keine Begierde nach eines Anderen Gut, welcher Art dies auch sei, in seiner Seele zu dulden, sondern cs zu unterdrücken. Ueberall im Gesetze wird ein Unterschied gemacht zwischen dein absichtlichen Vergehen und dem aus Jrrthum oder Fahrlässigkeit verübten. Der unabsichtliche Mörder ivird durch das Jnterniren in eine der Freistädte bis zu dem Tode des jeweiligen Hohenpriesters, der absichtliche Mord mit dem Tode bestraft. Ob Jemand, aus Versehen sich verschuldet hat und erst später zur Kcnntniß kommt, oder mit Beivußtsein die That vollbrachte, in beiden Fällen muß er die Schuld reuig bekennen, Ersatz leisten und ein Sündopfer bringen, im Falle absichtlicher Schuld aber ein Fünftel mehr von dein Werthe des Veruntreuetcn und einen Widder zum Sündopfer, während im ersteren Falle ein Schaf genügte (3 Mos. 5). So hat also auch im Cultus die Verantwortlichkeit des Menschen in seiner Verschuldung und in der Aufhebung derselben durch reumüthiges Bckenntniß, Wiedererstattung mit Aufgeld und Darbringung eines Sündopscrs einen breiten Raum eingenommen, sowohl für das Individuum, als auch für die Gemeinde als Ganzes, wie z. B. vermittelst des Versöhnungstages. Es wird demnach überall der Unterschied zwischen der Uebelthat „aus Versehen" (»13317, vergl. auch Jos. 20, 3. 9.) und aus „böser Absicht" (pn? vergl. 5 Mos. 17, 12; 18, 22) gemacht und ist es ein besonderes Ziel des Gesetzes, eine Verschuldung zu einer solchen „durch Versehen" zu gestalten und diese zur Ausgleichung zu bringen (4 Mos. 15). Deshalb wird dann noch am Schlüsse des Gesetzes eine feierliche Verkündigung ertheilt über die natürliche Freiheit auch des Israeliten, zu thun und zu lassen nach dem oder Iptbcr das Gesetz, in den heiligsten reli- 25,*

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