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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1879-06-10 · Heft 24 (10.6.1879) · p. Seite 376

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
43 (1879)
Issue
Heft 24 (10.6.1879)
Date
1879-06-10
Page
Seite 376 (sequence 8)
Language
German
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L76 Satin, Friedrich Freiherr v. Koromla, Paul Schiff, Leopold Stern, Eduard Freiherr v. Todesco, Leopold Ritter v. Wertheimstein; neugewählt die Herren Ignaz Ritter v. Ephrussi und Philipp Thorsch. Aus Böhmen, 27. Mai. (Privatmitth.) Bekanntlich haben einige böhmische Rabbiner wiederholt bei dem Reichsrathe eine Petition eingebracht um Gewährung einer Staatssubvention für die ungenügend besoldeten Rabbiner in den Mittelgemeinden, die in arger Noth leben. Als im Jahre 1874 zum ersten Male diese Petition eingebracht wurde, hat das Haus der Abgeordneten dieselbe zur eingehenden Würdigung an die k. Regierung abgetreten. Der Herr Cultusminister hat demzufolge die jüdische Landesrepräsentanz für Böhmen aufgefordert, sich über die Nothwendigkeit der Subvention zu äußern und einen motivirten Antrag zu stellen, welcher Aufforderung die Landesrepräsentanz bejahend entsprochen habe. Die sehnsuchtsvoll erwartete Subvention blieb jedoch aus. Denselben traurigen Erfolg hatten auch die darausfolgende zweite und dritte Petition. Als im Jahre 1878 zum vierten Male die Petition erneuert wurde und das Haus dieselbe an die hiesige k. Regierung zur eingehenden Würdigung abgetreten hatte, hat Se. Excellenz der Herr Cultusminister diese Petition an die böhmische Statthalterei zur Amtshandlung ergehen lassen. Die Petenten erhielten hierauf im April 1879 von der böhmischen Landesrepräsentanz folgenden h. Statthaltereierlaß: „An die jüdische Landesrepräsentanz für Böhmen. Die k. k. Statthalterei ist nicht in der Lage, über die im Anschluß mitfolgende, mit dem Erlasse Sr. Excellenz des k. k. Ministers für Cultus und Unterricht vom 28. October 1878 Z. 12851 zur Amtshandlung herabgelangte an das Abgeordnetenhaus des Reichsrathes gerichtete Petition der Rabbiner Böhmens um Amtssubventionirung zur Abhülfe ihrer Nothlage etwas zu verfügen. Euer Wohlgeboren wollen hierauf die Petenten bescheiden und auch die Repräsentanz der Prager israelitischen Cultusgemeinde in Kenntniß setzen. Der Statthalter." Wie nun aus dem. Reichsrathsbericht zu ersehen ivar, ist von dem Rabbinate zu Tachau schon Anfangs März l. I. diese Petition zum fünften Male neuerdings eingebracht worden. Diesmal hat das h. Haus diese Petition an die h. Regierung zur eingehenden Würdigung und Berücksichtigung am 6. Mai in der 472. Sitzung abgetreten. Was nun? _ Jetzt wäre es an der Zeit, daß Herr Rabbiner Di*. Güdemann in Wien als Vorstandsmitglied der Wiener jüdischen Allianz in Verbindung mit der löbl. Allianz die nöthigen Schritte einleite, die er öfters als etwas „Selbstverständliches" zusagte. Die Lage der Mittelgemeinden hat sich seitdem noch bedeutend verschlimmert, somit auch die Lage der betreffenden Rabbiner. Frankreich. Paris, 25. Mai. (Privatmitth.) Der Kampf gegen die Uebergriffe des katholischen Clerus in die Machtsphären des Staates hat in Frankreich und Belgien eine radikale Strömung hervorgebracht, welche alles Confessionelle hinwegschwemmen will, und wenn diese auch noch nicht im Stande war, die Gewaltmaßregeln des Convents gegen alle gottesdienstlichen Einrichtungen zu wiederholen, so arbeitet sie doch in diesem Geiste, wo ihr irgend Raum dazu gegeben ist. Der wahre Begriff der Religionsfreiheit ist diesen Geistern abhanden gekommen. Das Princip der Religionsfreiheit verbürgt die unbeschränkte Religionsübung überall und in allen Dingen, wo daraus der politischen und socialen Gesellschaft, dem Staate und dem Staatsgesetz kein wirklicher Nachtheil entspringt. Diese radikale antireligiöse Partei will aber auch den Individuen die Freiheit der Neligionsübung in jeder Weise verkümmern. Ihr gehört insonders der Pariser Gemeinderath an, und hat dies soeben in einer ganz harmlosen Angelegenheit bethätigt. Einige bestehende jüdische Elementarschulen sind bei der wachsenden Zahl der Zöglinge räumlich ungenügend, ja gesundheitswidrig geworden. Das Consistorium will deshalb diese Schulen in Räumlichkeiten am linken Seineufer verlegen, und stehen ihm zu diesem Zwecke die nöthigen Geldmittel zu Gebote. Nach dem Gesetze muß zur Erwerbung jener Räumlichkeiten die Zustimmung des Gemeinderaths erfolgen. Derselbe hat jedoch unter dem Vorwände, das Consistörium sei nichts Anderes als eine religiöse Congregation, diese Zustimmung verweigert, obschon einige Mitglieder die Nichtigkeit dieses Vorwandes lebhaft bekämpften. Wenn man erwägt, daß cs sich hier nicht einmal um Gründung neuer Schulen handelt, sondern um die Verbesserung der Schullocalitäten, so wird jeder Unbefangene in diesem Beschluß des Pariser Gemeinderathes eine Feindseligkeit, nicht gegen die Juden, sondern gegen alle Consessionen erkennen, welche dem Principe der Religionsfreiheit geradezu entgegensteht und vor ungerechtfertigten Zwangsmaßregeln ebenso wenig zurückschreckt, wie der religiöse Fanatismus. Glücklicherweise ist das Erforderniß jener Zustimmung nur eine Formalität und die Staatsverwaltung kann jeden Augenblick die Erlaubniß ertheilen. — Wie die Arch. isr. mittheilen, ist in dem Rothschild'schen Waisenhause jetzt eine sehr nützliche Einrichtung getroffen worden. Man eröffnete in ihm einen Cercle, an welchem alle jungen Männer, die in den» Waisenhause erzogen Wörden, theilnehmen können. Ein schöner Saal ist zu wöchent-

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