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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1879-06-10 · Heft 24 (10.6.1879) · p. Seite 375

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
43 (1879)
Issue
Heft 24 (10.6.1879)
Date
1879-06-10
Page
Seite 375 (sequence 7)
Language
German
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voran, da sie Alles, was sie in Staat und Gesellschaft, im Volks- und öffentlichen Leben erreichen können, sowohl politisch als finanziell, zur Erhöhung und Befestigung ihrer Macht und ihres Besitzstandes verwerthen. Hierüber kann kein Zweifel sein. Daß aber die Juden Specialinteressen verfolgen, wenn sie im Staat oder in der Gemeinde eine Stellung erlangen, ist sehr zweifelhaft, weil es bisjetzt nur Behauptung der Judenfeinde ist, die jedoch noch keinen reellen Beweis dafür erbracht haben. Wir meinen vielmehr das Gegentheil, da es viele Juden giebt, welche in öffentlichen Stellungen selbst den- Schein ängstlich vermeiden, als ob sie für ihre Glaubensgenoffen, eintreten oder Etwas thun wollten! Ueberhaupt höre man doch endlich auf, die Juden als besondere Träger des individuellen Jntereffes zu bezeichnen, da jeder Blick auf das wirkliche Leben lehrt, daß die meisten Menschen in allen Confessionen und. Ständen ihr individuelles Jntereffe nicht vergeffen, sogar die Herren Ultramontanen nicht! Uebrigens mögen diese keine Furcht vor der jüdischen Jugend, welche die höheren Lehranstalten besucht hat, hegen. Sie bleibt immer nur, auch auf der jetzigen Höhe, der 10. Theil, und 9 werden sich doch nicht vor einem fürchten! Auch hat jedes Anwachsen seine Grenze, und ist die angegebene Zahl der jüdischen Schüler seit mehreren Jahren dieselbe, ja sogar um ein weniges zurückgegangen. Nürnberg, 26. Mai. Bei dem Appellationsgerichte kam dieser Tage nachstehender Fall, die Zeugenpflicht der Israeliten an israelitischen Feiertagen betr., zur Verhandlung. Der Lederhändler K. von Schwabach war nämlich als Zeuge vom Appellationsgerichte zu einer für den 8. April d. I. anberaumten Verhandlung geladen worden und hatte, als ihm diese Vorladung am 7. April zugestellt worden, sofort durch einen hiesigen Rechtsanwalt um Vertagung der Verhandlung gebeten. Er erschien auch nicht am Tage der Verhandlung und entschuldigte sein Ausbleiben in einem in seinem Namen von seinem Anwälte eingereichten Gesuche mit der Erklärung, „daß er als Jsraelite an den auf den 8. und 9. April fallenden höchsten jüdischen Feiertagen nach dem jüdischen Ritus nicht reisen dürfte und die bezeichneten beiden Osterfeiertage im Kreise seiner Familie zubringen müsse." Der Gerichtshof verurtheilte damals sofort K. zu einer Geldstrafe von 45 Mark und sein erhobener Einspruch wurde nun auch verworfen. In dem Urtheile wird ausgeführt, daß zwar als nachgewiesen angenommen werden könne, daß nach dem jüdischen Ritus den Israeliten untersagt sei, an ihren Osterseiertagen (8. und 9. April d. I.) zu reisen, allein nach dem eigenen Vorbringen des Vertheidigers sei K. am 7. April eigens hierher "gereist, um sich mit dem Anwalt über seine Verbindlichkeit zum Erscheinen am Verhandlungstage zu benehmen, und es sei ihm daher nicht unmöglich gewesen, am anderen Tage in der Sitzung zu erscheinen, ohne am Sitzungstage selbst erst eine Reise zu unternehmen. Hiermit falle auch die Frage weg, ob in der an K. gestellten Anforderung eine Verletzung der jedem bayerischen Staatsangehörigen verfassungsmäßig garantirten Gewissensfreiheit zu erblicken sei, da K. nicht behaupten konnte, daß ihm durch seine Religionsvorschriften auch verboten gewesen wäre, am kritischen 8. April sich zeugenschaftlich vernehmen zu lassen. Es könne daher im gegebenen Falle von der im Art. 153 Abs. 2 des Strafprocesses vom 10. November 1848 den Gerichten eingeräumten Befugniß kein Gebrauch gemacht werden. Wie wir hören, ist gegen dieses Urtheil Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt worden. DlN'mstadt, den 30. Mai. (Privatmitth.) Soeben höre ich, daß die Gegner der Anstellung eines Religionslehrers wegen der Entscheidung Gr. Kreisamts Recurs bei Gr. Ministerium des Innern ergriffen haben. Man zweifelt jedoch sehr, ob es ihnen etwas nützen werde. — . Oesterreich-Nrrgarn. Wien, 26. Mai. Israelitische. Allianz zu Wien. In der gestern abgehaltenen (sechsten) ordentlichen General- Versammlung der „Israelitischen Allianz zu Wien" erstattete der Präsident, Joseph Ritter v. Wertheimer, den Bericht über die Wirksamkeit des Vereins im Jahre 1878. Derselbe weist zunächst mit Befriedigung darauf hin, daß die Bestrebungen der „Israelitischen Allianz" und der gleichartigen auswärtigen Vereine für die Emancipation der Juden in den Donauländern günstigen Erfolg hatten, indem der Berliner Congreß die volle bürgerliche und politische Gleichberechtigung für alle Bekenntnisse in den von ihm neugeschaffenen Staatengebilden forderte und die Anerkennung ihrer Unabhängigkeit.von der Vorbedingung der Durchführung der Gleichberechtigung abhängig machte. Der Vorsitzende verweist hier auf das von Vluntschli auf Ansuchen des Comitös für die Anerkennung der Gleichberechtigung der Juden in Rumänien abgegebene Gutachten, welches in unserem Blatte bereits besprochen wurde. Was die Tätigkeit des Vereins zur Förderung der Cultur und des Unterrichtes bei den Glaubensgenossen im Jnlande betrifft, so wurde, um eine kräftigere Wirksamkeit des Vereins zu ermöglichen, mit der Gründung von Filialen nach einem für dieselben entworfenen Organisations-Statute begonnen, und es werden solche Zweigvereine demnächst in Czcrnowitz und an mehreren anderen Orten ins Leben treten. Für die Entwicklung des Vereins spricht auch die Thatsache, daß demselben fast 200 neue Mitglieder beigetreten sind. Die ausscheidenden Vorstandsmitglieder Emanuel Baumgarten, Moritz Dub, Di*. Leopold Kompert, Dr. Ignaz Kuranda und Siegmund Pappenhcim wurden wiedergewählt. In den Beirath wurden wieder berufen die Herren: Jaques Brandeis, Gustav Ritter v. Epstein, Moritz Ritter v. Goldschmidt, Moritz Freiherr v. Königswarter, Joseph Mauthner, Moritz Pollak Ritter v. Borkenau, Felix Roth, 0r Julius

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