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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1879-06-03 · Heft 23 (3.6.1879) · p. Seite 365

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
43 (1879)
Issue
Heft 23 (3.6.1879)
Date
1879-06-03
Page
Seite 365 (sequence 13)
Language
German
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wieder zum Recht zurück, und kam dieses, sobald sich die Leidenschaften wieder etwas beruhigt hatten, immer wieder zur Geltung. Fasten wir alle diese Züge zusammen, so erklärt sich uns nicht allein die Fortexistenz der Juden, sondern auch daß wir neben tiefem Schatten doch auch Licht und Helle Farben erkennen, die uns milder zu stimmen und zu besänftigen vermögen. Eine jede Zeit will nach ihrem Gcsammtcharacter beurtheilt sein. Der civilisirte Mensch begreift kaum, wie der un- und halbcivilisirte zu leben vermöge. In friedlichen, in Zeiten des Rechts und der Freiheit wird es schwer, uns vorzustellen, wie die Menschen stürmische und rohe Zeiten zu bestehen und zu überdauern befähigt waren, und doch gebricht es auch solchen cönvulsivischen Epochen nicht an großartigem Schwünge, an geistigen Genüssen, an gemüthlichen Freuden, und die zähe Energie des Menschen weiß seinem Verlangen nacb Erhebung und Lust unter allen Bedingungen ein Genüge zu schaffen. Zu dieser Betrachtung veranlaßte uns eine Abhandlung des I)r. G. Sello in der Zeitschrift für vaterländische Geschichte und Alterthumskunde, „der Baer" Nr 3 ff. des laufenden Jahres: „Markgraf Ludwigs d. Ae. Neumärkisches Judenprivileg vom 9. Sept. 1344." Von diesem Markgrafen weiß, und dies ist characteristisch, Grätz (B. VII, S. 399) nichts weiter zu berichten, als daß unter ihm sämmtliche Juden von Königsberg in der Neumark verbrannt und ihre Güter eingezogen wurden. Sello schreibt hierüber: „Dies ist die einzige positive Kunde, welche wir über die Judenverfolgung in der Mark während des 14. Jahrhunderts haben, und sie steht rückwärts und vorwärts so zusammenhanglos und unvermittelt da, daß man gern zur Ehre der Menschheit an ihrer Nichtigkeit zweifeln möchte." Auch ist man nicht einmal über das Datum einig, die Einen geben den 23. Febr. 1351 , die anderen den 20. Sept. an. Dagegen giebt es urkundlich viele Beweise von der überaus günstigen Stimmung und Wirksamkeit dieses Markgrafen für die Juden. Sello bemerkt, daß Ludwig Geiger in seiner „Geschichte der Juden in Berlin" meine, die älteren Nachrichten über die Berliner Judenschaft seien noch dürftiger als die aus anderen Städten und mache den Zeitraum bis 1671 mit einigen allgemeinen Redensarten auf zwei und einer halben Seite ab. Tie Abhandlung Sello's beweist, daß Geiger Unrecht hat. Der Verf. sendet seinem eigentlichen Gegenstände einige Notizen voran, aus denen wir das Nöthige wählen, hinsichtlich der Quellennachweise auf die Abhandlung selbst verweisend. — Die ersten Nachrichten über die Verbreitung der Juden in der Mark Brandenburg finden sich im 13. Jahrhundert; sie waren damals in der Altmark schon ziemlich zahlreich vorhanden und anjehnlich begütert. Die erste eigentliche Judenordnung in der Mark erließen die Markgrafen Otto und Conrad am 4. April 1297 für Stendal. Daran schlossen sich verschiedene specielle Verordnungen betreffs des Schlachtens.und des Fleischverkaufs; Markgraf Hermanns vom 8 Nov. 1307 für Spandau, Markgraf Johann's vom 25. Juli 1315 für Brandenburg, der Grafen von Lindow für Neu-Ruppin vom 13. Febr. 1329; die Zinsverordnung der Markgräfin Agnes und des Herzogs Rudolf von Sachsen vom 30. Sept. 1319 für Spandau. Am 15 Sept. 1317 unterstellte Markgraf Waldemar die Juden der Städte Berlin und Cöln (an der Spree) in Delictsfällen schwerer Art dem Stadtrichter; seine Wittwe Agnes dehnte am 1. Januar 1320 dies auf .geringere Delicte, Civil- und Polizeisachen aus, verzichtete auch zugleich rücksichtlich aller Juden, mochten dieselben in den Städten mit Grundeigenthum angesessen sein, oder nicht, auf alle ihre Rechte, die ihr sonst über dieselben als ihre Kammcrkncchte zugestanden hatten, was Rudolf von Sachsen am 10. Mai 1323 dahin bestätigte, daß er den Städten alle Juden mit ihrem ganzen Eigenthum überließ. Merkwürdig contrastirt damit, daß am 6. Juli 1354 Markgraf Ludtvig d. N. der Stadt Cöln erlaubte, sechs Juden und einen Judenlehrer aufzunehmen, die ganz so wie seine übrigen Kammerknechte behandelt werden sollten. Möglich ist es, daß die inzwischen in ganz Deutschland stattgehabte Judenverfolgung und der Abfall der Schwesterstädte zum falschen Waldemar die Verhältnisse so wesentlich verändert hatte. Denn daß die Juden damals auch in unserer Hauptstadt viel zu leiden gehabt, lehrt der Umstand, daß schon am 7. September 1336 Rudolf von Sachsen den Bürgern dafür Verzeihung verließ, daß sie seinen Juden Smolke aus der Stadt Berlin gefangen gehalten, sowie daß am 4. Januar 135)2 Markgraf Ludwig, und am 2. Januar 1361 sein Bruder Otto erklärten: „alle geschickte, di geschin sint . . . . . an den Joden, di scholcn genzlike ufc unsem hertcn besloten sin, und scholcn sic so lief hebben, oft id nie geschin were. Davon aber, daß 135>0 die Berliner Synagoge den Juden abgenommen und einem Christen verliehen sei (Geiger, Einleitung S. VT.) ist nichts bekannt. Ant 21. October desselben Jahres überließ allerdings Markgraf Ludwig das Haus, welches der Jude Meyer früher in Berlin besessen „sicuti pertinuit et speetat ad synagogam“ nebst den zugehörigen Buden an die in seinem Dienst oft genannten Gebrüder Mörner, unter Berlin ist dort aber unztveifelhaft „Nova Berlin“, Berlinchen in der Neumark, zu verstehen. Wie immer'haben sich die Juden indessen bald von der Verfolgung erholt. Am 19. Februar 1363 verpfändeten die Markgrafen Ludwig und Otto sie , selbst (d. h. die von ihnen zu zahlenden Abgaben) nebst einem Theil der städtischen Urbede und den markgräflichen Mühlen beiden Städten wegen einer Schuldforderung von 1500 Mark Silbers (ca. 64,350 M.), und bestimniten: „ock so sollen unsere Juden in dcnsiilven stedten wohnen in der stede erven und hüsern, und darinne bliven, und die radmanne stillen sie hegen-und veTdedingen—von-unsertwegen, glick cre andere bürgere. Am 30. September

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